MAWV – Debatte: Im Gemeinderat scheiden sich die Geister

26. November 2018
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Eigentlich wollten Abgeordnete Bürgermeister Mücke eine Weisung erteilen, wie er in der MAWV – Verbandsversammlung zum Thema Beitragsrückzahlung an sogenannte Altanschließer abzustimmen hat. Doch dazu kam es nach einer kontrovers geführten Debatte nicht.

Bürgerbündnis fordert Konsequenzen für MAWV – Chefriege

Dr. Wolfgang Schröder vom Bürgerbündnis hatte in ihr Konsequenzen für die MAWV – Führungsriege gefordert: „Es kann nicht sein, dass die beiden Herren ohne Abstrafung davonkommen.“ Dr. Schröder attackierte den MAWV, weil er Grundstückseigentümern, deren Bescheide nicht bestandskräftig sind und die ihren Altanschließerbeitrag zurückfordern, mit einer Gebührenerhöhung drohte. Dies grenze an Nötigung, so der Politiker.

Der MAWV müsse endlich nachweisen, wo er die Millionen Einnahmen der Altanschließer investiert habe. „Herr Sczepanski ist nicht in der Lage den MAWV zu leiten.“, lautete Dr. Schröders Fazit.

Ging mit der MAWV - Führung hart ins Gericht: Dr. Wolfgang Schröder (Foto: mwBild)

Ging mit der MAWV – Führung hart ins Gericht: Dr. Wolfgang Schröder (Foto: mwBild)

Dr. Burmeister verteidigt MAWV, rügt jedoch seine Kommunikation

Anders sah das Dr. Herbert Burmeister (Die Linke). Die Altanschließerbeiträge seien auch für die Stabilisierung der Gebühren und für Gebührensenkungen eingesetzt worden. „Der MAWV ist einer der Verbände, der eine hervorragende interkommunale Zusammenarbeit geleistet hat.“, so der Chef des Schulzendorfer Gemeinderates.

Burmeister nahm den MAWV beim Thema Altanschließer in Schutz: „Man schlägt den Sack und meint den Esel.“ Nicht der MAWV habe beschlossen, Altanschließerbeiträge zu kassieren. Das Land Brandenburg habe ein fehlerhaftes Gesetz verabschiedet und die Kommunalaufsicht Verbandsmitglieder unter Druck gesetzt, Beiträge zu erheben und im Fall der Nichterhebung ihnen mit persönlicher Haftung gedroht, so Dr. Burmeister.

Schulzendorfs Ex – Bürgermeister kritisierte „die grottenschlechte Öffentlichkeitsarbeit“ des MAWV. Seine Darstellungen haben oft „hilflos gewirkt“, so Burmeister und für das angeschlagene Image bei Bürgern gesorgt.

In Sachen Beitragsrückzahlung konstatiert Burmeister: „Es gibt keine Möglichkeit Gerechtigkeit herzustellen.“ Der Linken Politiker weiter: „Ich halte es für eine Illusion, alle Gelder zurückzuzahlen und bei den jetzigen Gebühren zu bleiben.“

Bürgerinitiative geht auf Distanz zu Dr. Burmeister

Dr. Herbert Burmeister (Foto: mwBild)

Dr. Herbert Burmeister (Foto: mwBild)

Widerspruch, ja sogar der Vorwurf, er würde Fakten verdrehen, erntete Dr. Burmeister von der Interessensgemeinschaft Altanschließer Schulzendorf für seine Sicht.

In einem 9 Seiten Brief an alle Abgeordneten erklärt die Bürgerinitiative, es träfe nicht zu, dass der MAWV von der Kommunalaufsicht unter Druck gesetzt worden sei und beruft sich dabei auf eine Erklärung von Verbandschef Sczepanski.

Auch dass der Verband gezwungen gewesen war, Altanschließerbeiträge zu kassieren, sei unzutreffend. Vielmehr kam er der Pflicht zur Prüfung der Grundrechtskonformität seiner Handlungen nicht ausreichend nach.

Dr. Burmeister wolle mit seinen Erklärungen Abgeordnete davon zu überzeugen, dass es „außer ein paar Pannen beim MAWV, nicht um grundlegend falsche, unrichtige Interpretationen der Verfassungsrechte geht. Der MAWV soll so weitermachen … und wir können somit beschließen, dass die Bürgerinnen und Bürger den angerichteten Schaden bezahlen werden.“, heißt es in dem Brief.

Sprecher Reinhard Bolduan von der Interessensgemeinschaft gegenüber dem Schulzendorfer: „ Noch vor einigen Wochen hat Herr Burmeister sich dafür eingesetzt, dass alle Altanschließer, auch diejenigen, die nicht geklagt haben, ihre Beiträge zurück erhalten. Das hört sich jetzt alles anders an und das macht mich nachdenklich.“

Das sagt Aristoteles

Andreas Körner (Bündnis 90/Die Grünen), der anfangs der Überzeugung war, dass Rechtsfrieden nur dann eintreten werden, wenn alle Bescheide aufgehoben werden, die vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erfasst sind, egal ob bestandskräftig oder nicht: „Inzwischen bin ich mir dessen nicht mehr sicher. Wir werden es keinem Recht machen.“

Oder vielleicht doch? Das meinte der Rechtsphilosoph Aristoteles zur Frage der Gerechtigkeit: Gleiche Behandlung gleicher Fälle, ungleiche Behandlung ungleicher Fälle.

6 Responses to MAWV – Debatte: Im Gemeinderat scheiden sich die Geister

  1. Fakten
    6. Januar 2019 at 07:23

    Q Altanschließer. Wir haben Zweifel, ob Ihre Aussage stimmt. Es ist niemanden bekannt, dass der MAWV jemals Zinsen gezahlt – als Verzug – hat. Es gibt sogar Überlegenungen dagegen zu klagen, um den Fall zu klären. Wenn Sie andere Hinweise oder Beleg haben- sollten Sie es dem Schulzendorfer.de bitte übergeben.

  2. Altanschließer
    29. November 2018 at 18:06

    Herr Burmeister von den Linken war vor 2008 Bürgermeister und hat meiner Überzeugung nach maßgeblich an den falschen MAWV Entscheidungen mitgewirkt. Jetzt stellt er sich hin und verteidigt diesen Verband, obwohl der Recht gebrochen hat. Unfassbar, dass sich die Linken als Freiheitskämpfer vor MAWV Opfer präsentieren wollen.

  3. Oliver
    27. November 2018 at 13:00

    Wäre es nicht viel besser, wenn man in den Rechtsstaat vertrauen haben könnte und nicht gegen jeden Bescheid Klage einreichen müßte …
    Viele haben nicht geklagt, weil sie es sich nicht leisten konnten, den Aufwand gescheut haben oder …
    Ich habe auch geklagt und mit Erfolg, deshalb finde ich das Unrecht, daß den anderen wiederfährt trotzdem als Unrecht, daß zu korrigieren ist !
    Wir subventiuonieren als Haushalte zum Beispiel den BER was auch Unrecht ist und da sollte der Zweckverband doch mal das Unrecht von alleine beseitigen ohne verklagt zu werden.

    Ein Text von Dr. Briese erläutert das Problem: “Bisher war uns lange nach Altanschließerbeitragserhebung 2011 durch Recherchen nur bekannt geworden, daß der MAWV mit seinem ominösen “Solidar-Prinzip” zur Gleichstallung der Industrie und Landwirtschaft mit Haushalten gegen das “Verursacherprinzip” des geltenden EU-Rechts verstieß.
    Inzwischen wurde gerade durch eine aktuelle “Gebühren-Splitting-Analyse” bekannt, daß zu der EU-Mindest-Gliederung in Haushalte, Landwirtschaft und Industrie/Flughäfen in Deutschland zusätzlich noch Niederschlagswasser, das in die Abwasserkanalisation eingeleitet wird, in den Gebühren-Splitting-Katalog aufzunehmen ist.

    Letzteres geht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), Az. 23 B02 1937 – W2 K01.997, zurück, nach welcher zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes BVerwG 9 B 5103 keine Revision zulässig ist, ermittelt in “RotherIngenieure-Gesplittete Abwasserqebühr, http://www.ing-rother.de“.
    Hierzu gilt gemäß. Verfahrensweise in vielen Kommunen der alten Bundesländer ein Gebührenverhältnis von Regenwasser : Abwasser von 1:3 für die häuslichen Regenwasser-Einleitungen in die Kanalisation.
    Das Gebührenverhältnis von Einleitungen der Flughäfen müßte dagegen gem. dem Verursacherprinzip des EU-Rechts gemäß seinem eventuellen Vorklärungsergebnis zum Schadstoffgehalt festgelegt werden, wobei es aber keine “Überlauf-Pannen” gemäß dem kürzlich in der Presse bekannt gemachten Fisch-Sterben in einem flughafennahen Teich geben darf.
    Das vorgen. EU-Mindest-Splitting war gemäß dem Art.24 Abs.1 EU-Richtlinie 2000/60/EG, die schon am 22.Oktober 2000 in Kraft trat, bis zum 22. Dezember 2003 in nationales Recht umzusetzen.”

  4. 26. November 2018 at 19:26

    Als Ergänzung möchte ich noch auf eine Artikelsammlung verweisen, aus der hervorgeht, daß seit mindestens Ende 2013 alle Verantwortlichen über die rechtliche Lage und ihr vorsätzliches Handeln gegen geltende Gesetze informiert waren.

    http://bürgerwut.net/artikel_zum_bbi/Material_nicht_als_Text.php

  5. Oliver
    26. November 2018 at 14:17

    Mal angenommen ein Dieb entwendet ihren Hausrat… Das gute Ende ist der Dieb wird gefasst und ein Gericht verurteilt den Dieb zur Herausgabe des Diebesgutes.
    Jetzt sagt der Dieb aber “Moment mal es ist doch rechtskonform, wenn ich jeden Monat die Übergabe eines meiner Beutestücke verlange, bis alle “Früchte meiner Arbeit” wieder in meinem Besitz sind ?”
    Klingt absurd, aber das versucht der MAWV gerade als die richtige Lösung zu verkaufen …
    Nach meiner Meinung kann nur die Aufhebung aller Bescheide ( wie u.a. vom Zeuthener Bürgermeister Herzberger gefordert ) eine gerechte Lösung sein.
    Das Unrecht muß komplett ausgeräumt werden, damit alle Bürger wieder in den Rechtsstaat vertrauen können.
    Und Geld ist in Brandenburg vorhanden, klamm heimlich werden in Richtung Airport immer wieder Kredite geschoben und diese dann zu Eigenkapital verwandelt…
    Die nächste Milliarde muß dann mal für sinnvolle Infrastruktur ausgegeben werden – Wasser brauchen wir alle, fliegen können sich nicht alle leisten !

  6. M&M
    26. November 2018 at 10:13

    Was ist denn mit einigen Schulzendorfer Gemeindevertreter los? Erst so und jetzt so???????

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