Nordufer-Poker – Was macht Wildau mit den Verträgen?

7. September 2026
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Wildau. Das dürfte im Wildauer Rathaus für ordentliches Stirnrunzeln sorgen: Jahrelang wurde darum gestritten, ob die Verträge zwischen der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft WiWO und der Bauwert AG überhaupt wirksam sind. Jetzt hat das Landgericht Berlin II eine klare Ansage gemacht: Die notariellen Verträge sind wirksam.

Und damit könnte eine jahrelange politische Strategie ins Wanken geraten.

Denn während Bürgermeister Frank Nerlich und WiWO- Chef Schulze vor allem eine Nachricht hervorheben können, die zunächst nach einem Sieg klingt, Bauwert bekommt aktuell keinen Schadenersatz, steckt die eigentliche Sprengkraft des Urteils an einer ganz anderen Stelle.

Eine jahrelange Argumentation gerät ins Wanken

Über Jahre vertrat die WiWO die Auffassung, die mit der Bauwert AG geschlossenen Verträge seien unwirksam beziehungsweise könnten keine Ansprüche mehr auslösen. Diese Position wurde auch von Bürgermeister Nerlich als Gesellschaftervertreter der WiWO und vom Aufsichtsrat getragen.

Bürgermeister Nerlich (Bildmntage: mwBild)

Bürgermeister Nerlich (Bildmntage: mwBild)

Noch im Mai 2025 wurde im Sonderausschuss zum Dahme-Nordufer entsprechend argumentiert. Auch der damalige Ausschussvorsitzende und WiWO-Aufsichtsrat Thomas Wilde erklärte nach eigener Prüfung der Verträge, zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt zu sein.

Nun sagt das Gericht etwas ganz anderes: Die Verträge sind wirksam.

Damit dürfte eine der wichtigsten politischen Rechtfertigungen für den bisherigen Umgang mit Bauwert erheblich an Überzeugungskraft verlieren.

Kein Schadenersatz – noch nicht!

Dass Bauwert die Schadenersatzklage zunächst verloren hat, bedeutet eben nicht automatisch: Wildau ist aus dem Schneider. Der entscheidende Punkt des Gerichts soll vielmehr darin liegen, dass ein konkreter Schaden derzeit noch nicht eingetreten ist. Warum? Weil die Stadt ihren sogenannten Selbstbindungsbeschluss jederzeit wieder aufheben könnte.

Dieser Beschluss sollte weiteren Wohnungsbau in Wildau verhindern. Genau deshalb kann die Stadt derzeit argumentieren: Das Projekt kann nicht umgesetzt werden, also ist der Schaden noch nicht eingetreten.

 Jetzt ist auch die Stadt im Boot

Die Stadt hat damit möglicherweise selbst noch Einfluss darauf, ob aus dem heutigen Konflikt später ein finanzieller Schaden entsteht. Denn wenn Wildau den Beschluss wieder aufheben könnte, stellt sich eine unangenehme Frage: Warum sollte sie ihn dann überhaupt aufrechterhalten, wenn dadurch möglicherweise erst ein späterer Schaden entsteht?

Und dann ist da noch die Sache mit den anderen Investoren. Besonders pikant wird es durch eine weitere Passage aus dem Verfahren. Nach den Ausführungen des Gerichts spricht offenbar einiges dafür, dass die Stadt beziehungsweise die WiWO selbst in jüngerer Vergangenheit öffentlich signalisiert hatte, das Dahme-Nordufer gegebenenfalls mit anderen Investoren entwickeln zu wollen.

Das wäre politisch ein bemerkenswerter Vorgang. Schließlich wird ein bestehender Vertragspartner mit der Begründung ausgebremst, das Projekt könne wegen des politischen Beschlusses nicht umgesetzt werden.

Die Falltür hieß Selbstbindung

Das Ganze bekommt damit einen geradezu absurden Beigeschmack. Erst wird ein Projekt gemeinsam entwickelt. Dann kommt der politische Kurswechsel. Die Stadt beschließt, weiteren Wohnungsbau zu begrenzen.

Das Projekt liegt auf Eis. Die WiWO stellt sich auf den Standpunkt, die Verträge seien unwirksam. Bauwert zieht vor Gericht.

Und jetzt sagt das Gericht: Die Verträge sind wirksam. Gleichzeitig sagt das Gericht aber auch: Der Schaden ist noch nicht eingetreten, weil Wildau seine politische Entscheidung jederzeit ändern könnte.

Das bedeutet übersetzt: Die Stadt hat möglicherweise selbst den Schlüssel in der Hand, mit dem sie den späteren Schaden verhindern könnte. Damit verändert das Urteil die politische Ausgangslage erheblich. Die Stadtverordneten können sich nicht mehr bequem zurücklehnen und darauf verweisen, Bauwert habe keine wirksamen Verträge.

Wenn das Urteil Bestand hat, lautet die Ausgangslage vielmehr: Es gibt wirksame Verträge.

Und nun muss Wildau entscheiden, wie damit umgegangen werden soll. Projekt wieder auf den Tisch? Gespräche mit Bauwert? Einvernehmliche Vertragslösung? Oder weiter blockieren und damit das Risiko möglicher späterer finanzieller Konsequenzen eingehen?

Urplötzlich steht eine FNP-Änderung an

Besonders bemerkenswert ist deshalb, dass morgen eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) auf der Tagesordnung im Bauausschuss steht.

Ausgerechnet in einer Zeit, in der die Stadt immer wieder betont hat, weiteres Wachstum begrenzen zu wollen. Natürlich kann das Zufall sein.

Was soll eigentlich geändert werden? Bevor über Motive spekuliert wird, muss Bürgermeister Nerlich offengelegt werden, welche Ziele mit einer möglichen Fortschreibung des FNP überhaupt verfolgt werden. Geht es um eine allgemeine Aktualisierung? Um neue städtebauliche Ziele? Oder könnte auch die zukünftige Entwicklung des Dahme-Nordufers betroffen sein? All das ist derzeit offen.

Sollten allerdings gerade die planerischen Möglichkeiten am Nordufer eingeschränkt oder wesentlich verändert werden, müsste vorher eine zentrale Frage beantwortet werden: Welche Auswirkungen hätte das auf die bestehenden Verträge mit Bauwert und mögliche spätere Schadenersatzansprüche?

Keine Planung durch die Hintertür

Natürlich darf eine Kommune ihre städtebaulichen Ziele und ihren Flächennutzungsplan verändern. Problematisch würde es, wenn durch eine nachträgliche Änderung der planerischen Rahmenbedingungen gezielt eine Situation geschaffen werden sollte, die bestehende Verträge oder den laufenden Rechtsstreit beeinflusst. Dafür gibt es derzeit keinen Beleg.

Sollten durch den bisherigen Umgang mit den Verträgen finanzielle Risiken entstanden sein, wäre es nicht Aufgabe des Stadtrates, durch nachträgliche planerische Entscheidungen mögliche Verantwortungs- oder Haftungsfragen aus der Welt zu schaffen.

Bevor Änderungen beschlossen werden, sollten deshalb drei Punkte juristisch geklärt sein: Welche Auswirkungen haben sie auf die bestehenden Verträge? Können sie mögliche Schadenersatzansprüche beeinflussen oder auslösen? Und berühren sie mögliche Verantwortungs- oder Haftungsfragen aus früheren Entscheidungen?

Eine Sache ist jedenfalls klar: Die Bauwert AG hat das Nordufer noch längst nicht abgeschrieben. Das Unternehmen hat vor Gericht nach den vorliegenden Informationen deutlich gemacht, dass es weiterhin an der Umsetzung des Projekts festhält.

Jahrelang lautete die Kernfrage: Sind die Verträge überhaupt wirksam? Jetzt lautet sie: Was macht Wildau mit diesen Verträgen?

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