Essengeld: Darum sind die Rathaus – Berechnungen extrem angreifbar

1. März 2017
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Schulzendorf. Der Sozialamtsleiter von Grünheide, Bernd Schlüter, hat unlängst erklärt, wie sein Amt die ersparten Eigenaufwendungen der Eltern ermittelt. Weil er nicht in die Töpfe gucken kann, wenn Eltern für ihre Kinder täglich kochen müssten, haben die Grünheider einen Wochenspeiseplan entwickelt. Fünf Gerichte, von Spaghetti bis zur Gemüse – Reispfanne wurden angenommen, dann wurde virtuell eingekauft, Energie- und Fahrtkosten, Aufwendungen für Miete und Herd wurden ermittelt.

Frisch zubereitetes Essen, mit gesunden und ausgewogenen Zutaten zu vertretbaren Kosten, ist nach Expertenmeinung keine Zauberei. (Foto: Bliefert)Schlüters Amtskollegin in Schulzendorf, Larysa Meskat, hat einen anderen Weg beschritten: Ihre Berechnungen für die eingesparten Eigenaufwendungen, die 1,90 Euro ausweisen, basieren auf den Kostenberechnungen des Caterers. Sie hat den Weg beschritten, den das Oberlandesgericht in seinem Urteil und Rechtsexperten als fragwürdig angesehen haben.

Der vom Potsdamer Sozialministerium beauftragte Gutachter Christoph Baum stellt in seiner, vom Ministerium verbreiteten, Handreichung fest: „Weder darf das Essengeld „ins Blaue hinein“ geschätzt werden, noch darf der Einrichtungsträger eigene Ermittlungen dadurch ersetzen, dass er die ihm aus dem Betrieb einer eigenen Küche oder dem Entgelt für das beauftragte Catering-Unternehmen entstehenden Kosten ohne Abzüge auf die Leistungsberechtigten umlegt.“

Auf sieben Seiten hat Ex – Kämmerin Meskat Zahlen aneinander gereiht, die alles andere tun, als Eltern Antwort auf die Frage zu geben, woraus sich genau die 1,90 Euro ergeben. Transparenz in der Kalkulation, die zu Recht eingefordert wird, sieht anders aus.

Für den Fall, dass die neue Mittagessensatzung, die auf Grundlage dieser Berechnungen fußt, beschlossen wird, dürften Streit und juristische Auseinandersetzungen zwischen Rathaus und Eltern so gut wie sicher sein.

Die Berechnungen wurden inzwischen aus dem öffentlichen Bürgerinformationssystem wieder entfernt. Wie aus Kreisen der Gemeindevertretung zu erfahren war, ist die Kalkulation gegenwärtig nur Abgeordneten zugänglich.

(Anmerkung: Die als Anlage beigefügten Berechnungen wurden im Bürgerinformationssystem der Gemeinde Schulzendorf am 28.02.2017 veröffentlicht.)

16 Responses to Essengeld: Darum sind die Rathaus – Berechnungen extrem angreifbar

  1. Frau Müller
    28. März 2017 at 20:17

    Die Tagesordnung für die GV-Sitzung nächste Woche ist nun im Netz. Darin die (anscheinend überarbeitete)Vorlage für die Mittagessensatzung.

    Offenbar gab es eine positive Wendung :) Der zu zahlende Zuschuss ist nun auf 1,50€ gesetzt. Die Verwaltung schreibt das sie bei der Berechnung zur Ersparnis auf 1,90€ gekommen ist, davon aber 0,40€ übernehmen wird.

    So ergibt sich nach Satzungsentwurf eine Zuzahlung von 25,50€ im Monat. Auch die Kalkulation ist wieder online.

    Die 1,50€ entsprechen genau meinem Vorschlag den ich hier am 18.3. schrieb:
    https://www.schulzendorfer.de/aufgedeckt-wildauer-essenanbieter-kalkuliert-mit-116-e-pro-portion/

    Ich finde das so gut und kann damit leben. Die Begründung der Verwaltung geht zwar einen anderen Weg, aber wenn das Ergebnis am Ende des Tages das Gleiche ist, habe ich nichts dagegen.
    So in dieser Form dürfen die GV gerne zustimmen :)

  2. Heutemalohne
    27. März 2017 at 13:12

    Auch wir haben so ein Schreiben bekommen (23.03.) und tatsächlich wurde uns bis 07.04. Zeit gegeben, die Belege einzureichen!
    Sehr lustig, nachdem unser Schreiben vom 30.12.2015 ist.
    Na dann werden wir mal die Damen und Herren informieren, dass das wohl länger braucht und mal die WSG und Menüservice aufscheuchen. Am besten mit dem Hinweis auf die Aufbewahrungsfrist. Mal sehen, was passiert.

    Könnten Sie uns per E – Mail oder auch telefonisch berichten, wie das mit mit den Belegen der Caterer gelaufen ist? Hat man Ihnen die Belege ausgehändigt? Wie lange hat das gedauert? Gab es irgendwelche Schwierigkeiten? Hat das Rathaus die Belege akzeptiert? Wie lange dauerte es vom Einreichen der Belege im Rathaus bis zur Auszahlung des Geldes?

    Viele Grüße
    Michael Wolff
    Redaktion Der Schulzendorfer

  3. Neumann
    25. März 2017 at 17:41

    Na denn werde ich mal in den nächsten Wochen die Rechnungen bei WSG anfordern und hin schicken. Was ich mich frage: Was wollen die damit wenn noch nicht mal fest steht was ich zurück bekomme. Und was angerechnet wird. Und was man dann demnächst zahlt.

    Ob es nur einen Saftladen in Wildau gibt bezweifel ich. Das Rathaus gehört meiner Meinung nach langsam auch in diese Kategorie….

  4. Frau Müller
    25. März 2017 at 13:39

    Na bitte, dann kann ich mir den Anruf Montag sparen 😀
    Aber war mir fast klar, dass hat schließlich alles System.
    Und entweder weiß die Gemeinde das bzw. spekuliert sie darauf.

    Und am Ende heißt es: Keine detallierte Rechnung, keine Rückzahlung, da man ja den Betrag nicht ermitteln kann.
    Die wollen eh nur oberhalb ihrer Ersparnis von 1,90€ zahlen, sonst bräuchten sie ja auch keine so genaue Rechnung 😉

  5. Helwi
    25. März 2017 at 11:53

    Der Menüs Service in Wildau ist in meinen Augen ein absoluter Saftladen. Dazu passt, dass er sich außer stande sieht, Belege herauszugeben. Fakt ist, Firmen sind VERPFLICHTET sämtliche Belege 10 Jahre lang zu archivieren. Wenn dieser Saftladen das nicht getan hat, hilft nur eine Anzeige beim Finanzamt.

  6. Schulzendorfer
    25. März 2017 at 11:13

    Wir haben auch so ein Schreiben bekommen-der Menüservice Wildau sieht sich außer Stande solch detaillierte Rechnungen herzugeben-solche würden nicht mehr existieren-der Menüservice verweist darauf, dass man sich für jeden Monat eine Rechnung extra anfordern hätte müssen. Jetzt wäre es zu spät. Das weiß sicher auch die Gemeinde-ein Schelm wer Böses dabei denkt. Beim Essensanbieter WSG übrigens, bekommt man auf Nachfrage sofort seine Rechnungen.Komisch, dass das beim Menüservice anders ist, wo doch Unternehmen die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren wahren müssen und diese Dinge doch auch detailliert an das Finanzamt geben müssen.?

  7. Frau Müller
    24. März 2017 at 21:12

    Der Zauber geht weiter. Die Gemeinde hat nun an die Eltern die einen Antrag auf Rückzahlung gestellt haben Schreiben geschickt, mit der Aufforderung detaillierte Rechnungen vom Essenanbieter, welche die einzelnen Mahlzeiten aufweisen beizubringen.

    Bin mal gespannt ob der Anbieter das noch hat, für jede einzelne Mahlzeit, für jedes einzelne Kind, teilweise aus 2013.

    Ich glaube das ist nur ein weiterer Schritt, die Eltern soweit zu treiben das sie keine Lust mehr haben.

    Da wird wohl beim Menüservice Wildau in der kommenden Woche das Telefon nicht mehr stillstehen. :)

  8. T. Kleinert
    2. März 2017 at 09:25

    Eine Frechheit, was man uns hier präsentiert.

  9. Ulrich Häusler
    2. März 2017 at 07:04

    Der Anwalt aus dem Interview hat bei Facebook ein Kommentar abgegeben. Das sagt alles über die Qualität der Berechnungen!

  10. 1+1=8
    1. März 2017 at 23:22

    Frau Meskat fehlenden Sachverstand zu unterstellen, halte ich für Grund verkehrt. Sie kennt sich in Finanzen aus.Sie muss wissen, dass in allen Berechnungen des Caterers Gewinnanteile enthalten sind. Diese dürfen aber nicht in die Kalkulation einfließen. Deshalb heißt es auch, dass die Catererberechnung nicht Grundlage der Ermittlung der Eigenaufwendungen sein soll. Selbst wenn der Caterer versichert, dass dem nicht so ist, wie soll das überprüft werden. Verglichen mit anderen Kommunen in Brandenburg sind 1,90 € zu hoch. Deshalb liegt der Verdacht sehr nahe, dass Frau Meskat daran mitwirkt, möglichst einen großen Anteil den Eltern und einen kleinen der Gemeinde überzuhelfen. Sollte sich das irgendwann mal bestätigen, dann muss sie ihre Sachen packen.

  11. Frau Müller
    1. März 2017 at 21:42

    Und was mir dabei noch einfällt, und ich hoffe die GV´s lesen hier auch mit und denken darüber nach…..
    man könnte sich den ganzen Zauber sparen, wenn man einfach sagt…..komm wir übernehmen das Ganze!!!

    Was sind schon knapp 100.000€ im Jahr für das Mittagessen? Die Rücklage wird zum Ende des Jahres gut 7 Millionen Euro ausweisen! Auch ist das weniger als 1% des gesamten Jahreshaushalts 2017!!!

    Vorteil, man tut den Bürgern etwas Gutes, man braucht keine neue Satzung, man spart Aufwendungen im Zusammenhang mit der neuen Satzung (es müssen z.b. keine jährlichen Bescheide angefertigt werden), es müssen zukünftig keine Prozesse/Klagen mehr geführt werden, usw. usw. usw.

    Also liebe GV´s, ihr seit die Stimme des Volkes und ich bin mir sicher, dass es dafür viel Zustimmung von Seiten des Volkes geben wird, wenn ihr dem Spuk ein Ende bereitet und vorschlagt, dass die Kosten von der Gemeinde übernommen werden.

  12. Frau Müller
    1. März 2017 at 21:09

    Arno, klick mal oben im Artikel auf das Wort “Berechnungen”…..
    das war gestern noch im Bürgerinfosys…….heute nicht mehr…..

  13. Arno Nühm
    1. März 2017 at 19:06

    Frau Müller, was meinst du genau? Die Info(Link) ist doch noch lesbar von der letzten Sitzung…

  14. Frau Müller
    1. März 2017 at 18:07

    Das ist doch der Oberhammer!!! Gestern schreib ich noch…bitte speichern bevor es im Bürgerinfosys. gelöscht wird….und nu isses weg.

    Vermutlich hat unser SummSumm heute die Kommentare hier gelesen und sofort den Löschauftrag der Informationen erteilt. So sieht Transparenz im Rahthaus aus! Das ist nur noch zum K…..
    Danke Hr. Wolff fürs speichern und zur Verfügung stellen.

    PS. das Datum der Anmerkung müßte der 28.2. also gestern gewesen sein ;)….. und jetzt kann man noch dazu schreiben: am 28.2. veröffentlicht und am 1.3. nach kritischen Äußerungen von Bürgern auf dem Portal http://www.Schulzendorfer.de wieder gelöscht!!!

    Danke für den Hinweis
    Sabrina Rühle

  15. Peter Siegert
    1. März 2017 at 17:55

    Es ist sehr bedenklich, dass den Betroffenen der Entwurf nur dank des Schulzendorfers zur Verfügung steht. Genauso bedrückend ist der Umstand, dass offenbar falsch kalkuliert wird. Man kann einmal einen Fehler machen. Dass ist geschehen, Essengeld muss zurückgezahlt werden. Jetzt ist man dabei erneut einen Fehler beim selben Thema zu begehen. Das ist meiner Meinung dann Dummheit.

  16. Britta
    1. März 2017 at 16:17

    Im Bürgerinformationssystem sind die Berechnungen bereits gelöscht. Es kann niemals sein, dass die Eigenaufwendungen in Schulzendorf von denen umliegender Gemeinde großartig abweichen. Wenn “Fachleuten” Fehler beim Schreiben unterlaufen, ist die Wahscheinlichkeit groß, dass ihnen auch Fehler beim Rechnen passieren.Man sollte die ganze Berechnungen wirklichen Fachleuten übertragen.Unser Amt kann es nicht.

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