Altanschließer: Klagewelle wegen Staatshaftung rollt an

6. Juli 2017
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Das Landgericht Cottbus sprach einem Altanschließer Schadensersatz zu. (Foto: Jörg Levermann/Eichwalder Nachrichten)

Das Landgericht Cottbus sprach einem Altanschließer Schadensersatz zu. (Foto: Jörg Levermann/Eichwalder Nachrichten)

Bereits in fünf Fällen hatten Staatshaftungsklagen auf Rückzahlung der Altanschließerbeiträge vor dem Landgericht Frankfurt/Oder Erfolg. Das Gericht billigte den Klägern den Schadensersatzanspruch zu. Auch das Landgericht Cottbus sah die Forderung eines Altanschließers, der einen bestandskräftigen Bescheid hatte, als berechtigt an.

Rund 70.000 bis 80.000 Haushalte können somit auf die Rückerstattung hoffen. In allen Fällen hat das Landgericht auch die außergerichtlichen Anwaltskosten den Bürgern zugesprochen.

Nach Schätzungen der Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler (BVB/Freie Wähler) werden die Anwalts- und Gerichtskosten einen zweistelligen Millionenbetrag ausmachen.

„Wir sind zuversichtlich und erwarten, dass angesichts der drohenden unnötigen Zusatzkosten ein politisches Einlenken kommt.“, erklärte ihr Landtagsabgeordneter Peter Vida.

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