Macht das OVG – Urteil wirklich einen Bogen um Schulzendorf?

7. Dezember 2017
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat in einem Verfahren die aus dem Jahr 2014 stammende Kita – Satzung der Stadt Rathenow für unwirksam erklärt, weil sie sich auf das Kommunalabgabegesetz berief. Der Klägerin wurde die Rückerstattung der Elternbeiträge zugestanden.

Die Chefin des Sozialamtes, Larysa Meskat. (Foto:mwBild)

Die Chefin des Sozialamtes, Larysa Meskat. (Foto:mwBild)

Schulzendorf muss nach den Worten seiner Amtsleiterin für Soziales, Ex – Kämmerin Larysa Meskat, keine Rückforderungsansprüche von Kita Gebühren fürchten, auch wenn sich die Satzung der Gemeinde aus 2013 ebenfalls auf das KAG beruft. Meskat begründet das damit, dass Fehler in einer Satzung nur ein Jahr nach Verkündung angefochten werden können.

Der Städte und Gemeindebund Brandenburg, der Kommunen mit Mustersatzungen zur Seite steht, zeigte sich vom Urteil überrascht. Das ist nicht sonderlich ehrlich, denn bereits 2016 veröffentlichte das Potsdamer Bildungsministerium ein Gutachten von Dr. Christoph Baum, in dem es heißt: „Aufgrund wesensmäßigen Unterschiede zur Benutzungsgebühr sind Elternbeiträge materiell – rechtlich nicht an §6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG)zu messen.“ Genauso hat das OVG geurteilt.

Die Kommunalaufsichten des Landes müssen sich indes fragen lassen, weshalb sie, als Rechtsaufsicht über die Kommunen, keinen Einfluss auf die Anpassung fehlerhafter Kita – Satzungen genommen haben.

Der Städte und Gemeindebund Brandenburg will nun in die Trickkiste greifen und die Sache nachträglich heilen. Er hat die rückwirkende Änderung fehlerhafter Satzungen ins Gespräch gebracht. Experten sehen das als juristischen Drahtseilakt an. Im Fall der Altanschließerproblematik sind ähnliche Versuche nicht aufgegangen.

Rechtwidrig erhobene Beiträge müssen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches 10, § 10 auch dann zurückgezahlt werden, wenn Bescheide einst rechtskräftig geworden sind.

Der Kita-Elternbeirat Oberhavel hat ein Formular erarbeitet, mit dem Eltern ihre Bescheide auf Rückzahlung überprüfen lassen können. Bis zum 31.12.2017 müssen Ansprüche für das Jahr 2014 geltend gemacht werden, sagen die Elternvertreter.

5 Responses to Macht das OVG – Urteil wirklich einen Bogen um Schulzendorf?

  1. BIS
    19. Dezember 2017 at 15:54

    Meine Erfahrungen aus Schönefeld sagen, passt auf, wenn bei Euch die Kita Stzung angepasst wird. Die meisten Gemeindevertreter wissen gar nicht was sie beschließen. Sie verstehen die Kalkulation nicht, hinterfragen nicht, winken alles durch, weil sie an den Verstand der Verwaltung glauben. Und das ist das Grundübel. Was Eure Sozialamtsleiterin hier verkündet ist völliger Unsinn.

  2. Olli
    8. Dezember 2017 at 08:50

    Ist ja merkwürdig, daß das OVG eine Satzung auch nach 3 Jahren aufheben kann. Die Richter sollten mal in Schulzendorf anrufen und sich schlau machen. 😉 😉

  3. Mandy
    7. Dezember 2017 at 20:01

    Unmöglich, was diese Frau von sich gibt. Ich zweifele am Sachverstand.

  4. Anwohnerin
    7. Dezember 2017 at 19:10

    Wozu gibt es eigentlich in diesem Land gerichte?
    Wenn doch jeder machen kann was er will

  5. Frau Müller
    7. Dezember 2017 at 18:55

    Kein Problem Frau Meskat und herzliche Grüße von unserem Anwalt. Diesmal bekommen sie die Klage sofort und auch im Eilverfahren noch in diesem Jahr, um die Verjährung zu hemmen. :)
    Wir lassen uns nicht noch mal verulken wie beim Essengeld.

    Sollte doch auch eigentlich kein Problem sein, bei gut 9 Millionen Euro auf dem Sparbuch.

    Könnte man alles auch anderes regeln, aber frei nach dem Motto:
    Weiter so….

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