Beitragspolitik: Der MAWV im Kreuzfeuer der Kritik

17. September 2014
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25 Jahre nach dem Mauerfall spitzt sich der Streit im Land Brandenburg um Wasseranschlüsse aus DDR – Zeiten weiter zu.

Hintergrund des Zwists sind Beiträge für Abwasser- und Wasseranschlüsse, die der Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) von Grundstücksbesitzern erhebt, allerdings nicht nur für Neubauten, sondern auch für Anschlüsse aus DDR – Zeiten.

Rund 23.000 Beitragsbescheide hat Brandenburgs zweitgrößter Abwasser- und Wasserzweckverband im Zeitraum von 2010 bis zum 31.Juli 2014 versandt. Nach Angaben des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) wurden in ungefähr 90 Prozent der Fälle Widersprüche erhoben.

Der Gründer des VDGN, Eckhart Beleites (links), sieht in der Beitragspolitik des MAWV ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit.

Der Gründer des VDGN, Eckhart Beleites (links), sieht in der Beitragspolitik des MAWV ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit.

Kritik löst dabei nicht nur die Tatsache aus, dass viele Eigentümer in der DDR – Ära und zum Teil auch noch davor, schon längst ihre Anschlussgebühren bezahlt haben. Für Ärger sorgt auch der Umstand, dass, nach Auffassung des VDGN, der MAWV Beiträge auf der Grundlage fehlerhafter Satzungen erhoben hat.

„Von 2010 bis heute hatte der MAWV sieben Satzungen. Alle 23.000 Beitragsbescheide bis zum 31. Juli 2014 sind auf einer fehlerhaften Rechtsgrundlage erlassen worden. Das ist ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit in Brandenburg.“, konstatiert Eckhart Beleites, Gründer und Vizepräsident des VDGN.

Gegen die Bescheide von zwei Betroffenen wurden Klagen beim Verwaltungsgericht in Cottbus eingereicht. Das Ergebnis: Der MAWV musste nach einer Zäsur des Gerichts Aufhebungsbescheide erlassen.

Doch eigentlich hätte er auch alle übrigen rund 23.000 Bescheide aufheben und die gezahlten Beiträge einschließlich der Zinsen zurückzahlen müssen, argumentiert der Grundstücksnutzer Verband. Er fordert daher vom MAWV die sofortige Rückzahlung von 30 Millionen Euro an die Beitragszahler.

Einer juristischen Klärung seiner Gesetzesgrundlagen weicht der MAWV aus, so Beleites: „Wenn es für den MAWV eng wird, dann zieht er seine Bescheide zurück und ändert seine Satzung. Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.“

Weil Einzelkläger oft chancenlos sind, ihre Rechte durchzusetzen, plädieren Grundstückseigentümer und Vertreterverbände dafür, Musterverfahren im Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg zuzulassen. Was in anderen Bundesländern, wie beispielsweise in Mecklenburg – Vorpommern längst möglich ist, bleibt den Brandenburgern verwehrt. Man wolle „Trittbrettfahrern“ keinerlei Möglichkeiten bieten, heißt es zur Begründung aus der Politik.

Aus Sicht des VDGN ist die SPD – geführte Landesregierung für die ablehnende Haltung verantwortlich. „Wer das politisch hintertreibt – die Zulassung von Musterverfahren und Prozess Gemeinschaften -, dem ist die rechtliche Teilhabe des Bürgers nicht viel wert.“, heißt es von Vereinsseite.

„Vertreter der Linkspartei haben mir gesagt, dass sie auch für Musterverfahren sind. Doch dann kommt es zur Abstimmung und es wird dagegen votiert. Das ist eine Verlogenheit der Linken, die stinkt zum Himmel.“, klagt Beleites.

Der VDGN Vizechef weiter: „In keinem der 16 Bundesländer ist die Situation so katastrophal, wie in Brandenburg. Wer einen Verband so agieren lässt, sprich sechsfache Satzungsänderung, viermalige Beitragskalkulationsänderungen, startet damit de facto auch zum Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit im eigenen Land.“

2 Responses to Beitragspolitik: Der MAWV im Kreuzfeuer der Kritik

  1. ?
    18. September 2014 at 19:49

    @Pazipan Erfolgreiche Klagen ? Wo ?

    Die Aussage, dass man keine RA braucht ist nicht ganz richtig. Die Gerichtskosten belaufen sich um die 200 Euro, Fahrgeld + Dienstausfall bekommt man zur zum Teil erstattet. Das geht alles noch, nur wenn man das Verfahren verliert – der MAWV ist da nicht zimmerlich und deren RA erfinden KOsten – da weiß man nicht immer ob das Gericht blind ist auf beiden Augen !

    Wenn man sich für den Kampf entscheidet, muß man vorher sicherstellen, dass man den Kampf auch gewinnt !

  2. Pazipan
    18. September 2014 at 18:45

    Kann man eigentlich die erfolgreichen Klagen, oder zumindest die Urteile irgendwo einsehen? Nach meiner Kenntnis benötigt man beim Verwaltungsgericht wie beim Amtsgericht keine anwaltliche Vertretung.

    Und so teuer dürfte ja dann die Klage nicht sein.

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