VDGN wirft MAWV Nötigung und Verfassungsbruch vor

19. Juli 2018
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Die Briefaktion von MAWV – Chef Peter Sczepanski gerät immer mehr ins Kreuzfeuer der Kritik. In ihr forderte Sczepanski sogenannte Altanschließer mit nicht bestandkräftigen Bescheiden auf, sich bis Mitte Juli zu entscheiden, ob sie auf die Rückzahlung des Beitrages verzichten, ihre Rechtsmittel fallen lassen und dafür künftig weiter von niedrigen Gebühren profitieren wollen. Anderenfalls drohte er ihnen mit einer saftigen Gebührenerhöhung.

Die Kritik am Vorgehen von MAWV – Chef Peter Szepanski und Justiziarin Nicole Waelisch – Rätke in Sachen Altanschließer wird unter Bürgern und Politikern von Tag zu Tag massiver. (Foto: mwBild)
Die Kritik am Vorgehen von MAWV – Chef Peter Szepanski und Justiziarin Nicole Waelisch – Rätke in Sachen Altanschließer wird unter Bürgern und Politikern von Tag zu Tag massiver. (Foto: mwBild)

Peter Ohm, Erster Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der tausenden Betroffenen in Sachen Altanschließer zur Seite steht, wirft dem Zweckverband mit diesem Vorgehen schwere Rechtsverstöße vor:

„Der MAWV steuert auf die nächsten kardinalen Rechtsbrüche zu. Wir sehen in den Handlungen des Zweckverbandes den strafrechtlichen Tatbestand der Nötigung (Hervorhebung – die Red.) erfüllt, weil hier die Betroffenen mit rechtswidrigen Methoden zu einem bestimmten Handeln zu ihrem Nachteil veranlasst werden sollen. Wer nämlich seinen Widerspruch gegenüber dem MAWV rechtsverbindlich zurückzieht und auf die Rückzahlung verzichtet, schneidet sich selbst von weiteren juristischen Möglichkeiten auch für den Fall ab, dass die Methode des Gebührensplittings für sog. Beitragszahler und Nichtbeitragszahler von den Gerichten verworfen wird. Womit wir rechnen.”

Nötigung zählt zu den Offizialdelikten, bei denen die Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv werden muss.

4 Responses to VDGN wirft MAWV Nötigung und Verfassungsbruch vor

  1. Anwohner
    21. September 2018 at 11:16

    Leider habe ich noch keine Antwort erhalten zwecks Rückzahlung der Anschlussgebühren.Wenn ich solch ein Schreiben in der Hand hätte ,würde ich sofort Anzeige wegen Nötigung stellen und der Staatsanwalt müsste tätig werden denn er hat die Nötigung bereits öffentlich ausgesprochen.

  2. Ulf
    Ulf
    20. Juli 2018 at 14:23

    Es sollte beim MAWV ein Neuanfang geben. Wie Herr Franke es gefordert hat, die gesamte Spitze austauschen. Es sollte auch die Regelung geändert werden, dass nur Bürgermeister in der Verbandsversammlung sitzen dürfen. Echte Bürgervertreter sollten das Sagen bekommen.

  3. Oliver
    20. Juli 2018 at 12:24

    Wahrscheinlich zahlt der Mieter keine höhere Gebühr, weil das Gebührensplitting rechtswidrig ist.
    Ein Abstrafen von Kunden die ihre verfassungsmäßigen Rechte einfordern wird aller Voraussicht nach auch für rechtswidrig erklärt.
    Der MAWV spielt damit nur weiter auf Zeit !
    Und es ist ja gar nicht geklärt ob der MAWV nicht ein Jahr später teurere Preise für alle verkündet.
    Also auf sein Recht zu verzichten ist für Eigentümer wie Mieter die schlechteste Option.
    Und für die Politik wäre es das ganz falsche Signal, weil die SPD geführte Landesregierung dann denkt “Wir kommen ja mit unseren Rechtsbrüchen durch !- Lass und doch so weiter machen !”

  4. Anwohnerin
    19. Juli 2018 at 15:38

    Wie handelt dann eigentlich der mawv im Fall der grundstückseigentümer bekommt sein Geld zurück und hat er das Objekt vermietet zählt der Mieter sprich Verbraucher die höhere Gebühr?
    Welch ein Schwachsinn passt aber in dieses System
    Oder habe ich etwas nicht verstanden?

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