Zweiter Prozess: FREISPRUCH für Bürgermeister Herzberger

22. Januar 2021
Von

Das Landgericht Cottbus hat nach sechs Verhandlungsterminen Zeuthens Bürgermeister Sven Herzberger vom Vorwurf der Körperverletzung und des Widerstands gegen Polizeibeamte freigesprochen.

Ihm war vorgeworfen worden, am 28.02.2018 im Anschluss an eine nächtliche Verkehrskontrolle in eine Rangelei mit der Polizei verwickelt gewesen zu sein. Dabei soll er einen Beamten angegriffen und verletzt haben.

Sven Herzberger

„Mit dem Urteil ist mir nach monatelanger Anspannung viel Last von meinen Schultern gefallen. Es hätte auch nicht anders ausfallen können, denn die Vorwürfe gegen mich wurden zu Unrecht erhoben.“, konstatierte Herzberg nach dem Urteilsspruch.

Zeuthens Bürgermeister war im Januar 2020 vom Amtsgericht Königs Wusterhausen freigesprochen worden. Für die Richterin passten damals die Zeugenaussagen der Polizisten nicht mit dem zusammen, was „rechnerisch und physikalisch“ möglich ist. Die Richterin wörtlich: „Das ist nicht nachvollziehbar.“ Dennoch ging die Staatsanwaltschaft in Berufung.

Für den Richter am Landgericht Cottbus ließ sich der relevante Anhalte Vorgang nicht mehr zweifelsfrei rekonstruieren. Es spricht einiges dafür, dass er so, wie ihn die Polizisten schilderten, nicht stattfand, so der Richter.

Eine medizinische Begutachtung hatte bei dem Polizisten, der behauptet hatte, von Herzberger verletzt worden zu sein, keine Prellmarken und keine Blutergüsse festgestellt.

Wie in Königs Wusterhausen warf der Auftritt der Polizisten auch im Cottbusser Prozess Fragen auf. Ausschließlich Herzberger belastende Tatsachen trugen sie vor, dann nahmen sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Das erfolgt in aller Regel dann, wenn sich ein Zeuge mit seiner Aussage selbst belasten würde.

Für den Richter stellte dieser Umstand einen Makel dar. Von einem Polizist, der nichts zu verbergen hat, erwarte er vorbehaltlose Aussagen.

Zweifelhaft war der Auftritt des Rechtsbeistandes des Zeugen K., der einen Hauch von Erpressung enthielt. Der angeblich verletzte Polizist beantragte ein Schmerzensgeld von 800 Euro und Schadensersatz für seine Strickjacke. Der Rechtsbeistand schlug einen Vergleich vor und erklärte, dass bei Einwilligung die Klage zurückgenommen wird. Anderenfalls würde sein Zeuge die Aussage verweigern. Herzberger lehnte den Vergleich ab.

Zeuthens Bürgermeister zum Vorfall im Februar 2018: „Das war die schlimmste Erfahrung in meinem Leben, schlimmer als mein Ausbürgerungsgespräch vor der DDR-Wende 1989.“

One Response to Zweiter Prozess: FREISPRUCH für Bürgermeister Herzberger

  1. Petra
    22. Januar 2021 at 20:03

    Freut mich für Herzberger, er verdient den Titel Bürgermeister. Und wen haben wir?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Anzeige

Anzeige