BGH – Urteil: Regiert Karlsruhe mit? – Richter war Landesbediensteter in Potsdam

29. Juni 2019
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Unter Experten und den sogenannten Altanschließern herrscht Bestürzung. Der Grund: Am Donnerstag hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Ehepaar, welches etliche Jahre nach dem Anschluss ans Abwassernetz noch zur Kasse gebeten wurde, kein Geld zurück erhält.

2015 hatte dagegen das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die von Verbänden rückwirkend erhobenen Beiträge für bereits vor dem Jahr 2000 angelegte Kanalanschlüsse rechtswidrig seien.

„Es ist für den Bürger nur schwer nachvollziehbar, warum Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof zu solch unterschiedlichen Auffassung kommen können.“, konstatiert der CDU – Landtagsabgeordnete Björn Lakenmacher.

Regiert Karlsruhe mit? Tatsache ist: Vorsitzender Richter des III. Zivilsenat, der über den Fall urteilte, ist ein im Land Brandenburg Altbekannter: Dr. Ulrich Herrmann. Bevor er 2003 an den BGH berufen wurde, war er an Brandenburger Gerichten und im Justizministerium tätig.

In die Schlagzeilen geriet Herrmann, weil er als Büroleiter des früheren Brandenburger Justizministers, Kurt Schelter, eine Neuruppiner Richterin unter Androhung dienstrechtlicher Konsequenzen unter Druck gesetzt haben soll.

Bundesrichter

„Das jetzige BGH-Urteil spricht die Brandenburger Landesregierung von rechtswidrigem Handeln frei, obwohl die vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig gerügte Praxis von dieser Regierung über mehrere Legislaturperioden initiiert, gutgeheißen und durchgesetzt worden ist.”, erklärt der 1. Vizepräsident des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm.

Potsdams Innenstaatssekretärin Katrin Lange begrüßte das BGH -Urteil: „Das ist eine ausgesprochen wichtige Klarstellung. Die seit jeher in dieser Frage vertretene Auffassung des Landes ist damit offenkundig bestätigt.“

Dass dieses Urteil politische Folgen für die Landtagswahl im September haben wird, dessen ist sich Thomas Kaiser vom Wassernetz Brandenburg sicher. Die Zweifel der Bürger an der Gerichtsbarkeit würden größer, Populisten werden diese Stimmung für sich nutzen, lautet Kaisers Tenor in der Märkischen Oderzeitung (MOZ).

BVB/Freie Wähler fordert ein Ende des „Gerichtskarussels“. Ihr Chef, Peter Vida dazu: „Wir werden als eine der ersten Maßnahmen nach der Landtagswahl die Auflegung eines Landesabwasserfonds beantragen, aus welchem – gestreckt über 5 Jahre – eine Rückzahlung aller Beiträge bewirkt werden soll.“

Vidas Partei erklärte, dass die Rechtswidrigkeit der Bescheide durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts seit November 2015 nebst weiteren, bekräftigenden Beschlüssen in den Folgejahren feststeht. Diese haben Bindungswirkung für alle Gerichte.

One Response to BGH – Urteil: Regiert Karlsruhe mit? – Richter war Landesbediensteter in Potsdam

  1. Laermgegner
    29. Juni 2019 at 16:59

    Alles schöne Worte, aber Vida wird mit dem Ausgang nichts mehr zu tun haben. Die Bürgerinitativen haben mit dem Ex- CDU – Mann auf das falsche Pferd gesetzt.

    Aber worum ging es in dem Urteil ? Es ging darum, ob nicht widersprochende gesetzwidrige Bescheide – rechtens sind ! Aus meiner Sicht hat das mit Thema Altanschließern nur bedingt etwas zu tun.

    Aber die selbsternannten Demokratem mit ihrem lieben Rechtstaat ( auch in de rGemeinde Schulzendorf ) , die auf einen RA des Wassertages zurückgreifen, der nicht nur mit seinem Privatjet täglich aus Bremen eingefolgen kommt und das Land Brandenburg beackert – dieser wird mit Sicherheit ein Kumpel von diesem Richter sein.

    Klasse ! Potsdam und co reiben sich die Augen und wundern sich, dass das LAnd ihnen nicht mehr folgen kann. Der Städter kennt keine Altanschließerbeiträge ( ich meine damit nicht Wildau, KW , Teupitz und Märkisch Buchholz ) + Straßenbaubeiträge ( Die werden jetzt ja vom Land bezahlt und Land wird nur an Städte zahlen, weil die natürlich den größten Bedarf haben ! ) und dann das noch : Wer dem Land geglaubt hat und seine Beiträge bezahlt hat, ist jetzt der Dumme. Und nicht nur das – Der MAWV sitzt schon wieder auf dem großen Pferd -siehe MAZ von heute. Diebstahl ist also legal- nichts anderes sind Altanschließerbeiträge auf gebaute Leitungen und Anlagen von vor 1990.
    Fortsetzung folgt – der Bürger hat noch eine Meinung

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