Neue Gutachten: Brandenburg hätte 208 Millionen Euro höhere Zuweisungen erhalten können.

11. Mai 2015
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Potsdam – Die kommunale Finanzkraft ist vollständig im Länderfinanzausgleich zu berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommen zwei heute veröffentlichte Gutachten, die von Professor Dr. Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) und von Professor Dr. Thomas Lenk (Universität Leipzig) erstellt wurden.

Bisher wird die kommunale Finanzkraft im Länderfinanzausgleich lediglich zu 64 Prozent berücksichtigt. Die Gutachter legen dagegen dar, dass bei der Ermittlung der Finanzkraft der Länder eine vollständige Einbeziehung ihrer Gemeinden sowohl aus verfassungsrechtlicher als auch aus finanzwissenschaftlicher Sicht geboten ist.

Nur dadurch können die tatsächlichen Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern in ihrem vollen Ausmaß erfasst und in einem zweiten Schritt angemessen ausgeglichen werden.

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Die Linke), Foto: Weinert

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Die Linke), Foto: Weinert

Nach den Regelungen des derzeit gültigen Finanzausgleichsgesetzes (FAG) wird zur Berücksichtigung eines abstrakten Mehrbedarfs der Kommunen ein Abschlag in Höhe von 36 Prozent vorgenommen. Die kommunalen Steuereinnahmen werden bei der Berechnung der Finanzkraft der Länder daher nur zu 64 Prozent berücksichtigt.

Im Ergebnis werden dadurch die Finanzraftunterschiede zwischen den Ländern unvollständig dargestellt. Finanzstarke Länder mit ihren überwiegend finanzstarken Gemeinden werden „ärmer“ gerechnet als es ihrer tatsächlichen Finanzkraft entspricht. Gleichzeitig werden finanzschwache Länder mit ihren überwiegend finanzschwachen Gemeinden „reicher“ dargestellt als sie in Wirklichkeit sind.

Die sich daraus für die finanzschwachen Länder ergebenden Verzerrungen sind erheblich. So hätten sie bei einer vollständigen Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft im Jahr 2013 zusammen einen um rund 2 Milliarden Euro höheren Anspruch auf Ausgleichszuweisungen im Länderfinanzausgleich gegenüber der erfolgten Abrechnung gehabt.

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Die Linke): „Die vollständige Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft in den Länderfinanzausgleich ist notwendig. Brandenburg hätte beispielsweise im Jahr 2013 rund 208 Millionen Euro höhere Zuweisungen erhalten. Dies zeigt, welche gewaltigen Nachteile Brandenburg und andere finanzschwache Länder durch die derzeitige Reglung in Kauf nehmen müssen. Elf von 16 Ländern sind sich einig, dass die rein politisch festgelegte Größe von 64 Prozent bei der Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft geändert werden muss. Angesichts der beiden neuen Gutachten können dies die übrigen fünf Länder nicht länger ignorieren.“

One Response to Neue Gutachten: Brandenburg hätte 208 Millionen Euro höhere Zuweisungen erhalten können.

  1. Frosch
    17. Mai 2015 at 18:52

    Einfach nur Quark. Politik ist nur noch Geld von anderen ausgeben, um sich irgendwo wichtig zu machen.

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