Vorflächen: Der Schulzendorfer sagt, was völlig UNKLAR ist

14. November 2021
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Schulzendorf. Nach jahrelangen Debatten um die sogenannten Vorflächen, soll der Gemeinderat nun entscheiden, wie mit ihnen umgegangen werden soll, so will es jedenfalls das Rathaus.

In den 30er Jahren wurde in mehreren Straßen der Gemeinde die Straßenflucht um rund drei Meter in Richtung Fahrbahn verschoben. Die Eigentümer zäunten später den Grundstücksstreifen bis zur neuen Straßenlinie ein und nutzten ihn über Jahrzehnte mit stillschweigendem Einverständnis der Gemeinde. Ihr gehört das Land, die Anlieger pflegten es, ein Entgelt wurde nie erhoben.

Reinhard Bolduan von der Bürgerinitiative Altanschließer Schulzendorf: "Die Beurteilung der Vorflächenproblematik durch das Amt ist dürftig."
Reinhard Bolduan von der Bürgerinitiative Altanschließer Schulzendorf: “Die Beurteilung der Vorflächenproblematik durch das Amt ist dürftig.”

Bürgermeister Mücke (SPD-nominiert) stellt die Betroffenen jetzt vor drei Alternativen: Kauf der nicht bebaubaren Fläche zum Baulandpreis oder Pacht. Wer beides nicht will, soll bis zum 1.Juli 2022 die Vorfläche räumen, die Einfriedung und Hausanschluss-Übergabepunkte zurückbauen.

Dominik Lübke (SPD), Claudia Mollenschott (Die Linke) und Claudia Stölzel (Grüne) signalisierten ihre Zustimmung, obwohl viele Fragen unbeantwortet und ungewiss sind. Das ist auch der Grund, weshalb Brühls Bürgerbündnis Mückes Vorschlag ablehnt.

Der Schulzendorfer sagt, was völlig unklar ist:

Erste Unklarheit: Zur Frage, ob Anlieger durch die Inbesitznahme der Flächen Rechte an diesen erworben hätten, sagte Rathaus Anwalt Dr. Ulrich Becker im März 2017: „Das kann nicht sicher abgeschätzt werden.“

Zweite Unklarheit:  Das Rathaus sieht in einem Pachtverhältnis eine Option. Anwalt Dr. Becker im März 2017: „Zivilrechtlich in Betracht kommt eher eine Vermietung.“

Dritte Unklarheit: Das Rathaus will Vorflächen auf der Grundlage der Grundstückswerte des Gutachterausschusses des Landkreises verkaufen. Anwalt Dr. Becker im Juni 2020: „Denkbar und zulässig ist beispielsweise auch die Einholung einer „second opinion“, also einer Zweitmeinung. Gerade in umstrittenen Fällen kann dies sachgerecht sein.“ Eine solche Zweitmeinung ist ungenannt.

Vierte Unklarheit: Abgeordnete brachten eine Vorverlegung des Wertermittlungsstichtages ins Gespräch. Aus dem Rathaus hieß es, das sei nicht möglich. Anwalt Dr. Becker im Juni 2020: „Ob sich im vorliegenden Fall tragfähige Gründe für eine Vorverlegung des Wertermittlungsstichtages darlegen lassen, ist letztlich eine Frage, die ein Bodenwertgutachter beantworten müsste.“ Eine solche Bewertung ist ungenannt.

Fünfte Unklarheit: Kein Anlieger kann zum Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages gezwungen werden. Wer beides ablehnt, der muss die Vorfläche herausgeben und Einfriedungen zurückbauen, so will es das Rathaus. Stellt sich eine Frage: Ist es rechtens oder ein Rechtsbruch, wenn ein Anlieger, dem 1984 von der Gemeinde Schulzendorf die Baugenehmigung für die Einfriedung der Vorfläche erteilt wurde, seinen Zaun zurückbauen soll?

Wenn Stölzel, Mollenschott und Lübke die Vorflächen Entscheidung auf Basis von Halbwissen fällen, vergessen sie offenbar, dass sie gegebenenfalls auch persönlich haften, wenn etwas im Gemeinderat nicht rechtens entschieden wurde.

21 Responses to Vorflächen: Der Schulzendorfer sagt, was völlig UNKLAR ist

  1. Uwe Morawitz
    16. Juni 2023 at 12:16

    Sehr geehrter Herr Bolduan,

    ich werde sehr gern mal mit Ihnen in Verbindung treten.
    Eine Mailadresse habe ich von Ihnen hier nicht gefunden.
    Ich bitte Sie sich kurzfristig auf der o.g. Mailadresse zu melden.

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Uwe Morawitz

  2. Bürger zweiter Klasse
    23. November 2021 at 14:34

    Im Ortsentwicklungsausschuss wurde auch diskutiert oder beschlossen.
    Die Frage ist nun, was für ein beschriebener Schaden der Gemeinde entstanden ist. Vielleicht sollte man das mal hinterfragen. Die Flurstücke wurden ja wohl gepflegt.
    Hier mal der Artikel:

    Die erste Beschlussvorlage des Abends handelte von Vorflächen in der Ernst-Thälmann-Straße, Karl-Marx-Straße, Puschkinstraße und Paarmannstraße. In diesen Straßen liegen zwischen den Flurstücken der Anlieger und dem öffentlichen Straßenland die sogenannten Vorflächen, die so breit wie die hinterliegenden Flurstücke und etwa drei Meter tief sind. Diese Vorflächen waren vermutlich in den 1930iger Jahren Straßenland. In der Gegenwart sind viele dieser Vorflächen im Eigentum der Gemeinde und werden von den Hinterliegern genutzt und wurden von den Hinterliegern eingezäunt. Diese Vorflächen stellen kein öffentliches Straßenland dar. Da diese Vorflächen von den Hinterliegern unentgeltlich genutzt werden, entsteht der Gemeinde ein finanzieller Schaden. Es wäre auch eine Ungleichbehandlung Pächtern gegenüber, die bereits Grundstücke von der Gemeinde pachten und einen Pachtzins bezahlen. Wenn die Gemeindevertretung entscheidet, dass für diese Flächen kein gemeindlicher Bedarf besteht, sollten die Vorflächen den Hinterliegern zum Kauf oder zur Miete/Pacht angeboten werden. Der Verkehrswert, zu dem die Gemeinde die Vorflächen verkaufen könnte, liegt nach einem Gutachten des Gutachterausschusses des Landkreises bei dem Bodenrichtwert abzüglich 10 % (bzw. abzüglich 20 % bei Eckgrundstücken). Ein Pacht- oder Mietzins könnte bei 4-5 % des Verkehrswerts pro Jahr liegen. Für den Fall, dass die Hinterlieger die Vorfläche weder kaufen noch mieten möchten, müsste die Gemeinde die Herausgabe fordern. Die Herausgabe würde einen Rückbau der Anlagen auf diesem Flurstück (Zaun, Gartenwege, Unterstellplätze usw.) und ggf. von Übergabeschächten der Medien für die Hinterlieger zur Folge haben. Somit wäre das Hinterliegerflurstück vom öffentlichen Land abgeschnitten und wohl nur noch über ein Notwegerecht zugänglich, das wohl wiederum eine Geldrente erforderlich machen würde.

    Der Beschlussantrag sieht den Verkauf oder die Pacht an die Hinterlieger vor. Sollten die Hinterlieger dem nicht zustimmen, ist die Herausgabe von der Gemeinde zu fordern. Über das Thema wurde kontrovers diskutiert.

    Drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung die Zustimmung empfohlen, ein Mitglied war dagegen, zwei Mitglieder haben sich enthalten.

  3. Bärbel Hartenstein
    18. November 2021 at 18:21

    @Ch. Heinrich
    Genau das meinte ich.
    Alles prüfen bis auf den letzten Cent oder Pfennig.
    Das Wissen des Gemeinderates muss nicht immer das Nonplusultra sein.

  4. Ch. Heinrich
    18. November 2021 at 16:38

    Im Kaufvertrag von 1927 (Eichberg) steht, dass 620 qm Grundstück und 60 qm Straßenfront gekauft wurden. Sollte die Gemeinde es benötigen, dann ist es zur Verfügung zu stellen. Warum soll zweimal bezahlt werden?

  5. Bärbel Hartenstein
    17. November 2021 at 12:46

    Aus der Erfahrung zu viel gezahlter Gebühren und trotz Recht keine Rückzahlung, kann ich nur allen Betroffenen empfehlen, gezahlte Gebühren genau zu prüfen.
    MAWV und Gemeinde berechnen alles auf Basis Grundstücksgroesse. Je nachdem jeder man gekauft oder geerbt hat, kommt da ein schöne Summe zusammen für Wasser/Abwasser, Straßen usw.
    Wenn die Gemeinde die ganze Zeit unrechtmäßig Gebühren kassiert hat, wie wird das ggf. verrechnet?
    Urton des bm zu mir “… Was gezahlt ist, ist gezahlt. Zurück gibt es nichts, auch wenn es falsch ist!!!”

  6. torfin
    17. November 2021 at 11:25

    Das schlafende Schulzendorf wird auch das schluchen, es juck die Leute ja nicht mal, dass ihre bezahlen Straßen verkommen und die seit 1997 angebaute Straßenbeleuchtung wieder aufgebaut wird. Sicher wird sich Schulzendorf noch für die Boxen der Passabholung in Eichwalde beteiligen – Nur der Sinn des einfachen Lebens spielt keine Rolle.

    Nötigung, Beleidigungen , Falschaussagen und Rechtsbeugungen Made by Mücke – und alle gehen tanzen

  7. Robert Lemke
    17. November 2021 at 08:56

    @ Bürger zweiter Klasse Mein lieber, falle uns nicht auch noch in den Rücken ! Selbst in Berlin wurden per Gerichtsbeschluß nur 20 % des Verkehrswertes angesetzt. In anderen Städten, hat die Verwaltung entnervt aufgegeben, weil die Bürger Flacke gezeigt haben .

    Außerdem – Nicht DNWAB, sondern der MAWV ist für Beiträge zuständig. Da die Erschließung abgeschlossen ist, ist der Eigentumer für die Vorflächen die Gemeinde. Ergo : Wenn Sie Bauland – heißr erschlossene Grundstück verkaufen will- muss Sie sich erst mal an die eigene Nase fassen. Aber Mücke, Kolberg und Sonntag haben nur Dollaraugen und denken wie die Zentralbank- Nur Geld einsammeln, Leistung Fehlanzeige

  8. Bürger zweiter Klasse
    16. November 2021 at 20:55

    @Robert Lemke
    :-) das mit dem Laub, da die Gemeinde ja Anlieger der Sreasse ist hatten wir auf der Bürgerversammlung vor Jahren. Ist irgendwo festgeschrieben, daß die das nicht machen muss.
    Vielleicht ist ja mal eine neue Versammlung fällig. Preislich würde ich das Angebot zum Preis der Wache annehmen. Kommen ja noch Notar, Grunderwerbsteuer und andere Grundsteuer dazu. Und wenns richtig scheixxe läuft kommt der Dmwab mit einer Nachzahlun, weil die ja den Hals nicht voll genug bekommen können.

  9. Robert Lemke
    15. November 2021 at 22:27

    @ Oliver Einspruch. Es ist für die Gemeinde nutzloses Land. Würde es die Gemeinde von den Bürgern kaufen wollen, würde sie 1,50 € nach Gutachterausschuss bezahlen. Ich würde der Gemeinde diese Fläche am liebsten gleich zurückgeben – habe aber einen massiven Zaun bauen müssen, weil mir schon mehrfach Leute reingefahren sind. Dann könnte die Gemeinde endlich die ganze Laubentsorgung und Straßenreinigung machen, einschließlich Scheißhaufenentsorgung. Außerdem wollte ich es von der Gemeinde mal kaufen und da habe ich zur Antworr bekommen, Straßenland gehört der Gemeinde und ist unverkäuflich.

  10. Oliver
    15. November 2021 at 13:59

    An der Stelle würde ich doch sagen, als Verkaufspreis schlagen wir den Preis vor, der für das Grundstück der Rettungswache in Ansatz gebracht wurde…
    Richtig wäre allerdings der Ansatz, den aktuellen Zustand als Grundlage für eine Flurbereinigung zu verwenden – ohne weitere Kosten.
    Es sollte doch reichen, daß in Zukunft Grundsteuern darauf fällig werden.

  11. Galle
    14. November 2021 at 21:24

    Haben die Bürger in Schulzendorf nicht schon genug Sorgen, die dieser Bürgermeister mit eingebrockt hat oder sich um nichts kümmert. Wer hat den die Grundstückspreise ermittelt ? Hier kommt noch ein Abschlag von 1000 % für den Fluglärm dazu- aber nein, in der Hochphase soll der Wert angesetzt werden. Dieser Bürgermeister sollte Wüstensand verkaufen und von diesen Einnahmen auch leben müssen.

  12. Emil
    14. November 2021 at 20:55

    @ Olli VDGN ? Die organisieren eine Prozessgemeindeschaft und dafür wollen sie noch Knete haben. Die Gemeindevertreter müssen Arsch in der Hose haben und das Ding begraben . – Der GV Beschluß von 2015 ist schlimm genug ( Abkauf der Vorflächen bei Weiterverkauf oder Bebauung ), aber dabei sollten sie es belassen . Mücke und Sonntag belügen uns, wo es nur geht. So lenkt man auch von eigenen Fehlern ab.

    Aber Reißverschluß – oder ausgefranste Grundstückslinien – das wäre die Qualität von diesem SCH Mücke.

  13. Erdbewohner
    14. November 2021 at 20:30

    Deswegen mag dich keiner leiden markus!!!
    Fluchhafen und Neulinge haben Charakter, der war gut :( :(

  14. markus
    14. November 2021 at 18:16

    https://www.mawv.de/files/verband/amtsblatt/2021/08_amtsblatt_8.pdf-

    Ha, ich werde es Euch schon zeigen , jetzt wurde erst einmal die Abwassermengengebühr auf 3,19 € Dankmeinen Kräften beim MAWV erhöht, damit mein Lieblingsflughafen und die Berliner Wasserbetriebe leben können. Und für unsere Neulinge hole ich mir auch das Geld von Euch, damit ich meine Schule bauen kann. Klagt doch, dafür habe ich meine Erfahrung. Flughafen und Neulinge haben Charakter, ihr könnt nur meckern.

    Schulzendorfer – ihr erbärmliches Gesindel. Bald kommt der Zahltag und ihr werdet mich nicht aufhalten können, weil ich es bin.

  15. markus
    14. November 2021 at 18:15

    Ich muss meinen falschen Beitrag zurückziehen , er enthält Fehler. Es folgt ein neuer-

  16. markus
    14. November 2021 at 17:52

    https://www.mawv.de/files/verband/amtsblatt/2021/08_amtsblatt_8.pdf-

    Ha, ich werde es Euch schon zeigen , jetzt wurde erst einmal die Abwassergrundgebühr auf 3,19 € und die Abwassermengengebühr auf 4,45 € Dank meinen Kräften beim MAWV erhöht, damit mein Lieblingsflughafen leben kann. Und für unsere Neulinge hole ich mir auch das Geld von Euch, damit ich meine Schule bauen kann. Klagt doch, dafür habe ich meine Erfahrung. Flughafen und Neulinge haben Charakter, ihr könnt nur meckern.

    Schulzendorfer – ihr erbärmliches Gesindel. Bald kommt der Zahltag und ihr werdet mich nicht aufhalten können, weil ich es bin.

  17. Olli
    14. November 2021 at 16:31

    Ich fände für die 3 Hobbypolitiker die Bezeichnung Rathausvertreter zutreffender als Volksvertreter. Ich denke, die Positionen der Gemeinde werden sich nicht ändern. Herr Bolduan, sie haben sich der Sache angenommen. Organisieren Sie zusammen mit dem VDGN eine Sammelklage oder ähnliches. Ich bin zwar kein Betroffener, würde das Vorhaben aber finanziell unterstützen. Haben Sie eine Internetseite und ein Spendenkonto? Leute wie Stölzel und Mollenschott sollten haftbar gemacht werden, wenn ein Gericht Recht für die Grundstücksbesitzer gesprochen hat. Wird zwar lange dauern, aber egal.

  18. Eichberger
    14. November 2021 at 16:14

    Herr Wolff, prüfen Sie doch mal ob Herrn Lübke überhaupt Gemeindevertreter von Schulzendorf sein kann. Offiziell wohnt er bei seiner Oma bei mir um die Ecke. Übernachten tut er nach meinen Beobachtungen dort nicht. Angeblich wohnt er in Berlin-Lichtenberg. Wie kann er sich Vertreter von Interessen der Bürger aus Schulzendorf nennen?

  19. Petra
    14. November 2021 at 14:38

    Danke Bürgerbündnis, der Rest sollte sich schämen.

  20. Bürger zweiter Klasse
    14. November 2021 at 13:59

    “Kauf der nicht bebaubaren Fläche zum Baulandpreis oder Pacht.”

    Gibt’s einen Preis der Pacht oder m²Preis?

  21. Julien K.
    14. November 2021 at 13:22

    „… dass sie gegebenenfalls auch persönlich haften, wenn etwas im Gemeinderat nicht rechtens entschieden wurde.“

    Dieser Hinweis ist gut! Wo haben die GV Mitglieder denn bei dem ungerechtfertigten Rausschmiss des Mitarbeiters gehaftet? GV und BM können doch jeden Scheiss, selbst gegen geltendes Recht, machen OHNE zu haften. Wow war denn die Haftung gegen den mehrfachen Verstoß gegen die DSGVO???

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