Das teils sommerliche Wetter lockte in den letzten Tagen die ersten Hobbykapitäne und Wassersportler auf die Flüsse und Seen der Region. Ein Grund mehr für die Beamten der Wasserschutzpolizei genauer hinzusehen.
Vor allem Alkohol war in den vergangenen Jahren ein immer wiederkehrendes Problem, oft aus Unkenntnis der Regeln. Dabei gelten grundsätzlich die gleichen Grenzwerte wie im Straßenverkehr. Bereits ab einem Atemalkoholwert von 0,5 Promille ist das Führen eines Wasserfahrzeuges verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Beim Führen von Motor- und Segelbooten befindet sich der Bootsführer ab einem Wert von 1,1 Promille im Bereich einer Straftat.
Bei der Überprüfung eines Bungalowbootes am Sonntag gegen 16:30 Uhr auf dem Sellenzugsee stellten die Beamten einen alkoholisierten Mann am Ruder fest. Ein Atemalkoholtest hatte einen Wert von 0,83 Promille ergeben. Am frühen Sonntagabend musste der Führer eines Sportmotorbootes die Beamten sogar zu einer Blutprobe begleiten. Bei der Kontrolle auf dem Zeuthener See gegen 18:45 Uhr hatte ein Alkoholtest bei dem Mann einen Wert von 1,83 Promille ergeben.
Die Wasserschutzpolizei rät deshalb: Finger weg vom Alkohol am Steuerruder
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