BER: Bundesverwaltungsgericht behandelt Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss aus 2004.

1. Juli 2012
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Am kommenden Dienstag und Mittwoch werden vor dem Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen den künftigen Hauptstadtflughafen behandelt.

Die Gemeinde Kleinmachnow, eine Wohnungsbaugesellschaft und mehrere Anwohner aus Kleinmachnow, Rangsdorf, Berlin-Lichtenrade und Mahlow klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“ und beantragen Wiedereinsetzung in die Klagefrist.

Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Foto: Wolff)

Sie machen geltend, erst jetzt sei ihnen bekannt geworden, dass das beklagte Land Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) und die beigeladene Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die Auswirkungen des Flugbetriebs im Planfeststellungsverfahren wider besseres Wissen ausgehend von geradlinigen und nicht von abknickenden Abflugrouten dargestellt hätten. Dadurch seien sie davon abgehalten worden, fristgerecht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zu erheben. Anwohner aus Königs Wusterhausen, Zeuthen, Berlin-Bohnsdorf und Blankenfelde, die bereits im Jahr 2004 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben hatten, begehren aus diesem Grund die Wiederaufnahme ihrer rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahren.

Anwohner aus Zeuthen und aus Mahlow klagen auf Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“ vom 13. August 2004, hilfsweise auf Untersagung des unabhängigen Parallelbetriebs auf den beiden Start- und Landebahnen. Sie machen geltend, dass der Planfeststellungsbeschluss an einem grundlegenden Fehler leide, weil das beklagte Land Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) und die beigeladene Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die Auswirkungen des Flugbetriebs wider besseres Wissen ausgehend von geradlinigen und nicht wie für den unabhängigen Bahnbetrieb geboten von um mindestens 15° divergierenden Abflugstrecken ermittelt und in die Abwägung eingestellt hätten.

 

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