Pressefreiheit: WiWO-Pleite vor Oberlandesgericht

10. Januar 2023
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Brandenburg. Das hat sich WiWO-Chef Sven Schulze wohl ganz anders vorgestellt. Er wollte im Namen der WiWO dem Schulzendorfer in Bezug auf einen Beitrag zur Kita Am Hasenwäldchen einen Maulkorb verpassen.  Mit dem Antrag auf Gegendarstellung und vielen seiner Unterlassungsanträge war die WiWO mit ihrem umstrittenen Geschäftsführer bereits vor dem Landgericht Cottbus gescheitert. Nur mit wenigen, nebensächlichen Punkten konnte sie sich  vor dem Cottbusser Gericht durchsetzen.

Brandenburgisches Oberlandesgericht (Foto: mwBild)

Brandenburgisches Oberlandesgericht (Foto: mwBild)

Gegen das Urteil aus Cottbus hat Der Schulzendorfer Berufung eingelegt und vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht in Brandenburg einen meisterlichen Sieg errungen.

Traumatisiert musste die Potsdamer Anwaltskanzlei, welche der WiWO in vielen Verfahren beisteht, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung komplett zurücknehmen. Hintergrund dessen ist, dass grundsätzliche prozessuale Pflichten nicht beachtet worden sind.

Rechtsanwalt Tim Hoesmann

Rechtsanwalt Tim Hoesmann

Durch die Rücknahme ist das Urteil des Landgerichts Cottbus null und nichtig.

Zudem haben die obersten Brandenburger Roben Träger entschieden, dass die WiWO sämtliche Verfahrenskosten, sowohl vor dem Land- und dem Oberlandesgericht, tragen muss. Diese werden sich auf mehrere tausend Euro belaufen.

Medien Fachanwalt Tim Hoesmann, der den Triumph erstritt: „Ich freue mich, dass hier am Ende des Tages David gegen Goliath gesiegt hat. Die Presse- und Meinungsfreiheit ist essenziell für unsere Demokratie und ich finde es immer wieder schade, wenn unabhängige Journalisten in ihrer Berichterstattung durch teure Klagen eingeschüchtert werden.“

Wildaus Bürgermeister Frank Nerlich muss sich die Frage gefallen lassen, wieviel Ungeschick sich Schulze in der Geschäftsführung des stadteigenen Unternehmens noch leisten kann.

5 Responses to Pressefreiheit: WiWO-Pleite vor Oberlandesgericht

  1. Petra Prochaska
    12. Januar 2023 at 10:16

    Frau Fuchs, der vom 10.Mai 2022 ?

  2. Cornelia Tamara Fuchs
    11. Januar 2023 at 11:49

    Huch! Wo ist denn der besagte Beitrag zur Kita geblieben?
    Hat der Schnulzendorfer hier etwas klein beigeben müssen und den Beitrag gelöscht und konnte nur so das Verfahren drehen?

    Von wegen Sieg. Feige gelöscht.

  3. Bernd Fröhlich
    10. Januar 2023 at 21:29

    Fließen die Prozesskosten in die Betriebskosten? Falls ja, sollte sich die SVV mit dem Thema befassen. Es kann nicht sein, dass Herr Schulze tausende Euros wegen eines Artikels über die Kita !!! verschleudert. Es gibt sicher Streits, wo Prozesskosten gerechtfertigt sind, auch wenn man verliert. Wenn Herr Schulze für solchen Schwachsinn unsere Mieten vergeudet, dann soll er die Kosten selbst bezahlen. Ich werde mich beim Mieterbund schlau machen, ob man gegen solche Betriebskosten Einspruch einlegen kann.Ich bin nicht bereit auch nur einen Pfennig für solchen rechtlichen Unsinn zu zahlen.

  4. Peter Müller
    10. Januar 2023 at 15:47

    Erneut und nur noch richtig traurig und zum Fremdschämen für Wildau und den ehemals Guten Ruf der WiWO weit über die Stadtgrenzen Wildaus hinaus.

    Ein Gutes Ergebnis dagegen für die Pressefreiheit und eine transparente Berichterstattung.

    Ohne die fleißigen und engagierten Mitarbeiter in der WiWO würde unter Schulze vermutlich fast alles gegen den Baum laufen. Alles was er anfässt scheint zu Staub zu werden.

    Ich bin gespannt, wann Bürgermeister Frank Nerlich nun endlich seine Wahlversprechen einlösen und dieser Scharade mit Taten ein Ende bereiten wird. Bis jetzt kommt er mir sehr genügsam und in dieser Hinsicht auf einem Auge blind vor.

    Peter Müller

  5. Dr. Dieter Füting
    10. Januar 2023 at 13:44

    Wer anderen Menschen Maulkörbe verpassen möchte, muss wissen, nur Sklaven haben das vielleicht als Ehre angesehen.

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