Wildau. Jahrelang wurde um die Wirksamkeit der Verträge zum Dahme-Nordufer gestritten. Nun hat das Landgericht Berlin II eine zentrale Frage beantwortet: Die zwischen der WiWO und der Bauwert AG geschlossenen Notarverträge sind wirksam. Für die weitere Entwicklung des Areals könnte das erhebliche Folgen haben und den Druck auf die Wildauer Stadtpolitik deutlich erhöhen.

Die Bauwert AG versteht ihr Handwerk: Nur eineinhalb Jahre nach dem Baustart am Wildbergplatz im Zentrum der brandenburgischen Gemeinde Hohen Neuendorf hat sie im Juli 2026 den Rohbau von 85 frei finanzierten Mietwohnungen und rund 1.800 qm Gewerbefläche bis auf ein Gebäude abgeschlossen. (Foto: mwBild)
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Eine jahrelange Streitfrage ist entschieden
Im Rechtsstreit zwischen der WiWO und der Bauwert AG hat das Landgericht Berlin II heute sein Urteil verkündet. Dabei stellte das Gericht fest, dass die zwischen den beiden Parteien geschlossenen notariellen Verträge vollumfänglich wirksam sind.
Das ist schlicht ein Knaller. Denn über Jahre hinweg hatte die WiWO die Auffassung vertreten, die Verträge seien unwirksam und Bauwert könne daraus keine Ansprüche ableiten. Diese Position wurde auch vom Gesellschafter der WiWO, Bürgermeister Frank Nerlich, sowie vom WiWO Aufsichtsrat mitgetragen.
Fakt ist. Die Verträge bestehen zu Recht.
Warum Bauwert trotzdem keinen Schadenersatz erhält
Auf den ersten Blick wirkt ein anderer Teil des Urteils überraschend: Trotz der bestätigten Wirksamkeit der Verträge wies das Gericht die Schadenersatzklage der Bauwert AG zurück.
Der Grund liegt nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht in fehlenden vertraglichen Ansprüchen. Vielmehr seien die Voraussetzungen für den Eintritt eines Schadens derzeit noch nicht gegeben.
Dabei spielt der sogenannte Selbstbindungsbeschluss der Stadt Wildau eine entscheidende Rolle. Mit ihm sollte weiterer Wohnungsbau in Wildau verhindert werden. Nach Auffassung des Richters kann die Stadt diesen Beschluss jedoch jederzeit wieder aufheben, um den Eintritt des Schadenfalls zu verhindern.
Und offenbar sieht das Gericht durchaus Anhaltspunkte dafür, dass Bewegung in die Sache kommen könnte. Nach den Ausführungen des Gerichts spricht dafür unter anderem, dass die WiWO in der jüngeren Vergangenheit öffentlich erklärt hätte, das Dahme-Nordufer gegebenenfalls mit anderen Investoren entwickeln zu wollen.
Genau hier liegt die politische Brisanz des Urteils.
Plötzlich liegt der Ball bei den Stadtverordneten
Denn mit der gerichtlichen Bestätigung der Verträge stellt sich für die Stadtverordnetenversammlung eine Frage neu: Wie soll Wildau jetzt mit den bestehenden vertraglichen Verpflichtungen umgehen?
Bislang spielte in der politischen Debatte immer wieder die Auffassung eine Rolle, Bauwert könne aus den Verträgen keine Ansprüche herleiten. Nach der Entscheidung des Landgerichts lässt sich diese Position so kaum noch aufrechterhalten.
Damit wächst die Verantwortung der Stadtverordneten.
Sie müssen sich nun damit auseinandersetzen, welche finanziellen und städtebaulichen Folgen ein weiteres Festhalten am bisherigen Kurs haben könnte. Und ob dadurch mögliche Schadenersatzforderungen in Zukunft überhaupt erst entstehen oder weiter anwachsen könnten.
Zwei Wege zeichnen sich ab
Sollte die gerichtliche Entscheidung Bestand haben, dürften im Kern zwei politische Optionen im Mittelpunkt stehen:
Entweder Stadt, WiWO und Bauwert nehmen Gespräche über eine Entwicklung des Dahme-Nordufers wieder auf. Oder die Beteiligten suchen nach einer einvernehmlichen Lösung, um die bestehenden Vertragsverhältnisse zu beenden.
Bauwert selbst machte vor Gericht jedenfalls deutlich, welchen Weg das Unternehmen bevorzugt: Nach eigenen Angaben hält die Bauwert AG weiterhin an der Umsetzung des Projekts fest.
Damit ist der Streit um das Dahme-Nordufer keineswegs beendet. Im Gegenteil.
Das Urteil könnte der Moment sein, an dem aus einem jahrelangen juristischen Streit endgültig eine politische Entscheidungsfrage wird.
Und diese Entscheidung liegt nun mehr denn je in Wildau.
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