Steuerhinterziehung: Selbstanzeigen in Brandenburg gestiegen!

9. März 2014
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Potsdam – Im Vorfeld des bevorstehenden Prozesses gegen Uli Hoeneß vor dem Münchner Landgericht II am morgigen Montag hat Brandenburgs Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam die Forderung der rot-roten Koalition in Brandenburg nach Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige wiederholt.

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Foto: Johanna Bergmann)

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Foto: Johanna Bergmann)

„Die Realität zeigt: Die Selbstanzeige ist nicht die Brücke zur Steuerehrlichkeit. Sämtliche bisher ergriffenen Maßnahmen verdeutlichen“, so der Finanzminister, „dass Steuerbetrug auf Basis der derzeit geltenden und immer wieder veränderten und teilweise verschärften Rechtslage in Bezug auf die Ausgestaltung der Selbstanzeigen nicht verhindert wird. Steuerhinterziehung muss daher wie jede Straftat behandelt werden. Hintertürchen in Form der Selbstanzeige müssen daher Steuerhinterzieherinnen und -hinterziehern ebenso verschlossen bleiben wie jedem Ladendieb oder Schwarzfahrer auch.“

Seit rund zwei Jahren vertritt Brandenburg im Bundesrat die Position, die strafbefreienden Selbstanzeigen komplett abzuschaffen. Anlass war damals die Erörterung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes von 2011 und die dabei geschaffenen Verschärfungen der Möglichkeiten durch Selbstanzeige die Straffreiheit zu erlangen.

„Die seit 2011 eingeführten neuen Regelungen zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung“, dies hob Finanzminister Christian Görke hervor, „waren es jedenfalls nicht, die seit Anfang 2013 zur Selbstanzeige von Topmanagern oder Vielverdienerinnen geführt haben. Auslöser war viel mehr das Nichtzustandekommen des Steuerabkommens mit der Schweiz. Von diesem Steuerabkommen hatten sich Steuerhinterzieherinnen und -hinterzieher die darin avisierte und nicht zustande gekommene Anonymisierung ihres Steuerbetrugs versprochen. Die damalige Mehrheit im Bundesrat hatte diesen ‚Fluchtweg’ bewusst verstellt.“

Die statistischen Ausschläge der erfassten Selbstanzeigen weisen nicht nur in Brandenburg, sondern auch in anderen Bundesländern auf diesen Zusammenhang deutlich hin. Weitere Anstiege bei den Selbstanzeigen erfolgten nach Bekanntwerden von Datenankäufen auf den so genannten ‚Steuer-CD’s. 

Finanzminister Görke teilte heute mit, dass „die Zahl der Selbstanzeigen in Brandenburg im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalanlagen im Januar und Februar 2014 bereits bei 62 liegt und somit ein weiterer Anstieg zu konstatieren ist. Im ganzen Jahr 2012 gingen 16 Selbstanzeigen ein, 2013 waren es dann bereits 114.“

Zwischen 2010 und 2013 gingen im Land Brandenburg insgesamt 218 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein. Dadurch wurden bislang Steuermehreinnahmen knapp 4,2 Millionen Euro kassenwirksam eingenommen.

 

Zeitraum Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen Kassenwirksame Steuereinnahmen nur aus den Selbstanzeigen der Kapitalanleger
2010 67
2011 21
2012 16
2013 114
Gesamt seit 2010 bis zum 31.12.2013 218 4.180.828 Euro
Januar/Februar 2014 62 noch nicht bezifferbar

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