Kommunalwahl: Martina Mieritz (SPD) flunkert weiter

14. April 2019
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Warum führt Martina Mieritz (re) schon wieder eine unkorrekte Tätigkeitsbezeichnung? (Foto:mwBild)

Warum führt Martina Mieritz (re) schon wieder eine unkorrekte Tätigkeitsbezeichnung? (Foto:mwBild)

Bereits bei der Zeuthener Bürgermeisterwahl 2017 sorgte Martina Mieritz (SPD) für Riesen Wirbel, weil sie mit falschen Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen in der Öffentlichkeit auftrat. Viele Zeuthener fühlten sich von ihr getäuscht. Die Folge: Mieritz verlor die Wahl gegen den jetzigen Amtsinhaber Herzberger haushoch.

Zur Wahl des Kreistages im Landkreis Dahme – Spreewald am 26. Mai gibt Mieritz als Beruf/Tätigkeit Gymnasiallehrerin an. Bei dieser Tätigkeitsbeschreibung handelt es sich um einen Sammelbegriff staatlich angestellter oder verbeamteter Lehrerinnen.

Doch genau das ist die SPD – Politikerin nicht. Mieritz ist Religionslehrerin am Humboldt – Gymnasium in Eichwalde. Dort unterrichtet sie das Fach Evangelische Religionslehre ausschließlich im Dienst der Evangelischen Kirche Berlin – Brandenburg – schlesische Oberlausitz.

Mieritz hätte in den Wahlunterlagen als Tätigkeit „Lehrkraft der Kirchengemeinschaft“ angeben müssen. Die unkorrekte Angabe zum Beruf oder der Tätigkeit stellt unzweifelhaft eine unzulässige Angabe dar. Die SPD – Politikerin läuft Gefahr, bei der Kommunalwahl 2019 erneut ein Wahl Trauma, wie 2017 bei der Bürgermeisterwahl in Zeuthen, zu erleiden.

Nur eine öffentliche Bekanntmachung über die Korrektur der Tätigkeitsbezeichnung kann sie jetzt noch retten.

18 Responses to Kommunalwahl: Martina Mieritz (SPD) flunkert weiter

  1. ROTE Zorna
    19. April 2019 at 08:00

    @ Bärbel Hartenstein

    Danke, dass Sie hier IMMER Stil und Sachkenntnis
    in die Diskussion einbringen.
    Die “Rammler” müssen ja immer aggressiv sein.

    Aber erst einmal schöne sonnige Ostern
    für alle Erholungssuchende in unserer Region.

    Im Übrigen bin ich ganz bei Ihnen,
    was die Strafbarkeit der Täuschungen betrifft –
    jedoch alles ist verjährt und es sind
    sogenannte Bagatelldelikte.

    Was mich wütend macht, ist die fehlende
    Lernfähigkeit und fehlende Lernwilligkeit
    der “Sozial”- “Demokrat”*innen.

  2. Religionslehrerin
    18. April 2019 at 07:28

    Bei Korrektur des Merkmals

    Ausgeübte Tätigkeit in … :

    “Lehrkraft der Kirche”
    oder

    “Lehrerin (Theologie)”
    oder

    “Lehrerin für Evangelische Religionslehre”

    … würde doch ALLES gesagt,
    was die Wähler*innen interessiert,
    nähmlich welche Qualifikation
    und Grundrichtung des beruflichen Engagementes,
    einschließlich Interessenslagen/-konflikte
    liegen vor? …

    DANKE Schulzendorfer.

    😉

    https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/martina-mieritz

    Jahrgang: 1965
    Wohnort: Zeuthen

    Berufliche Qualifikation: Lehrerin (Biologie / Theologie)
    Ausgeübte Tätigkeit: Gymnasiallehrerin

    Wahlkreis: Wahlkreis 37: Elbe-Elster II
    Wahlkreisergebnis: 23,9?%
    Landesliste: Platz 32
    Parlament: Brandenburg

  3. Andreas Funk
    17. April 2019 at 23:01

    Nein, ich habe mich nie mit der Geschichte der Mark Brandenburg beschäftigt sollte dies aber wie Sie vorschlagen tun da ich jetzt hier lebe, auch nicht mit der Gesetzlichkeit zur Titelführung von akademischen Berufen, was mich eher weniger interessiert ehrlich gesagt. Allerdings finde ich es geht hier weder um das eine noch das andere, sondern es geht hier darum ob ein Gymnasiallehrer im Dienst der Kirche gleichwertig ist mit einem Gymnasiallehrer im Dienst des Staats. Das ist natürlich schwer zu beurteilen auch wenn es in diesem Forum nicht so erscheint. Aber eins kann ich nur sagen, der eine gibt es seit 70 Jahren, die andere seit über 2000.

  4. Religionslehrerin
    17. April 2019 at 20:34

    Als Kirchen-Beschäftigte im Team der (ehemaligen) ARU Zossen
    (Arbeitsstelle Religionsunterricht) müsste Kollegin Mieritz
    all diese Regelungen aus dem efeff kennen:

    Lehrkräfte der Kirche
    gestalten Religionsunterricht
    als kirchliche Veranstaltungen
    im Einvernehmen mit dem Land Brandenburg
    (ausnahmsweise) auch in schulischen Räumen.

    “Lehrkräfte der Kirche”

    Vereinbarung über die Durchführung des Religionsunterrichts im Land Brandenburg gemäß § 9 Abs. 7 des Brandenburgischen Schulgesetzes
    zwischen dem MBJS und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
    Oberlausitz, … vom 03.Juni 2006 zuletzt geändert
    durch Vereinbarung vom 12. Dezember 2016

    “6.1 Der Religionsunterricht wird durch Personen erteilt, die von der jeweiligen Kirche bevollmächtigt … und beauftragt werden
    (Lehrkräfte der Kirche). …”

    “Religionsunterricht ist kein Unterrichtsfach”

    Informationsschreiben zum Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum Religionsunterricht vom 04.12.2012

    MBJS (Gesch-Z.: 32,15 – 52353) an die staatlichen Schulämter des Landes
    Brandenburg – Schulaufsicht mit der Zuständigkeit für den Religionsunterricht, Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen …

    “Religionsunterricht kann zwar gemäß § 9 Abs. 2 BbgSchuIG in Verantwortung der Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Räumen der Schule erteilt und soll in die regelmäßige Unterrichtszeit integriert werden, ist aber kein Unterrichtsfach nach § 11 BbgSchuIG, und daher nicht in den Kontingentstundentafeln enthalten.

    Orte, an denen Religionsunterricht erteilt wird, sind deshalb nicht Unterrichtsorte im Sinne von § 110 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BbgSchuIG.

  5. B.Hartenstein
    17. April 2019 at 16:49

    Herr Funk,
    es hat keinen Zweck mit Ihnen zu streiten.
    Bitte lesen Sie einfach mal in der Geschichte Deutschlands nach und bitte auch bis zur Gründung der Mark Brandenburg. Vielleicht ist das hilfreich für Sie.
    Und vielleicht ist es angebracht, sich einmal über die Gesetzlichkeit zur Titelführung von akademischen Berufen zu informieren.
    Fakt ist und bleibt, Frau Mieritz hat gelogen oder hochgestapelt. Beides ist bei der Inanspruchnahme eines öffentl. Amtes, auch in gewählter Form, verboten. Man könnte es evtl. sogar als Straftat oder zumindest als Straftatversuch auslegen.

    Bärbel Hartenstein

  6. Andreas Funk
    17. April 2019 at 14:44

    @ Herr Hartenstein,

    ja, ich gebe Ihnen Recht, Staatsreligion war hier der falsche Begriff. Allerdings, wissen Sie was ich hier meine, historisch gesehen war der Staat in Brandenburg evangelisch wie man von den öffentlichen Feiertagen noch sieht, die auch von dem Staat verordnet sind, heutzutage ist die Religion eher Pedanterie, wie man von dem Beitrag hier auch sieht, denn mit dem Begriff Gymnasiallehrer, ist es genauso. Ein Zaun um einen Garten ist ein Gartenzaun egal ob das von der EU oder sonstwas CE geprüft ist. Mit Produkten hat die Prüfung zweifellos ein Vorteil, mit der Prüfung geistlicher Fähigkeiten ist dies aber eher fragwürdig.

  7. B.Hartenstein
    16. April 2019 at 14:13

    @ Andreas Funk
    Was Sie hier verbreiten, ist gefährlicher und fahrlässiger Unsinn.
    Es gibt keine “Staatsreligion”, weder in Brandenburg noch in einem anderem Land und weder für den evang. noch den kathol. Glauben.
    Lt. Verfassung herrscht in der Bundesrepublik Religionsfreiheit ohne das Dogma der Zugehörigkeit zu überhaupt einer Religion.
    Wir sind weder eine christl. noch sonstige religiöse Republik, sondern eine demokratische.
    Ich hoffe, Ihnen ist der Unterschied klar.
    Ansonsten stimme ich allen Meinungen zu, die sich dagegen wenden, dass Frau Mieritz sich Gymnasiallehrer nennt.
    Als reiner Religionslehrer hat sie weder Lehramt Releigion noch das Fach LER im Studium belegt, sondern sicher ihre Ausbilsdung in kirchl. Einrichtungen erworben. Demzufolge ist sie nicht gleichgestellt mit staatl. ausgebildeten Lehrern.
    Sie ist Angestellte der Kirche und nicht des Staates.
    Sie sollte einfach die Wahrheit sagen und weiter nix.

    Und – das ist meine Meinung – Religion in welcher Form auch immer ist reine Privatangelegenheit und Religionsunterricht sollte auch nicht in öffentl. Schulen erfolgen, sondern ausschließlich in den jeweilien Kirche nach Konfession.

  8. Andreas Funk
    16. April 2019 at 13:54

    Insider, der Herr Duden war offensichtlich auch immer Kreide holen…

    Gymnasiallehrer
    Substantiv, maskulin – Lehrer an einem Gymnasium

  9. Religionslehrerin
    16. April 2019 at 08:55

    Die KOLLEGIN Mieritz
    bezeichnet sich selber oft als “bildungspolitische Fachfrau”.

    Deshalb leitet sie ja auch den Bildungsausschuss
    im Landkreis. Allerdings AUSSCHLIESSLICH mit Erfahrungen
    aus Religionsunterricht im Aufrag der evangelischen Kirche.

    Welche Auswirkungen das auf Ihre Alltagspolitik hat, ist
    Politiker*innen,
    Kolleg*innen und Schüler*innen und den Menschen,
    die realpolitische Erfahrungen mit ihr haben, durchaus bekannt:

    Vielleicht einmal in Elbe-Elster nachfragen, wo sie als
    SPD-“Regionalbeauftragte”, versuchte
    sich dort als “Einheimische” in den Landtag
    wählen zu lassen?

    Erfahrungen aus der beruflichen Arbeit:

    (Zitat)

    “Seit mehr als 25 Jahren Gymnasiallehrerin –

    klare Ansagen zu Aufgabenverteilung und Ausführungen“

    martina-mieritz-zeuthen.de/erfahrungen-und-kompetenzen (17.9.17)

    Meine Tochter wiederum fand es “zum Kotzen”, im Religionsunterricht der “Gymnasiallehrerin” regelmäßig und stundenlang
    Videokassetten z.B. mit “american pie”unkommentiert anzusehen.

  10. Insider
    16. April 2019 at 07:15

    Herr Funk, im Deutschunterricht waren Sie wohl immer Kreide holen! Es ist Unsinn, den Sie hier verbreiten. Damit auch Sie es begreifen, hier ein Auszug aus Wikipedia:

    Gymnasiallehrer sind verbeamtete oder angestellte Lehrer, die als Beschäftigte eines Bundeslands oder einer Kommune in den höheren Schuldienst berufen oder eingestellt werden und an Gymnasien oder Gesamtschulen sowohl in der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) als auch in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) (je nach Bundesland 11. bis 13., 11. bis 12. oder 10. bis 12. Jahrgangsstufe) unterrichten. Sie werden aber auch an Studienseminaren, Schulämtern, Ministerien oder Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen eingesetzt

    Frau Mieritz ist Wiederholungstäterin und das ist das eigentlich Schlimme. Sie ist definitiv keine Gymnasiallehrerin, sondern eine von der Kirche angestellte Lehrerin.

  11. Andreas Funk
    15. April 2019 at 22:38

    Nach den Regeln der deutschen Sprache ist jemand der an einem Gymnasium lehrt ein Gymnasiallehrer. Es gibt private Gymnasien, kirchliche Gymnasien, staatliche Gymnaisen…sind aller Gymnasiallehrer. Staatliche Anerkennung ist nur eine von vielen Wegen in vielen Berufen, außerdem ist die Staatsreligion in Brandenburg evangelisch.

  12. ROTE Zorna
    15. April 2019 at 19:22

    Ist doch meine Rede:

    Genau deshalb wäre Martina Mieritz
    auch erfolgreicher, wenn sie sich klar
    zu ihrem Beruf und ihrer Tätigkeit,
    nähmlich RELIGIONSLEHRERIN bekennen
    und nicht wieder F***News verbreiten
    würde.

    Müsste sie zur Tätigkeit eine
    Erklärung an Eides statt unterschreiben,
    welchen Beruf würde sie angeben?

  13. Enrico Lefass
    15. April 2019 at 19:21

    @Andreas Funk: Das ist sowas von Quatsch und hält keiner seriösen Prüfung stand! Alles, was von den Kirchen (gleich welcher Richtung/Strömung sie angehören kommt), hat entweder einen psychischen Knacks, ist verblendet von Ideologie und verschließt sich der Realität und der seriösen Wissenschaft oder ist gleich gut aufgestellt, wie alle Anderen.

    Angestellte bei Kirche != Gymnasiallehrerin (dazu muss sie bei einem Bundesland angestellt sein)!

  14. Andreas Funk
    15. April 2019 at 10:31

    ROTE Zorna

    Ja, warum nicht? Schließlich weiß jeder dass kirchliche Schulen oft bessere Ergebnisse erzielen als staatliche also warum sollte man differenzieren bzw. warum sollte es ein Konflikt geben zwischen Darwin und Religionslehre?

  15. ROTE Zorna
    15. April 2019 at 08:41

    @Andreas Funk

    … Dann wären ja Frau Kaulbarsch,
    oder Pfarrer*innen xyz auch alles
    GYMNASIAL-Lehrer*innen,
    allein dadurch, dass sie mal
    an einem GYM evangelischen,
    katholischen, oder divers
    anderen Religionsunterricht erteilten?

    Also wären künftig auch die Imam*innen [hahahahaaaaa]
    die für ihre Religion an einem GYM “lehren” würden,
    GYMNASIALLEHRER*INNEN?

    Zusammenfassung:

    Wer einmal lügt …
    Wer zweimal lügt …????

  16. Andreas Funk
    14. April 2019 at 22:55

    So’n quatsch. Sie lehrt an einem Gymnasium, ist also Gymnasiallehrerin.

  17. Erdbewohner
    14. April 2019 at 22:14

    Will die uns für blöd verkaufen??
    Man darf diese Linken/Roten nicht wählen :( :(
    Die scheint in einer Scheinwelt zu leben!!!

  18. ROTE Zorna
    14. April 2019 at 21:05

    Das ist doch bestimmt nur wieder ein Schusselfehler,
    ohne Absicht oder Argwohn von der Martina,
    genauso wie, dass sie einerseits in Bestensee
    wohnhaft ist, sich aber sozusagen “traditionell”
    in unserem Wahlkreis von uns in den Kreistag wählen lassen
    will, durch UNS Wähler*innen.

    TOLL, geht das?

    Aufgrund ihrer (umfassenden) pädagogischen Qualifikationen
    und jahrelangen Erfahrungen in den überfüllten Reliklassen,
    hat sie ja auch den Vorsitz im Kreisbildungs-Ausschuss
    vom legendären Georg Hanke “geerbt”
    oder sagen wir besser “gesalbt” bekommen
    und vertritt dort sozialdemokratische Interessen,
    als Mutter, Gymnasiallehrerin und natürlich
    auch als Religionslehrerin:

    SIE kann das ALLES unter einen Hut bringen,
    OHNE Interessenskonflikte, denn
    schließlich hat sie neben Theologie
    auch ein wissenschaftliches Studium
    in Biologie “hingelegt”,

    Stichwort Abstammungslehre nach
    dem Gottvater oder nach dem Darwin,
    was soll denn nun an unseren
    Schulen im Landkreis vermittelt werden,
    Frau Mieritz?

    😉

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