Eichwalde. Jährlich findet der Volkstrauertag zwei Sonntage vor dem ersten Advent statt. Der staatliche Gedenktag erinnert an Kriegstote und Opfer von Gewaltherrschaft.
Aus diesem Anlass legte der AfD-Kreisverband Dahme-Spreewald an der Gedenkstätte auf dem Eichwalder Friedhof einen Kranz nieder. Der wurde abgeräumt.
Bürgermeister Jörg Jenoch hatte die Bauverwaltung dazu angewiesen. Grundlage seiner Entscheidung sei die Friedhofssatzung, erklärte Jenoch auf Anfrage des Schulzendorfer. Darin heißt es: „Für die Gestaltung, Pflege und Unterhaltung der Gedenkstätte, für die in den beiden Weltkriegen Gefallenen, ist ausschließlich die Gemeinde Eichwalde zuständig.“
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Der Bundestagsabgeordnete und Chef der AfD in Dahme Spreewald Steffen Kotrè ist über die Kranz Verbannung stink sauer: „Es ist bestürzend, dass unser Zeichen der Ehrung von zig tausend Toten einfach beiseite geräumt wurde. Dafür habe ich kein Verständnis. Wir werden prüfen, ob das Vorgehen der Gemeinde Eichwalde mit Recht und Gesetz da kor geht.“
Henryk M. Broder, jüdischer Publizist: “Wenn ihr euch fragt, wie das damals passieren konnte: weil sie damals so waren, wie ihr heute seid.”
Steffen Kotrè ist über die Kranz Verbannung stink sauer: „Es ist bestürzend, dass unser Zeichen der Ehrung von zig tausend Toten einfach beiseite geräumt wurde. Dafür habe ich kein Verständnis.
Ich habe kein Verständnis dafür das man im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg von zig tausend Toten spricht. Diese Formulierung lässt tief blicken wenn man sich die Weltweit ca. 70 Millionen getötete Menschen vor Augen hält.
Wem hier in Wirklichkeit die Ehre gezeugt werden sollte liegt ganz klar auf der Hand.
Richtige Entscheidung des Bürgermeisters und aufgrund einer glücklichen Satzung auch rechtmäßig.
@ Elke Sie beginnen zu scherzen – vom Impfen gleich zum Friedhof ?
Gilt das auch für den 15. Januar in Friedrichsfelde?
@ Elke Es gibt keine Solidarität mehr, haben Sie wohl übersehen – jeder kämpft für sich alleine- auch Dank Ihre Hilfe
Ich wusste gar nicht, dass Kränze und Aufmaersche zur Gemeischaftsvernunft und Solidarität beitragen. Was es nicht alles gibt.
Stimmt Elke, Früher wurde gebrüllt, wer nicht arbeitet, braucht nicht essen- heute – wer sich nicht an die Spielregeln hält, wird entlassen oder hat bei Krankheit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlungen. Die Menschen sind seinbar nicht besser geworden, und Fußvolk geht nur nach Mode. Heinrich Heine hat es bereits gur beschrieben
@Elke, wenn alle so ein Demokratieverständnis hätten wie du, würde ich fast glauben, wir ständen kurz vor 1939.
Auf einem Friedhof hat Hass und Hetze nichts zu suchen.
@Oliver: Sehe ich genauso. Der Kranz soll ja wieder am Denkmal liegen. Also dürfte sich die Frage nach NS Parolen erübrigt haben. Die Entscheidung der Gemeinde ihn zu entfernen halte ich für sehr unklug.
Es heißt “d’accord”, nicht “da kor”. Mehr ist zu dieser Text nicht zu sagen.
Wenn der Kranz beseitigt wurde, nur weil er von der AFD ist bin ich der Meinung, daß es grenzwertig ist, weil sonst auch die Blumen, die Angehörige hinstellen abgeräumt werden müssten.
War die Gestaltung des Kranzes aber so, daß man NS-Gedankengut oder Kriegsverherrlichung ablesen konnte, dann gehört er abgeräumt.
Sonst sind wir eine Demokratie und als Demokratie muß man es aushalten, daß es keine Einheitsmeinung, die als die einzig richtige anzusehen ist gibt!
Freiheit ist dann eben auch die Freiheit der anders denkenden…
Oh man, zu viel Fernsehen geschaut? Nazi schreien und sich wie die Nazis verhalten? § 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Das Ablegen eines Kranzes hat weder etwas mit der Gestaltung,noch mit der Pflege, noch mit der Unterhaltung der Gendenkstätte zu tun.
Eine kurze Absprache mit der Gemeinde Eichwalde wäre vielleicht der bessere Weg im Vorfeld gewesen.
Denn den Gedanken der Erinnerung an all die Toten finde ich grundsätzlich gut.
Schade, das dann hier Kommentare von Menschen wie Elke kommen, die ein Miteinander sehr erschweren.
Grundsätzlich bin ich Demokrat. Und kann sehr wohl nachvollziehen, das es Menschen gibt, die Lücken in dieser Demokratie verspüren, sich nicht wahr genommen fühlen.
Und deshalb ist die Entfernung eines Kranzes auch nicht der richtige Weg.
Hier wünsche ich mir von Politikern und Wahlbeamten, wie einem Bürgermeister etwas mehr.
Mehr Dialog, mehr Fingerspitzengefühl.
Immer vorausgesetzt, das die obige Meldung hier tatsächlich so stimmt.
Zweigel und gesunder Menschenverstand sind auch hier nei schulzendorfer.de angebracht….