Amtsgericht Königs Wusterhausen: Antrag auf Maulkorberlass zurückgewiesen!

11. April 2012
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In dem seit Oktober 2011 andauernden Streit  um Leserkommentare im Schulzendorfer sprach heute Richterin Heike Wunderlich das Urteil: Sie hat sich für die Meinungsfreiheit entschieden!

Der angestrebte "Maulkorberlass" der Gemeinde Schulzendorf kam am Amtsgericht Königs Wusterhausen nicht durch. (Foto: Wolff)

Vor dem Amtsgericht Königs  Wusterhausen hatten die  Gemeinde Schulzendorf und die Sachgebietsleiterin  für den Bereich Tiefbau gegen den Chefredakteur des Schulzendorfer geklagt.

Sie hatten zum einen die Löschung eines Kommentares beantragt. Ferner forderten beide Kläger, dass der Name der federführenden Mitarbeiterin für das 16 Kilometer Straßenausbauprojekt  im Zusammenhang mit der Berichterstattung  im Schulzendorfer über den Straßenausbau weder genannt noch verbreitet werden darf.

Doch für  diesen angestrebten „Maulkorberlass“ sah Richterin Wunderlich  keine Rechtsgrundlage.

Die Klage der Gemeinde Schulzendorf wurde vollständig zurückgewiesen.  In einem Punkt sah die Richterin das Persönlichkeitsrecht der klagenden Tiefbaumitarbeiterin verletzt. Der betreffende Teil des Leserkommentars muss korrigiert werden.

Weil die Gemeinde Schulzendorf im Rechtsstreit voll  und die Sachgebietsleiterin der Gemeinde für den Bereich Tiefbau teilweise unterlegen waren müssen beide Kläger 83 Prozent aller Gerichts- und außergerichtlichen Kosten tragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

5 Responses to Amtsgericht Königs Wusterhausen: Antrag auf Maulkorberlass zurückgewiesen!

  1. Pro Meinungsfreiheit
    11. April 2012 at 17:43

    Wer das freie Wort beschneiden will, so bitter es auch manchmal sein kann, ist kein Demokrat.

  2. Unbesiegbar
    11. April 2012 at 16:05

    Kann mir bitte jemand sagen wieviel 83% in Euro sind? Wie kann man solch einen unsinnigen Prozeß führen? Weil Menschen Kommentare abgeben, ja ich gebe zu manchmal sind sie auch unsachlich hier im Schulzendorfer. Es ist für nichts Geld da,weder für die Kinder in der Gemeinde noch für sinnvolle Projekte, aber Geld um für einen Maulkorb zu klagen,20.000 Euro für eine Personalstudie,das ist da. Herr Mücke, hören Sie auf mit einer derartigen Geldverschwendung. Das muß nicht sein. Hören Sie auch einmal auf den Rat der Menschen.

  3. Ratlos
    11. April 2012 at 15:58

    Sorry, von Sieg kann man nicht sprechen. Leider ist es nur ein Freispruch 2. Klasse und der Dorfschulze besteht auf Recht – haben ! Gewürzt mit einem schwachen Rechtsanwalt der Gemeinde kann man doch locker in Berufung geben. So hat Schulzendorf doch nur wieder verloren !

  4. Insider
    11. April 2012 at 15:44

    Ein derartiger Auftritt als Verwaltung ist einfach peinlich! Der halbe Landkreis Dahme Spreewald und sogar einige Mitarbeiter der Schulzendorfer Verwaltung lachen hinter vorgehaltener Hand über unseren Bürgermeister. Glauben Sie mir, ich weiß es ! Nicht wegen dem Prozeß, sondern weil er sich auf eine Debatte eingelassen hat, die ihm nur Schaden bringt. Ich finde manche Kommentare hier im Schulzendorfer sehr grenzwertig. Und der eine oder andere Kommentar würde vor Gericht meiner Ansicht nach nicht standhalten. Aber deswegen solch einen Rummel zu veranstalten, Herr Mücke, ich wünsche Ihnen mehr Souveränität und Gelassenheit!

  5. Anwohner Kölner Straße
    11. April 2012 at 14:34

    Herzlichen Glückwunsch Herr Wolff ! Ich hoffe nur das Herr Mücke und Frau S. die Kosten für den Rechtsstreit selbst bezahlen und nicht in die Kasse der Gemeinde greifen.

    Vielleicht hat Hr. Mücke nun was gelernt. Übrigens gibt es noch ein Problem mit unserer Grundstückseinfahrt oder wollen wir es auch vor Gericht klären.

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