Staatsanwaltschaft Cottbus: Pfefferspray Attacke im Asylheim aus „Spaß“

3. September 2015
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Eine fremdenfeindliche Tatmotivation ist dem 28-jährigen Beschuldigten, der am 01. September 2015 zahlreiche Bewohner des Asylbewerberheims in MASSOW mit Pfefferspray attackierte, zunächst nicht nachzuweisen. Das erklärte Oberstaatsanwalt Horst Nothbaum, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus.

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung feierte der Beschuldigte am Abend des 01.09.2015 mit albanischen Asylbewerbern in der Asylbewerberunterkunft den Geburtstag eines dort wohnhaften Kindes.

Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (Foto: imago/Ralf Lueger)Schon während der Feier, bei der auch Alkohol getrunken wurde,  fuchtelte der Beschuldigte mit einer kleinen Dose Pfefferspray, die er bei sich führte, herum, ohne indes zu sprühen.

Als er mit einem Arbeitskollegen die Feier verließ, versprühte er Pfefferspray  im Flur dieser Etage, in dem sich zu diesem Zeitpunkt keine Personen aufhielten.

Der Wirkstoff verteilte sich sodann offenbar im Flur und gelangte auch in mehrere Zimmer von Heimbewohnern. Zudem betraten – durch das Sprühgeräusch aufmerksam geworden – mehrere Zeugen den Korridor.

Da der Beschuldigte als derjenige erkannt worden war, der das Reizgas gesprüht hatte, begaben sich sodann mehrere Asylbewerber zur Unterkunft des Beschuldigten, um diesen zur Rede zu stellen.

Der Beschuldigte, dem dies nicht verborgen blieb, setzte das Pfefferspray aus Angst aus einer Entfernung von 10-15 m ungezielt ein und flüchtete dann in das Zimmer einer ihm bekannten Asylbewerberin.

Die Polizei stellte vor dem Asylbewerberheim mehrere Personen fest, die über Atemnot, Husten, Schluckbeschwerden und Reizungen der Augen klagten, und unter denen sich auch Kinder befanden. Diese wurden zur eingehenderen Untersuchung und Behandlung in das Krankenhaus verbracht.

Der Beschuldigte stand zum Tatzeitpunkt unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

Der Beschuldigte hat diesen Tathergang im Wesentlichen eingeräumt. Er will nach dem Verlassen des Zimmers „zum Spaß“ einen Sprühstoß abgegeben, aber die Wirkung falsch eingeschätzt haben. Er habe niemanden verletzen wollen, da er sich mit den Asylbewerbern gut verstehe.

Die Angaben der bisher vernommenen Zeugen stehen hierzu nicht im Widerspruch.

Einerseits deuten frühere Verlautbarungen seiner Person auf Vorbehalte gegenüber Asylsuchenden hin. Andererseits unterhält er freundschaftliche Kontakte zu diesem Personenkreis.

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