Vertragskündigung: Geordneter Übergang oder Chaos?

19. Dezember 2022
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Schulzendorf. Diese Entscheidung wird bei Eltern für großen Kummer sorgen! Schulzendorfs Gemeinderat hat sich geweigert, den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis Dahme-Spreewald zur Kindertagesbetreuung über den 31.12.2022 hinaus zu verlängern.

Foto: mwBild

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Formal gesehen ist damit ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr das Rathaus, sondern der Landkreis für die Rechtsanspruchsprüfung, die Gewährung des Wunsch- und Wahlrechts, die Vermittlung, den Abschluss von Verträgen und die Abrechnung von Tagespflegepersonen zuständig. Für Eltern wird es wegen der längeren Behördenwege mühsamer werden.

Warum wurde gekündigt?

Fest steht: Das rasante Anwachsen der Kinderzahlen ist in Schulzendorf nicht rein zufällig und über Nacht hereingebrochen. Das Rathaus hat auf die Entwicklung zu spät reagiert. Nicht allen Kindern konnte deshalb ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden. Die Folge: Eltern zogen vor Gericht, um ihren Anspruch auf Betreuung durchzusetzen. Der Gemeinde entstanden riesige Verfahrenskosten, die sie weiter nicht tragen will. Denn der Landkreis ist originär für die Kindertagesbetreuung nach dem Kita-Gesetz zuständig.

Aus diesem Grund wurde der Vertrag mit dem Landkreis bereits 2021 zum 31.12.2022 gekündigt. Mit dem Ziel, die gekündigte Vereinbarung doch noch fortzusetzen, besserte sie Landrat Loge (SPD) nach. Schulzendorfs Abgeordnete blieben eisenhart. Der Finanzverantwortliche Alexander Reech warb im Gemeinderat vergeblich für die Fortsetzung des Vertrages.

Welche Auswirkungen hat die Kündigung?

Für die Kita, den Träger, die Beitragsordnung oder den Betreuungsvertrag gibt es nach Recherchen des Schulzendorfers keine Änderungen. Lediglich für Kinder, die von einer Kindertagespflegeperson betreut werden, gelten die Sätze des Landkreises.

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