Kommunalwahl: Gemeinde sucht noch Wahlhelfer!

29. April 2014
Von
Die Gemeinde Schulzendorf sucht Wahlhelfer für die Bundestagswahlt im September. (Foto: Wolff)

Die Gemeinde Schulzendorf sucht Wahlhelfer für die Kommunal- und Europawahl am 25.Mai 2014. (Foto: Wolff)

Die Gemeinde Schulzendorf sucht noch Wahlhelfer für die Kommunal- und die Europawahl am Sonntag, den 25. Mai 2014.

“Insgesamt benötigen wir 54 Wahlhelfer, 38 haben sich bisher bereit erklärt mitzuwirken. Über 16 weitere Unterstützer würden wir uns freuen.”, erläutert der stellvertretende Bürgermeister und Wahlleiter Alexander Reech.

Alle Unterstützer erhalten wegen der Mehrfachwahl ein erhöhtes Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro (Wahlvorstände 40 Euro). Beschäftigte im öffentlichen Dienst können sich darüber hinaus auf einen freien Tag freuen, den ihr Arbeitgeber gewähren muss.

Interessierte Bürger können sich telefonisch unter der Rufnummer 033762/431 12 anmelden.

Für alle Wahlhelfer findet am Dienstag, den 13. Mai 2014 um 18:30 Uhr im Rathaus eine Informationsveranstaltung statt, auf der sich dann auch die jeweiligen Wahlhelferteams kennenlernen können. Den neuen Wahlhelfer stehen Erfahrene zur Seite, sie brauchen also keine Scheu vor dieser wichtigen Aufgabe haben.

4 Responses to Kommunalwahl: Gemeinde sucht noch Wahlhelfer!

  1. Mueller-Luedenscheidt
    1. Mai 2014 at 20:59

    Hoheitliche Aufgabe?
    Die Tätigkeit von Bürgern bei Wahlen ist ein Grundrecht, für dessen Fehlen wir in der SED-Diktatur gelitten haben.
    Schau mal in unser Grundgesetz, wir dürfen wählen!
    Weil wir Bürger in einer Demokratie sind.
    Und nicht weil es eine hoheitliche Aufgabe wäre.

    Wenn der Bürger die Wahl nicht selbst organisiert kriegt, sollten wir froh sein, wenn die Verwaltung das für uns macht.
    Ein Armutszeugnis ist die mangelnde Bereitschaft nach allem Erlebten dennoch.

  2. Nobody
    1. Mai 2014 at 20:06

    Hoheitliche Aufgabe? Ganz sicher nicht, dass ist sogar eine staatsbürgerliche Pflicht!
    Aber das kann ja jeder sehen wie er will. Robin, schau mal in den §11 Satz 1 des Bundeswahlgesetztes. Die Verwaltung könnte sogar jemand bestimmen, aber zum Glück war das bisher noch nicht nötig.
    Mir hats letztes Jahr Spaß gemacht, es gab reichlich zu Essen und zu Trinken, ja und am Ende auch ein paar Taler.

  3. Robin Hood aus Zeuthen
    1. Mai 2014 at 13:51

    @nobody: Die Tätigkeit von Leuten bei Wahlen hat ja nun wenig mit ehrenamtlicher Tätigkeit zu tun. Wahlen sind eine hoheitliche Aufgabe der Verwaltung und keine Aufgabe von Ehrenämtler.

  4. Nobody
    30. April 2014 at 21:07

    Würden alle Ehrenamtlichen so denken wie du, dann würde es bald keine ehrenamtlichen Helfer mehr geben 😉 Für eine ehrenamtliche Tätigkeit gabs noch nie eine Vergütung wie im normalen Job.
    Zwingt dich ja auch keiner etwas für die Allgemeinheit zu tun.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Anzeige

Anzeige