Anfang Dezember 2013 stürzte der rund 8 Meter hohe Weihnachtsbaum vor dem Rathaus in Schulzendorf um.
Es glich einem Wunder, dass keine Menschen verletzt wurden. Mitarbeiter des Bauhofes hatten den Christbaum aufgestellt.
Starker Wind soll den Baum aus einer Hülse gehoben haben, so erklärte Bürgermeister Mücke den Baumumsturz.
Der Vorfall geriet in das Visier der Staatsanwaltschaft Cottbus, sie hat nun weitere Ermittlungen ohne Anklageerhebung eingestellt. Hauptgrund: Der Gesetzgeber sanktioniert nur ein Verhalten, dass zu einem tatsächlichen Erfolgseintritt führt, jedoch nicht jegliche Gefährdung durch unsachgemäßes Verhalten.
Da niemand zu Schaden gekommen ist, scheidet eine fahrlässige Körperverletzung aus, so die Cottbuser Gesetzeshüter.
Weiter heißt es in der Erklärung: „Insofern ist mangels ersichtlich verletzter Strafrechtsnorm davon Abstand genommen worden weiter zu ermitteln, ob die Befestigung des Schulzendorfer Weihnachtsbaumes den geltenden allgemeinen Vorschriften der Technik entsprach und sich somit beim Umfallen des Baumes nur ein allgemeines, sturmbedingtes Lebensrisiko verwirklichte oder ob vorliegend tatsächlich eine unsachgemäße Befestigung des Baumes vorlag.“
Jeder soll das tun, was er kann. Die Kollegen vom Bauhof kümmern sich um das Grün in der Gemeinde. Und die Feuerwehrleute übernehmen wieder das Aufstellen des Weihnachtsbaumes.