Am Mittwoch hat Gemeinderatschef Joachim Kolberg (CDU) in der Gemeindevertretersitzung die Öffentlichkeit von der Debatte über die Prüfberichte der obersten Kontrollbehörde ausgeschlossen. Die Chefin des Rechnungsprüfungsamtes, Annett Nowatzki, zog ein Resümee über die von ihr kontrollierten Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2015 bis 2018.
Wie der Schulzendorfer in Erfahrung brachte, sind in den Prüfberichten Versäumnisse der Verwaltung aufgelistet. Offenbar um diese heiklen Angelegenheiten ungestört besprechen zu können, wurden die Zuschauer ausgesperrt.
So liegt beispielsweise mit der „aktuell“ geltenden Feuerwehrsatzung aus dem Jahr 2000 eine völlig überholte Regelung vor. Die Satzung muss von Deutsche Mark auf Euro umgestellt werden, Gebührentarife müssen auf den aktuellen Bestand an Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen angepasst werden. Forderungen, die Gemeindebrandmeister Rene Keller bereits im September 2015 in einer Gemeinderatssitzung angemahnt hatte.
Sämtliche Jahresabschlüsse wurden von der großen Mehrheit im Gemeinderat gebilligt. Über die damit im Zusammenhang stehenden Rathaus Anträge zur Entlastung von Bürgermeister Mücke wurde auf seinen Wunsch hin nicht abgestimmt.
Hintergrund dafür dürfte der Gegenwind von einigen Abgeordneten sein, der Mücke im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung eines Rathausmitarbeiters ins Gesicht blies. Der hat angeblich Einsatzzeiten von Feuerwehrleuten fehlerhaft erfasst, wodurch ein finanzieller Schaden entstanden sein soll. Tatsachen und Beweise dafür sind bislang nicht bekannt. Auch nicht, ob Bürgermeister Mücke und der Amtsleiter für Öffentliche Ordnung Sorgfaltspflichten verletzt haben.
Gemeinderatssitzungen dürfen nur im absoluten Ausnahmefall, nämlich wenn das öffentliche Wohl gefährdet ist oder Themen der Geheimhaltung unterliegen, nicht öffentlich stattfinden.
Petra, wer sagt, dass sie Angst haben.
Sie haben wohl eher Interessen…….
Wovor haben Kolberg und Mücke eigentlich Angst???
„Auch nicht, ob Bürgermeister Mücke und der Amtsleiter für Öffentliche Ordnung Sorgfaltspflichten verletzt haben.“
Nun ist wohl mit dieser Entlastung die Haftungsfrage erledigt, oder liege ich hier falsch?
Ich wusste nicht, wie einfach man Mitarbeiter im Rathaus entlassen kann.