MAWV-Verbandsversammlung: Musterklageverfahren ist vom Tisch.

17. März 2011
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Seit Anfang des Jahres versendet der Märkische Abwasser-und Wasserzweckverband (MAWV) Beitragsbescheide an Grundstückseigentümer, die weit vor der Wende an das zentrale Netz angeschlossen wurden. Auf über 20.000 Grundstückseigentümer kommen zum Teil recht saftige Rechnungen zu. Dagegen regt sich der Widerstand der Besitzer und Kommunalpolitiker. Tausende Widersprüche gegen die Gebührenbescheide flatterten dem MAWV bislang ins Haus. Die betroffenen Eigentümer und ihre Interessensverbände plädieren für eine Musterklage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg.

Sie soll für die vielen Verbraucher schließlich klären, ob die Erhebung der Beiträge rechtens ist oder nicht. Mit einem solchen Verfahren würden sich für die Klagewilligen auch die Kosten erheblich reduzieren. Doch damit solch eine Musterklage stattfinden kann, muss der MAWV sein Einverständnis erklären.

Am Dienstag fand dazu eine öffentliche Verbandsversammlung des MAWV statt. Die Bürgermeister der Gemeinden Eichwalde, Zeuthen und Mittenwalde votierten für ein solches Klageverfahren, alle übrigen Stimmberechtigten dagegen, auch Schulzendorfs Bürgermeister Markus Mücke. Viele Mitglieder der Verbandsversammlung begründeten ihr negatives Votum mit rechtlichen Bedenken.

Bernd Puhle vom BürgerBündnis war mit dem Abstimmungsverhalten von Bürgermeister Markus Mücke in der Verbandsversammlung nicht einverstanden. Seiner Überzeugung nach vertrat Mücke damit nicht die Auffassung von vielen Schulzendorfer Bürgern. „Trotz unserer eindringlichen Aufrufe sich für ein solches Musterverfahren einzusetzen, hat sich Herr Mücke, vorsichtig formuliert, sehr indifferent verhalten. Mit Appellen erreicht man bei ihm eben nichts. “, gestand der enttäuschte Gemeindevertreter.

Doch die vielen Grundstückseigentümer im Dahmeland können trotz der Musterklagenabsage  zunächst aufatmen. In einem weiteren Tagesordnungspunkt beschlossen nämlich die Mitglieder des Verbandes nahezu einstimmig, dass der Bescheid zu den bisher eingegangenen Widersprüchen so lange auf Eis gelegt wird , bis ein  in der Sache anhängiges Verfahren vor Gericht entschieden wird.

Wie das Ganze ausgeht, kann niemand prognostizieren. Schließlich heißt es nicht ganz ohne Grund: Auf hoher See und vor Gericht liegt dein Schicksal in Gottes Hand!

8 Responses to MAWV-Verbandsversammlung: Musterklageverfahren ist vom Tisch.

  1. Macke
    1. April 2011 at 00:35

    hm halt wieder einer der vom Bürger gewählt wurde ohne dem Bürger verpflichtet zu sein, hauptsache tasche voller asche und fettes Ego und wir blöden zahlen die zeche, also ganz klar ne abwahl… mal schauen was die Herrn sich in Sachen zwangskonsum noch einfallen lassen um uns Bürger zuschröpfen in dieser Hinsicht scheinen sie ja alle unheimlich kreativ zu sein nur uns, únserem Land und den Kindern bringt das nichts! willkommen in der Demokratie 2011 …wird zeit das der deutsche wieder lernt was man mit sparten und harke noch alles machen kann

  2. Angi
    21. März 2011 at 11:49

    Irgendwie kommt Herr Mücke mit der Bezeichnung:” BÜRGERMEISTER ” nicht klar! Da hat er bei der Wahl wohl etwas missverstanden!
    Ich kann mich hoffi nur anschließen! Soviel Arroganz muss bestraft werden!!

  3. hoffi
    19. März 2011 at 21:46

    Da Bürgermeister Mücke derart klar gegen die Gesamtheit seiner Wähler Stellung bezogen hat, ist man doch geneigt, ihn durch vorgezogene Wahlen zu ersetzen bzw. seine Abwahl anzuregen. Mit einer solchen Ignoranz darf der erste Mann im Dorf nicht durchkommen!

  4. Redaktion
    18. März 2011 at 19:32

    Guten Abend Schulzi,
    Sie haben einen Widerspruch eingelegt, der wird nun erst beantwortet, wenn ein Ergebnis aus dem derzeit anhängigen Verfahren in der gleichen Sache vorliegt. Das kann mehr als ein Jahr dauern. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie nach dem Urteil genau wissen, ob Ihr Widerspruch, falls Sie die Absicht haben vor Gericht zu ziehen, Erfolgsaussichten hat oder nicht. Damit ersparen Sie sich möglicherweise Gerichtskosten.
    Ihr Widerspruch hat erstmal nichts mit Ihrer Zahlung bzw. Ihrer Ratenzahlung zu tun. Dies sollten Sie, um keine Nachteile zu erfahren, auch tun.

  5. Schulzi
    18. März 2011 at 17:14

    Hallo, ich habe nach meinem widerspruch und antrag auf stundung heute meinen stundungsbescheid bekommen, dort steht nichts , dass irgend etwas auf eis liegt.
    Es steht genau drauf wann ich wieviel pro monat an raten zahlen darf.

  6. Waltraud Mann
    17. März 2011 at 22:27

    Werter Herr Wolff, ich kann Ihre Antwort nicht so recht glauben, denn mir wurde seitens des MAWV telefonisch gesagt, dass trotz Widerspruch die Zahlung fristgemäß zu erfolgen hat. Wie mache ich es nun richtig?
    W. Mann

  7. Redaktion
    17. März 2011 at 18:45

    Richtig ist folgendes:

    Die Bearbeitung der Widersprüche wird solange zurückgestellt, bis ein bei Gericht anhängiges vergleichbares Verfahren zum Thema Altanschließer ergangen ist. Alle Bürger, die einen Widerspruch eingelegt haben, erhalten ein entsprechendes Schreiben, wo sie darüber informiert werden. Die Bürger müssen allerdings einverstanden sein, dass die Widerspruchsbearbeitung erst später erfolgt.
    Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig vom Widerspruch. Danke für den Hinweis Frau Mann.

    Michael Wolff
    Redaktion Schulzendorfer

  8. I. Hahn
    17. März 2011 at 07:27

    Frage:

    Was bedeutet es nun ..”der Bescheid ist auf Eis gelegt..”?

    Müssen wir nun termingerecht zahlen, oder nicht?

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