Königs Wusterhausen. 250.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft im Wiederholungsfall: Mit drastischen Forderungen zog Bürgermeisterin Michaela Wiezorek zwei unbequeme Kritiker vor das Landgericht Cottbus. Der Vorwurf lautet unter anderem: Diffamierung und Beleidigung.
Doch einen entscheidenden Erfolg konnte die Klägerin nicht verbuchen. Ihre umfangreichen Unterlassungsforderungen konnte sie nicht durchsetzen. Am Ende stand ein Vergleich. Nicht nur dass sie dem Prozess nicht gewonnen hat, sie muss auch die Hälfte der Kosten tragen.
Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie weit darf öffentliche Kritik an politischen Verantwortungsträgern gehen und wann wird der Versuch, sich dagegen juristisch zur Wehr zu setzen, zur Gefahr für die Meinungsfreiheit?
Wenn Kritik vor Gericht landet
Gesine und Wolfgang Almus aus Zernsdorf mischen sich seit mehr als einem Jahrzehnt in die Stadtpolitik von Königs Wusterhausen ein. Sie kritisieren Missstände, hinterfragen Entscheidungen und nehmen kein Blatt vor den Mund. Auch der Führungsstil von Bürgermeisterin Michaela Wiezorek steht seit Langem in ihrer Kritik. Das marode Straßennetz, der Investitionsstau und das intransparente Verfahren zur Wohnbebauung des Königspark-Geländes liefern aus Sicht der Eheleute genügend Anlass.
Dann eskalierte der Streit. Nach einem Kommentar zu einem Artikel im Schulzendorfer, in dem die Rücktrittsforderung der AfD an Wiezorek im Mittelpunkt stand, zog die Bürgermeisterin die beiden Ruheständler vor Gericht. Ihr Vorwurf: Die Kritiker hätten sie zur „öffentlichen Zielscheibe“ gemacht und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.
Zunächst gab es eine umfangreiche Abmahnung, die mithilfe der Berliner Medienrechtkanzlei Hoesmann.legal begründet zurückgewiesen worden ist. Doch das reichte der Bürgermeisterin nicht, sie zog vor das Landgericht in Cottbus.
Die Forderungen der Klage hatte es in sich: Zahlreiche Äußerungen wurden beanstandet, für den Wiederholungsfall sollten 250.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, drohen.
.
Das Gericht zieht eine Grenze
In der vergangenen Woche wurde der Fall vor dem Landgericht Cottbus verhandelt. Im Mittelpunkt stand die Abwägung zwischen dem grundgesetzlich geschützten Recht auf Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht der Bürgermeisterin.
Gleich zu Beginn machte das Gericht deutlich, dass die Grenze zur Schmähkritik nach seiner Einschätzung nicht überschritten worden sei. Allerdings gab es auch einen Hinweis zur Vorsicht: Bei zwei Formulierungen könnte das Oberlandesgericht Brandenburg in einem möglichen Berufungsverfahren zu einer anderen Bewertung kommen.
Das Landgericht regte deshalb einen Vergleich an.Dieser wurde sehr emotional zwischen den Parteien vor Gericht diskutiert. Insbesondere ging es um die Frage, ob die Eheleute Almus muss die Bürgermeisterin weiter als unfähig bezeichnen dürfen.
Im Ergebnis haben sich alle Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Ein Teil der Äußerungen wird von den Eheleuten zukünftig nicht mehr wiederholt werden. Mit dem Rest ihrer Forderungen konnte sich die Bürgermeisterin nicht durchsetzen.
Ein Fall mit Signalwirkung?
Sogenannte SLAPP-Klagen, der Begriff steht für strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung, sollen Kritiker durch kostspielige Verfahren und drohende Sanktionen einschüchtern. Ob ein konkretes Verfahren tatsächlich als SLAPP einzustufen ist, muss allerdings anhand seiner Umstände beurteilt werden. Unabhängig von der Frage, wie diese Klage einzuordnen ist, bedeutet natürlich das Klageverfahren durch die Bürgermeisterin gegen ihre eigenen Bürger für die Eheleute eine erhebliche emotionale Belastung.
Gerade bei politischen Auseinandersetzungen ist die Frage brisant. Wer ein öffentliches Amt bekleidet, muss sich kritische Fragen und zugespitzte Meinungen gefallen lassen. Das bedeutet nicht, dass Beleidigungen oder rechtswidrige Angriffe auf Persönlichkeitsrechte folgenlos bleiben müssen. Doch die Meinungsfreiheit darf nicht dort enden, wo Kritik für einen Amtsträger unbequem wird.
Wer bezahlt den Rechtsstreit?
Eine weitere Frage ist bislang offen: Wer trägt die Kosten des Verfahrens auf der Klägerseite, die Stadt Königs Wusterhausen oder Michaela Wiezorek persönlich? Schließlich ging es um die Persönlichkeitsrechte der Bürgermeisterin und nicht unmittelbar um Rechte der Stadt. Ob und in welcher Form öffentliche Mittel für das Verfahren eingesetzt wurden, ist deshalb von besonderem Interesse.
Der Schulzendorfer bleibt an der Frage dran.

Die Kostenfrage ist interessant! Hat diese BM doch in der letzten KWer SVV von einem Rechtsstreit gegen eine Baugenehmigung abgeraten, die eine Planung verhindert, in die wohl die Stadt 100.000 investiert. Zu teuer. Aber zum Verklagen von kritischen Bürgern reicht’s.
Kaum zu glauben. Amtsträger können sich alles erlauben und Leute, die an der Wahrheit dran sind – werden eingeschüchtert. Ein Vergleich – eine Ohrfeige für Menschen, die sich zur Wehr setzen wollen. Auf der anderen Seite benutzen die beklagte Seiten ihre Arbeitszeit plus Steuergeld um ihr Ego bestätigen zu wollen.
Und die Amtsträger beleidigen jeden Tag die Bürger und werden nie zur Verantwotung gezogem . Tolle Aussichten.