Seit mehr als zwei Jahren haben Abgeordnete über die sogenannten Vorflächen kontrovers diskutiert.
Was sind Vorflächen? In den 30er Jahren wurde die Flucht in der Ernst-Thälmann-Straße, in der Puschkinstraße, in der Paarmannstraße und in der Karl-Marx-Straße um rund drei Meter in Richtung Fahrbahn verschoben. Die Eigentümer zäunten später den Grundstücksstreifen bis zur neuen Straßenlinie ein, nutzten und pflegten ihn über viele Jahre. Der Haken: Das Land gehört der Gemeinde, ein Entgelt wurde über Jahrzehnte nie erhoben.
Begleitet wurde die Vorflächen Debatte von Bürgerprotesten. Man habe über viele Jahre die Flächen gepflegt. Da sei es ungerecht, dass der aktuelle Marktwert als Verkaufspreis angesetzt werde, lautete ein Argument. So forderte die Interessengemeinschaft Altanschließer, dass als Stichtag der Wertermittlung jener Zeitpunkt angesetzt werden muss, an dem die Vorflächen Thematik entstanden ist.
Immer wieder hatten Gemeinderäte das Rathaus aufgefordert, endlich Vorschläge zum Umgang mit den Arrondierungsflächen zu unterbreiten. Jetzt hat sie Bürgermeister Mücke auf den Tisch gelegt, so sehen sie aus:
- Bis zum 21.12.2018 sollen die Vorflächen auf der Grundlage des aktuellen Marktberichts des Landkreis Gutachterausschusses mit einem Abschlag von 10 Prozent bzw. 20 Prozent bei Eckgrundstücken verkauft werden.
- Wer nicht kauft, der soll ab dem 01.01.2019 einen Pachtvertrag über die Vorfläche abschließen. Der Pachtvertrag endet mit Änderung der Eigentumsverhältnisse.
- Wer sich auch weigert einen Pachtvertrag abzuschließen, der muss der Gemeinde die Fläche bis zum 30.06.2019 zurückgeben.
Ob die Rathausregeln durchsetzbar sind, ist mehr als zweifelhaft. Gemeinde Anwalt Dr. Ulrich Becker erklärte im März 2017 in einer Stellungnahme, dass niemand zum Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages gezwungen werden kann. Der Experte favorisierte eine Vermietúng der Fläche und kein Pachtverhältnis, wie es Bürgermeister Mücke vorsieht.
Die Rückgabe der Vorfläche an die Gemeinde führt Beckers Auffassung zufolge nicht dazu, dass Anlieger nicht mehr auf ihr Grundstück gelangen. Ihnen würde in jedem Fall ein Wegerecht über die Arrondierungsfläche zustehen. Wie Betroffene berichteten, haben Rathausmitarbeiter mehrfach mit der Sperrung der Vorfläche gedroht, wenn Anlieger die Vorfläche nicht kaufen würden.
Anwalt Dr. Becker auf die Frage, ob Anlieger Rechte an den Vorflächen durch die Inbesitznahme in den 30 er Jahren erworben haben: „Dies kann nicht sicher abgeschätzt werden.“
Dann setze ich den Zaun zurück und die Gemeinde soll damit glücklich werden. Zweimal kaufen, ist ein NO GO!!
Haben wir Bürger es nötig uns von der Gemeinde erpressen zu lassen? Ich glaube nicht…Man, wer hat den denn nur gewählt…
Im Kaufvertrag von 1929 (Im Gehölz) bei uns steht – 625 qm Grundstück und 60qm Straßenfront wurden bezahlt. Sollte die Gemeinde es benötigen, dann ist es zur Verfügung zu stellen. Das wird auf die anderen Straßen wohl auch zutreffen.
Also warum 2x bezahlen?
Erbrecht ist 30 Jahre und hier gelten 80 Jahre, für die der Bürger nicht einmal was kann. Die Gemeindeverwaltung und Land haben geschlafen, nun soll der Bürger zahlen. Wie wäre es mit einem Bestandsschutz und bei Verkauf oder Pacht wird jedem Fall der neue Nutzer zur Kasse gebeten.
ich bin kein AfD Fan, da hat er aber recht. Den Stammtisch und Dienstag die Sprechstunden nutzen um seinem Ärger Luft zu machen, hier nützt es wenig bis nichts.
Leute, nicht hier im Schulzendorfer meckern. Zur Gemeindevertretersitzung gehen,intervenieren und beobachten, wer von den Gemeindevertretern den Kopf einschaltet und wer wieder alles durchwinkt ohne zu hinterfragen. Namen aufschreiben und 2019 bei der Kommunalwahl Zettel herausholen und dann wählen gehen.
Da scheint man Geld im Rathaus zu riechen. Bodenwerte hoch, jetzt oder nie. Wegerecht muss gewährt werden, ansonsten wird sich wohl der eine oder andere Anwalt damit auskennen.
Kaufen ja, aber nicht zu den Preisen die das Amt vorschlägt.
Als nicht bebaubarer Vorgarten nicht zu verkaufen.
Ich denk wenn das Angebot stimmt, kauft wohl der ein oder andere.
Aber bei dem was das Amt auf der hohen Kante hat, sollte sich ein fairer Preis finden lassen. Mit Krawall kommt man nicht weit. Schon erst nicht, wenn man sich erpresst fühlt oder die Geldgier sieht.
Da soll sich der BM nicht auf geltenes Recht berufen was besagt verkauft werden kann nur zum Richtwert. ER setzt sich ja sonst über alles hinweg. Nur da Geht es nicht? Soll man den Sz´treifen doch als Acker deklarieren.
Warum wird etwas geregelt, was rechtlich nicht durchsetzbar ist ??? Was sind das für Leute, die sich im Rathaus soetwas ausdenken ??? Experten bestimmt nicht !!!
Bevor man Alternativen vorschlägt, muss doch sicher geklärt sein, ob die Anlieger Rechte erworben haben oder nicht (siehe letzter Satz im Artikel).Wenn das bejaht wird, dann müssen möglicherweise keine Kauf- oder Pachtverträge abgeschlossen werden.