Kommunalwahl: Die heiße Phase geht los!

3. Mai 2014
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Noch gut drei Wochen, dann entscheiden die Bürger an der Wahlurne, wer für die nächsten fünf Jahre in der neuen Gemeindevertretung sitzen wird.

Der Schulzendorfer wird in den kommenden Wochen intensiv über die Kandidaten der Parteien und Wählervereinigungen berichten, ihnen auf den Zahn fühlen, sie hinterfragen. Interviews und Hintergründe über die Wahlprogramme, über die Vorhaben der Kandidaten und über Dinge, die den Schulzendorfern auf der Seele brennen werden im Focus der Berichterstattung stehen.

Die Kommunalwahl 2014 geht in die heiße Phase!

Die Kommunalwahl 2014 geht in die heiße Phase!

Schulzendorfs Linkspartei läutete heute den Endspurt zur Wahl der Gemeindevertretung am 25.Mai 2014 ein. Im Ortszentrum präsentierten sich alle zehn Kandidaten, um mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen.

Am 18. Mai 2014 heißt es dann in der Kultur- und Begegnungstätte “Butze”: “Kandidaten auf den Zahn gefühlt!” – Vertreter von Parteien und Wählervereinigungen müssen zu Themen rund um Schulzendorf Farbe bekennen.

Und das sind die nächsten Wahlveranstaltungstermine:

Bündnis 90/ Die Grünen: 10. Mai, ab 10 Uhr – Alte Feuerwache, Eichwalde, Bahnhofstraße;

CDU Schulzendorf:  8. Mai, 17 Uhr – Sportlerheim der SG Schulzendorf, August – Bebel – Straße;

Die Linke: 16. Mai, 19 Uhr – Begegnungsstätte Butze, August – Bebel – Straße;

Freie Wähler Schulzendorf:  18. Mai, 15 Uhr – Café Stadion, Karl – Marx Straße;

Schulzendorf PUR: 11. Mai, 14 Uhr – Sportlerheim der SG Schulzendorf, August – Bebel – Straße;

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3 Responses to Kommunalwahl: Die heiße Phase geht los!

  1. Munin
    5. Mai 2014 at 21:21

    … ‘heiße Phase’…? Von was?
    Keiner scheint sich mehr an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.7.2012 (BVerfG, 2 BvF 3/11) zu erinnern. Dort steht es eindeutig:
    Das Wahlgesetz ist ‘verfassungswiedrig'(wenn man davon ausgeht, daß das GG eine Verfassung ist). Hier noch einmal zur Erinnerung zitiert aus Absatz 17 des o.g. Urteils:
    a) Mit Urteil vom 3. Juli 2008 (BVerfGE 121, 266) sah das Bundesverfassungsgericht § 7 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 BWG, soweit dadurch der Effekt des negativen Stimmgewichts ermöglicht wurde, als mit den Grundsätzen der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl unvereinbar an und erklärte die Regelung insoweit für verfassungswidrig. Zugleich gab das Gericht dem Gesetzgeber auf, den Regelungskomplex, der zum Auftreten des Effekts des negativen Stimmgewichts führen konnte, bis spätestens zum 30. Juni 2011 zu ändern. Im Hinblick darauf, dass der genannte Effekt untrennbar mit den Überhangmandaten und der Möglichkeit von Listenverbindungen zusammenhing, führte das Bundesverfassungsgericht aus, dass eine Neuregelung sowohl beim Entstehen der Überhangmandate als auch bei der Verrechnung von Wahlkreismandaten mit den Listenmandaten oder auch bei der Möglichkeit der Listenverbindungen ansetzen könne (vgl. BVerfGE 121, 266 ).

    Was, frage ich, wird da wieder gespielt?
    Warum, frage ich, beerdigen die Menschen zum wiederholten Male ihre Stimme in einer Urne ?

  2. Murks
    4. Mai 2014 at 12:48

    Hallo Redaktion, streikt Ihr Fotoapparat? Dieses Plakate-Bild ist doch uralt. Wie wäre es mit einer Ausstellung der aktuellen?

  3. und nun
    4. Mai 2014 at 07:49

    Hat schon jemand mal eine Wahlbenachrichtigungskarte gesehen ? In Berlin wurde behauptet, dass diese 3 Wochen vor der Wahl da sein muß !

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