Share Wenn ein Wohnprojekt entwickelt wird, ermittelt die Gemeinde, welche zusätzlichen sozialen Infrastruktureinrichtungen sie schaffen muss, um den Bedarf der neuen Wohnbevölkerung zu decken. Mit dem Vorhabenträger wird ein sogenannter Folgekostenvertrag geschlossen. Die in der Vergangenheit seitens der Gemeinde geschlossenen Folgekostenverträge wurden nach Auffassung von Andreas Körner (Bündnis 90/Grüne) „ ziemlich “hemdsärmlig” abgeschlossen.“ Der Fraktionschef…







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