Startschuss: 16 km Straßen werden für 7,75 Millionen Euro gebaut.

9. Februar 2011
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Am späten Nachmittag teilte die Gemeinde Schulzendorf mit, dass die Bietergemeinsschaft TRP Bau GmbH,  die B&K Verkehrs- und Wirtschaftswegebau GmbH und die RAKW GmbH den Zuschlag für den Ausbau der 16 km unbefestigter Straßen erhalten hat. Für 7,75 Millionen Euro werden in den nächsten vier Jahren die Straßen ausgebaut. Im März 2011 soll es in folgenden Straßen losgehen: Otto-Krien-Straße, Münchener Straße, Leipziger Straße, Leipziger Platz, Kölner Straße, Max-John-Straße, Erfurter Straße, Dresdener Straße, Salzgitter Straße und Brandenburger Straße.

28 Responses to Startschuss: 16 km Straßen werden für 7,75 Millionen Euro gebaut.

  1. Gerd
    13. Februar 2011 at 20:00

    Herr Mücke schämen sie sich für diesen Wahlbetrug?
    Eine unsoziale Frechheit erster Güte.Wie sollen weniger wohlhabende Bürger
    die Beiträge dafür aufbringen?Meine Mutter ist betroffen und die Angst vor
    dieser Willkür raubt ihr den Schlaf.2011 kommen ja auf die meisten Brandenburger auch die idiotischen Altanschliesser Beiträge für die Wasser-
    versorgung zu.Wo sollen viele Rentner das Geld hernehmen?Soll ihre Gemeinde so entvölkert werden .Welche Lobby hat der kleine Mann?Schulzendorf nur noch für Staatsbüttel und Besserverdiehnende?Aller Fluglärm dieser Erde auf ihr Dach!!

  2. Irene + Klaus Burmeister
    12. Februar 2011 at 09:20

    Von der Verwaltung wurde angekündigt, dass in absehbarer Zeit die etwa zu erwartenden Anlieger-bezogenen Kosten schriftlich mitgeteilt werden. Für uns als ehemalige Mitglieder der GV erhebt sich die Öffenlichkeits-interessierende Frage: Sind in dieser bestätigten Investitionssumme von 7.75 Mill. bereits enthalten??: a) Vermessungs- und Projektierungskosten,
    b) die neue Straßenbeleuchtung, c) die Grundstückszufahrten (wenn davon auszugehen ist, dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht, im Rahmen jeden Straßenneubaus die Zufahrten unter Standart-Bedingungen zu installieren.) – Wenn a) bis c) in der Summe von 7,75 Mill. enthalten ist, wäre das Projekt ein Riesenerfolg für Schulzendorf. Andererseits wäre bei Nicht-Berücksichtigung der Punkte a) bis c) zu erwarten, dass die Kosten der bekanntgegebenen Summe immens übershritten werden und damit die betroffenen Anlieger zunächst einmal hinters Licht geführt werden.

  3. Für den BBI und den Straßenausbau
    10. Februar 2011 at 22:20

    Na endlich tauchen hier mal vernünftige Komentare auf!

  4. 10. Februar 2011 at 22:02

    Vieles worüber hier gemeckert wird, kann durch ein einfaches Telefonat mit dem Gemeindeamt geklärt werden. Der Bürgermeister erklärte mir welche Leistungen in den 7,75 Mio € enthalten sind. Sämtliche Straßenbauarbeiten und Zufahrten, sowie die Schachtarbeiten zur Verlegung des Erdkabels für die Straßenbeleuchtung sind darin enthalten. Es kommen also noch Kosten für Beleuchtung (noch unbekannt) und die Planung hinzu.
    Die Änderung der Reihenfolge der Teilabschitte ergibt sich aus einer vorausschauenden Planung in Zusammenarbeit mit dem MAWV, der in einigen Abschnitten noch Arbeiten ausführen möchte.
    (wurden die anderen Versorger auch angefragt?)
    Es kann also nicht behauptet werden die Verwaltung hat für die Bürger nichts getan.
    IFür Straßenbau in Schulzendorf ist nicht allein Herr Mücke zuständig, es gab mehrere ungenutzte Möglichkeiten für unsere Gemeindevertreter dieses Vorhaben zu stoppen. Wenn aber parteipolitische Interessen dem gesunden Menschenverstand und der Lebenserfahrung entgegenstehen, werden wir immer wieder solche auch im Nachhinein schwer zu verstehenden Entscheidungen hinnehmen müssen.

  5. Neuschulzendorfer
    10. Februar 2011 at 20:14

    Der Super Gau ist eingetreten! Etliche Schulzendorfer werden ihre Gebühren nicht zahlen können. Das war offenbar dem Bürgermeister egal, hauptsache seine Haushaltskasse stimmt. Meine wird etwas ins Schlingern geraten, dennoch werde ich es überleben. HERR MÜCKE, SIE HABEN UNS VOR IHRER WAHL ETWAS ANDERES VERSPROCHEN. Das nenne ich WAHLBETRUG!

  6. Straßenfreak
    10. Februar 2011 at 19:53

    @Freddi V.

    Mücke hat die Schulzendorfer Bevölkerung über seine Geheimverhandlungen nicht informiert. Reden Sie nicht schön, was in Wirklichkeit eine Katastrophe ist. Wie soll Otto Normalverbraucher von der Verwaltung und ihren Abläufen etwas mitbekommen, wenn sich der Bürgermeister in Schweigen hüllt?

    SCHULZENDORFER AUF DIE STRASSE!!! SCHLUSS MIT DEM SPUK!!!

  7. Für den BBI und den Straßenausbau
    10. Februar 2011 at 19:20

    Ich wünsche hier niemandem den Untergang. Soviel sei gesagt.
    Und nach dem Webmaster hatt niemand gerufen.
    Dachte das dies hier eine private Seite und keine offizielle der Gemeinde Schulzendorf sei. Wenn ich mich da geirrt haben sollte bitte ich um Entschuldigung.

  8. Knuffke ist ein Nazi
    10. Februar 2011 at 19:17

    @ Knuffke

    Du scheiß Nazi, halt mal deine Fresse bevor Du hier große Sprüche kloppst. Von Dir und deines gleichen ist ja wohl bis heute nichts an konkreten Vorschlägen gekommen. Nur dumpfes NAZI-Gelaber!!!!!!!!!!

  9. Freddi V.
    10. Februar 2011 at 19:13

    Ihr Nichtswisser!

    Mücke hat nur das gemacht, wo zu er gesetzlich verpflichtet war. Ihr solltet euch mal etwas mehr mit der Verwaltung und ihren Abläufen beschäftigen, bevor hier solche Unwahrheiten in die Welt gesetzt werden.

  10. RedBull
    10. Februar 2011 at 19:04

    Mücke hat uns Bürger verkauft! Vor mehreren Monaten hat er die Ausschreibung abgeblasen. Nun plötzlich ist wieder alles im Lot. Wer soll das verstehen. Geht das mit rechten Dingen zu? Ich glaube nicht. RAKW hat ja bereits angefangen zu bauen!

  11. admin
    10. Februar 2011 at 18:49

    @Nobis: Guten Abend Nobis, wären Sie so nett und würden sich mit unser Redaktion in Verbindung setzen? Wir haben Fragen zu einem Kommentar von Ihnen. Vielen Dank.

    Redaktion Schulzendorfer.de
    info@schulzendorfer.de

  12. Knuffke Frank
    10. Februar 2011 at 18:48

    Zum 3. Beitrag von Nobis.Dies ist der einzig richtige Weg,meine vollste Zustimmung.Die Erhebung der Straßenbaubeiträge vergiftet landesweit das gesellschaftliche Klima weil es gegen das gesunde Rechtsempfinden eines jeden klardenkenden Menschen verstößt!Straßenbau ist öffentliche Aufgabe,da Straßen für die Allgemeinheit bestimmt sind und auch so genutzt werden.Wer jetzt fragt,wie es denn finanziert werden soll,dem kann ich nur entgegnen,daß ungeheuerliche Milliardenbeträge aus Steuermitteln zweckentfremdet werden!Es wäre ein leichtes unsere Straßen komplett aus Steuermitteln zu finanzieren ,würde man die Zweckentfremdungen unterbinden.
    Ergänzung:Der Landkreis Dahme-Spreewald hat gestern bekannt gegeben,daß die Verwaltung Widerspruch gegen die “Altanschließerbescheide”einlegen wird!

  13. Nobis
    10. Februar 2011 at 15:12

    Ich glaube nicht das sich hier jemand für die Weiterentwicklung Schulzendorfs wehren möchte. Es geht darum das der einzelne Bürger nicht mehr gefragt wird.

    Unser Bürgermeister meint zu Herrn Sperr (Eichwalde) ,,er möchte die Sache vom Tisch haben egal was es kostet,, damit war natürlich unser Straßenausbau gemeint.

    Und das kann alles einfach nicht wahr sein…………..wieviel Bürger müssen nun ihr Haus verkaufen??????????????

  14. Uwe
    10. Februar 2011 at 14:21

    Noch ein Nachtrag für die Besserwisser.

    In LDS- werden durchschnittliche Straßen für 60-80 € /m² gebaut

    Bei einer Fahrbahnbreite von 3,5m wären das beim angebenen Angebot ohne Planung 138,34 € / m2 und wenn jemand von 5 m ausgeht immer noch 97 € / m² – hierfür gibt es m.E. aber gar keinen Platz.

    Die Angebote der Baubetrieb hatten den Ansatz von 60 – 80 € bestätigt – wo kommt jetzt aber der Unterschied ?

    Falsche Aufgabenstellung, überdimensionierte Straße, unnötige Regenentwässerungslösung – und was ich vermute : Der Baubetrieb hat noch eine Vorfinanzierung mitzubringen .

    Erläuterung : Der MAWV hat das ZEWS – Projekt nur begonnen, da er vom Land Brandenburg ein zinsloses Darlehnen für Beitragsausfälle bekommen hat- sonst hätte er nicht gebaut – zuviele Grundstücksfragen sind nicht geklärt – die Vorfinazierung viel zu teuer z.B. 3 * 6 % ein bischen Blabla – Mehrkosten 20 %

    Aber Schulzendorf scheint es anders zu lösen, aber es kostet eben. Und
    dann soll die Straße zu Lasten des Baubetriebes 1000 Jahre halten.

    In Schulzendorf, der Schlafstadt gegen die Uhren eben ander, dank einer mangelhaften Leistung des Amtes- angeführt von Dr. Burmeister & Mücke- und einige Bürger machen eben alles mit.

  15. Uwe
    10. Februar 2011 at 12:45

    zu 13. Mir kommen die Tränen. Umfragen hatten wir – im Zuge FNP, Bürgermeisterwahl usw. – wurde von der Gemeinde alles weggewischt, —

    aber wer – wie Sie – nur lautstark irgendetwas hinterbrüllt, den Menschen den Ruin durch Straßenbau und BBI an den Hals wünscht, vom Schallschutz für die Bürger Null aber auch Null Ahnung hat, sollte nicht nach dem Webmaster rufen –

    sondern mal zum Ortsentwicklungsausschuß gehen oder zur Sprechstunde des Bürgermeisters Di. 16- 17. Uhr- oder den Oumbudsmann – ersten Di im Monat ab 14.00 Uhr- Dann werden Sie erkennen, dass gut gemeinte Ratschläge in Schulzendorf nichts wert sind und Sie werden sich wünschen – nie etwas gesagt oder geschrieben zu haben, Sie Trauriger.

  16. Freddi V.
    10. Februar 2011 at 11:21

    Jetzt mal für alle, die anscheinend nicht mit dem Verfahren vertraut sind:

    Die normale öffentliche Ausschreibung hat, wie wir alle wissen, ein Ergebnis geliefert das weit über dem geplanten Budget lag.

    Der Bürgermeister war verpflichtet Nachverhandlungen zu führen. Diese Nachverhandlungen waren zum Schutz der Bieter und in deren Interesse Nichtöffentlich. Ansonsten wäre ein Ergebnis wie wir es jetzt haben gar nicht möglich geworden. Der Bürgermeister war verpflichtet dieses Verfahren so zu gestalten, er konnte gar nicht anders.

  17. Für den BBI und den Straßenausbau
    10. Februar 2011 at 11:01

    Wenn jemand interessiert ist sollte er auch die Beiträge verstehen. Ich habe nicht den Webmaster kritisiert sondern die Kommentare zu selbigen. Und es ist schon traurig zu sehen das ich nun auch noch erklären muß das ich mit den Straßen die Sandpisten meine. Aber da sieht man mal wieder wo hier die Probleme im Ort liegen.
    Vielleicht könnte der Webmaster ja mal ne Umfrage starten was sich die Schulzendorfer (welche hier vertreten sind) so an Veränderungen in ihrem Ort wünschen oder ob sie sich weiterhin gegen die Weiterentwicklung wehren wollen.

  18. Uwe
    10. Februar 2011 at 10:12

    zu 9 und zu 10

    Sie meckern besonders gut- zu Lasten und Kosten unserer Steuern und aus Überheblichkeit gegenüber Mitmenschen, die nicht wissen – wie es mit der Kosten und BBI weitergehen soll * Altanschließerbeiträgen

    Wenn Sie noch nicht zur Kenntnis genommen haben, dass die Gemeinde ihre Unterhaltungsaufgaben nicht nachkommt, weil angeblich kein Geld da ist, ist es abzusehen- was mit den anderen Straßen passiert. Schulzendorf hat 20 Jahre Entwicklung verpennt. Auch hat Schulzendorf Geld zum Fenster herausgeschmissen, um die Löcher in unbefestigten Straßen zu stopfen , hat unbefestigte Gehwege gebaut, die wieder Schrott sind, hat Gehwege zum Teil sogar zurückgebaut – ! Hat die Straßenbeleuchtung großzügig angefangen und dann nur noch Billiglösungen ab 2007 prasendiert. Hat die Verkabelung für die Straßenbeleuchtung im Zuge der e.dis Verkableung überheblich verstreichen lassen und mit einer Straßenbeleuchtung dela Edis geprahlt – um jetzt zu Lasten der Bürger ein eigenes Netz zu bauen. Plant die teuerste Straßenbeleuchtung der Welt, um über einen Wettbewerbung Mittel für die LED – Technik zu bekommen und ging bei der Vergabe in Frankfurt am MAin – wo man nachtürlich großkotzig hindüste -unter obwohl man natürlich sich noch Dienstreisen nach Frankreich zum Erfahrungsaustausch ( jedoch völlig anderes Beleuchtungsbedürfnis laut Vorschrift) vorher zugestand. Das hat auch alles Geld gekostet, auch Ihr Geld.

    Die Gemeinde braucht bezahlbare Straßen. Wenn Sie die Auffassung haben, dass man alles in einen Topf hat und dann zum Schluß mit dem verhandelt, der gerade angenehm ist – widerspricht der Aufgabenstellung, da die Gemeinde nicht den Nachweis des günstigsten Angebotes hat. Eine nationale Ausschreibung ist imer günstiger !

    Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Bürgermeister und den tollen – JAJA – Sagern – die sich schämen sollen !

    In anderen Gemeinden kappt das- aber möchtergern Schulzendorf hat auch nichts anderes verdient : Das Gelabber übertönt jeden Fluglärm und die Haushaltslage. Schäumen Sie sich , wenn Sie noch nicht einmal bereit sind, sich Gedanken zu machen! Soregn kann man mit einer Bitumendecke nicht zudecken

  19. Freddi V.
    10. Februar 2011 at 09:11

    Ja, bingeladen hat Recht, es wir Härtefälle geben. Aber deswegen ist es trotzdem nicht falsch die Staßen endlich zu bauen. Es kommt vielmehr darauf an wie die Gemeinde mit solchen Härtefällen umgeht. Bis jetzt war es immer der Fall, dass für alle Beteiligten eine Lösung gefunden wird und so wird es auch diesmal sein!

  20. Ein Interessierter
    10. Februar 2011 at 09:05

    Lieber Für den BBI und den Straßenbau und den Bürgermeister

    1) Ich meine wahrzunehmen, dass zwischen Ihren beiden Beiträgen eine
    kleine Diskrepanz liegt. Zuerst bemängeln Sie, dass keine Straßen
    vorhanden sind und dann wollen Sie sich genau dort die Füße (von den
    Beinen wollen wir garnicht reden) brechen. Entscheiden Sie sich doch bitte –
    haben wir nun Straßen oder nicht.

    2) Ich meine wahrzunehmen, dass die Überschrift dieses Artikels lautete:
    16 km Straßen für 7,75 Millionen Euro. Leider hat unsere gläserne
    Verwaltung nicht erklärt, ob in dieser Summe auch Beleuchtung enthalten
    ist. Vielleicht müssen Sie doch noch ein Weilchen auf Ihre geliebten
    Landescheinwerfer zurückgreifen.

    Übrigens: Bei genauer Betrachtungsweise ist auch Ihr Beitrag nichts weiter
    als Gemecker.

  21. Uwe
    10. Februar 2011 at 08:43

    Schulzendorf ist nicht mehr zu helfen, hoffnungsloser Fall- die ganze Bauwirtschaft lacht über die Gemeinde, wie sie sich in die Zahlungsunfähigkiet dreht.

    Wenn hier einige Besserwisser bei starken Fluglärm über die Straßen wandeln wollen – sollten Sie wissen, dass diese Gemeinde es nicht einmal schafft, in bestehen Straßen Schlaglöcher und Verwerfungen zu beseitigen. Erst sollen Straßen gebaut werden, damit eine Absiedelung ( Beschluß der GV ! )erfolgt !

    Damit hat sich Schulzendorf endgültig abgeschafft.

  22. bingeladen
    10. Februar 2011 at 08:14

    Schulzendorf braucht neue Straßen, ohne wenn und aber. Man muss aber auch ganz klar sagen: Es wird Härtefälle geben, ich selber kennen Menschen, die ihre Grundstücke wegen dem Straßenausbau verkaufen müssen! Allerdings sehe ich es auch so, dass Herr Mücke ohne Transparenz und Öffentlichkeit das Verfahren betrieben hat. Er glaubt immer sehr offen zu sein, ich weiß nicht worauf sich da seine Annahmen stützen.

  23. Für den BBI und den Straßenausbau
    10. Februar 2011 at 07:54

    Also für mich setzt er sich ein. Denn meine Familie und ich sehnen uns den Tag herbei an dem wir sehen wo wir laufen und uns auf Schulzendorfs Straßen nicht die Füße brechen. Kommt doch mal aus euren Löchern raus und schaut euch hier mal um.
    Ich höre hier immer nur gemecker!
    Dann macht es doch besser und hört auf zu meckern!!!!

  24. nobis
    10. Februar 2011 at 06:23

    Das schlimme daran ist nur das sowas hinter verschlossenene Türen verhandelt wird.
    Wie öffentlich ist denn unsere Gemeinde nun………..wieso wurde keiner vorher informiert bevor die Vergabe des Auftrags zu stande kam.

    Hr. Mücke sollte man seinen Stuhl wegnehmen und dafür sorgen das ein Bürgermeister gewählt wird der sich auch für die Anwohner von Schulzendorf einsetzt.
    Und Hr. Burmeister wird wohl jeztzt seine hohe Provision von der Hyder Consulting bekommen.

  25. Für den BBI und den Straßenausbau
    9. Februar 2011 at 22:34

    Aber es sind doch noch nicht einmal Straßen vorhanden. Geschweige denn Beleuchtung. Und die Straßenreinigung muß ich auch selbst zahlen obwohl alle anderen sie auch schmutzig machen. Mein Gott, baut endlich Straßen mit Beleuchtung und dann können wir auch von der so oft gepriesenen Lebensqualität in Schulzendorf sprechen.

  26. Nobis
    9. Februar 2011 at 21:34

    Straßenbaubeiträge verstoßen gegen Grundrechte und werden von Verwaltungsrechtlern fälschlich gerechtfertigt
    Von Dr. Ernst Niemeier
    Straßenbaubeiträge dürfen nur erhoben werden, wenn den Grundstückseigentümern konkret individuelle Vorteile zugerechnet werden können. Denn Beiträge sollen den öffentlichen Leistungen entsprechen, die den Bürgern vom Staat oder von der Kommune geboten werden. Die Beiträge sollen der Leistung des öffentlichen Gutes ‘Straße’ äquivalent sein, gleich sein. Diese Anforderung an die Beiträge ist Ausdruck des finanzwirtschaftlichen ‘Äquivalenzprinzips’, das neben dem ‘Leistungsfähigkeitsprinzip’ eines der beiden Fundamentalprinzipien ist, die im öffentlichen Abgabensystem zu beachten sind. Diese Fundamentalprinzipien dienen der gerechten Belastung der Bürger und sind vom Staat und der Kommune zu beachten. Ihre Verletzung stellt grundsätzlich einen Verfassungsverstoß dar.

    Im Falle des Straßenbaus ist für die Grundstückseigentümer dann ein konkreter und individuell zurechenbarer Vorteil erkennbar, wenn ein Baugebiet neu erschlossen wird. In diesem Fall steigt durch die Erschließung, d. h. den Straßenbau der Wert des Grundstücks. Deshalb ist in diesem Fall ein Beitrag gerechtfertigt, der als Erschließungsbeitrag erhoben wird. Ob die übliche Höhe von 90 % angemessen ist, ist allerdings eine andere Frage.

    Diese einmalige Wertsteigerung eines Grundstücks durch die Erschließung ist der einzige besondere Vorteil, den Grundstückseigentümer von einer Straße haben. Wenn eine Straße nach Jahren erneuert wird, gibt es diesen oder einen anders gearteten besonderen Vorteil für Grundstückseigentümer nicht. Grundstückseigentümer haben dann von der Straße keinen anderen Vorteil als alle anderen Nutzer der Straße. Das sich hinsichtlich der Beitragserhebung ergebende Problem besteht darin, dass ein besonderer Vorteil weder den Grundstückseigentümern noch den übrigen Nutzern konkret und individuell zugerechnet werden kann. Wenn der besondere Vorteil aber weder für die Grundstückseigentümer noch für die übrigen Nutzer bekannt ist, kann kein ihm gemäßer, kein äquivalenter Beitrag festgelegt und erhoben werden. Dann muss die öffentliche Leistung ‘Straße’ wie im Falle aller anderen öffentlichen Leistungen, die dem einzelnen Bürger nicht zugerechnet werden können, aus Steuern bezahlt werden. Werden trotzdem Beiträge erhoben, ohne dass der notwendige Maßstab für ihre Bemessung bekannt ist, ist ihre Erhebung willkürlich.

    Der Staat, die Kommune darf weder ein entsprechendes Gesetz noch eine solche Beitragssatzung erlassen, weil die Beitragserhebung das Ziel nicht erreichen kann, das mit Beiträgen verfolgt wird: die Äquivalenz von Vorteil und Beitrag. Mit der Zuwiderhandlung verstößt der Staat oder die Kommune dann gegen das sog. „Übermaßverbot”. Und er verstößt gegen verschiedene Artikel des Grundgesetzes:

    gegen die Gleichbehandlung gem. Art. 3 GG;
    denn die Straße würde weitgehend von Grundstückseigentümern bezahlt werden, während andere Nutzer der Straße diese kostenlos benutzen dürfen;

    würde gegen Art. 14 GG (Eigentumsschutz) verstoßen werden, weil es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt, dass allein Grundstückseigentümer für den Straßenbau zahlen; eine solche Rechtfertigung ergäbe sich nur, wenn ein besonderer Vorteil für Grundstückseigentümer bekannt wäre.

    Diese klaren und logischen Zusammenhänge und die Notwendigkeit der Beachtung der finanzwirtschaftlichen Fundamentalprinzipien werden von Finanzwissenschaftlern, die für die Gestaltung des öffentlichen Abgabensystems zuständigen Wissenschaftler, so gesehen. Sie werden auch von den Steuerrechtlern so gesehen, die für das Abgabenrecht zuständigen Wissenschaftler.

    Wenn diese Zusammenhänge so klar sind, wenn der Verstoß gegen die Prinzipien des Abgabensystems und Abgabenrechts sogar Grundrechtsverstöße sind, warum vertreten dann Verwaltungsrechtler die Meinung, dass Straßenbaubeiträge erhoben werden müssen?

    Die Verwaltungsrechtler haben sich auf diesen Irrweg begeben, weil sie

    erstens den Unterschied zwischen Straßenbau im Falle der Erschließung eines Baugebietes und dem Straßenbau im Falle der Erneuerung übersehen. Straßenbau ist für sie Straßenbau. Wenn im Erschließungsfall ein Beitrag erhoben werden darf (es wird ja nur eine Straße gebaut), dann muss der Grundstückseigentümer auch im Falle der Erneuerung der Straße (es wird ja nur eine Straße gebaut) einen Beitrag zahlen. Der grundlegende Unterschied beider Situationen wird übersehen: Im ersten Fall ist ein besonderer individueller Vorteil des Grundstückseigentümers bekannt – die Wertsteigerung des Grundstücks, im zweiten Fall ist ein solcher besonderer Vorteil nicht vorhanden und deshalb auch nicht individuell zurechenbar.

    Der zweite Grund, der sie ihren Irrweg beschreiten lässt, liegt in der Unmöglichkeit, individuelle Vorteile der Grundstückseigentümer zu benennen. Die Verwaltungsrechtler sehen sehr wohl, dass die Kommunalabgabengesetze ausdrücklich verlangen, Beiträge gemäß den Vorteilen zu bemessen. Da es ihnen aber nicht gelingt, individuelle Vorteile der Grundstückseigentümer zu erkennen, behaupten sie einfach: Es kommt auf die individuellen Vorteile gar nicht an. Damit verwandeln die Oberverwaltungsgerichte, die eine solche Feststellung treffen, das Äquivalenzprinzip in sein Gegenteil: in ein Non-Äquivalenzprinzip.
    Oder sie arbeiten mit Leerformeln wie der, dass der Gebrauchswert des Grundstücks gesteigert werde, was immer man darunter zu verstehen hat. Wenn damit jedoch gemeint sein sollte, dass die Straße benutzt werden kann, um das eigene Grundstück zu erreichen, so muss man einmal darauf hinweisen, dass dieser Vorteil bereits mit dem Erschließungsbeitrag bezahlt worden ist. Zum anderen ist die Frage zu stellen, worin sich die Zielerreichung der Grundstückseigentümer von den Zielen und Zielerreichungen der übrigen Nutzer prinzipiell unterscheidet.

    Die Verwaltungsrechtler missachten also das Äquivalenzprinzip. Und sie tun es ohne Skrupel, weil sie die grundlegende Bedeutung des Äquivalenzprinzips, seinen Verfassungsrang offenbar nicht erkennen. Sie erkennen nicht, dass ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip reine Willkür ist und Grundrechtsverstöße darstellt.

    Diesen Verstoß gegen das Grundgesetz begehen aber nicht nur die Verwaltungsrichter mit ihrer bisherigen Rechtsprechung, wenn sie entgegen der Formulierung des einschlägigen Paragraphen eines Kommunalabgabengesetzes die Vorteilszurechnung einfach beiseite schieben. Diesen Verstoß beging auch schon der Gesetzgeber mit dem Erlass dieser Gesetze. Denn der einschlägige Paragraph, der die Bemessung der Beiträge nach den Vorteilen regelt, wendet sich nur an eine Gruppe von Nutzern der Straße: an die Grundstückseigentümer. Man kann aber Vorteile schon dann nicht konkret und individuell zurechnen, wenn man von vornherein einen großen Teil der Nutzer mit ihren Vorteilen von der Beitragsbelastung ausschließt.

    Straßenbaubeiträge sind in der Regel willkürlich. Sie verstoßen gegen die Gleichbehandlung und den Eigentumsschutz. Straßenbaubeiträge müssen deshalb abgeschafft werden. Da Straßen von allen Bürgern benutzt werden oder benutzt werden können, müssen die Kosten aus allgemeinen Abgaben, aus Steuern finanziert werden.

  27. Für den BBI und den Straßenausbau
    9. Februar 2011 at 18:45

    Na das ist doch endlich mal ne gute Nachricht! Dann kommt endlich Licht ins dunkle Schulzendorf!

  28. Freddi V.
    9. Februar 2011 at 18:33

    Na das ist doch mal eine gute Nachricht. Endlich geht es los. Einen Danke an Dr. Herbert Burmeister, dass er den Straßenbau überhaupt möglich gemacht hat!

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