Klartext: MAUSCHELEIEN zwischen MAWV und BER?

3. Februar 2019
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Im Dezember 2018 gab sich MAWV – Chef Sczepanski auf eine Anfrage des Kreistagsabgeordneten und Zeuthener Gemeinderates Karl Uwe Fuchs (FDP) noch ahnungslos. Jetzt bestätigte er auf Nachhaken des Volksvertreters, dass vom MAWV die Vollziehung der Anschlussbeiträge der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) für Trink- und Schmutzwasser in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro bis zum 30. Juni 2019 ausgesetzt wurde. Bei Bürgern und Lokalpolitikern hat diese Praxis für Erstaunen und Empörung gesorgt. Worum es dabei genau geht, darüber sprach Der Schulzendorfer mit Politiker und Diplom- und Wirtschaftsjurist Karl Uwe Fuchs.

Herr Fuchs, was ist verwerflich daran, dass der MAWV die Vollstreckung einer Beitragsforderung aussetzt?

Dass man der FBB eine Vollstreckung aussetzt, ist legitim. Das Grundproblem ist ein anderes. Ab 2011 erhielten tausende Bürger Beitragsbescheide. Zum Teil zogen Grundstückseigentümer vor Gericht. Viele vertrauten der Korrektheit der Bescheide, die dann bestandskräftig wurden. Im Gegensatz zu ihnen wurde der FBB offenbar ein Privileg eingeräumt. Ihre Beitragsbescheide wurden nicht 2011 oder 2012 oder 2013, sondern eine Woche nach dem wegweisenden Urteil des höchsten deutschen Gerichts im Dezember 2015 beschieden. Die FBB brauchte nur einen Widerspruch einlegen. Ihre Bescheide wurden damit hinfällig, weil der MAWV die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen musste.

Jurist Fuchs fordert einen vollständigen Neuanfang im Verband
Jurist Fuchs fordert einen vollständigen Neuanfang im Verband

Das Entgegenkommen des MAWV gegenüber der FBB macht Sie misstrauisch, kann man das so sagen?

Mir ist unklar, weshalb Bürger mit im Vergleich zum Flughafen relativ kleinen Summen 2011 und die FBB mit 3,1 Millionen Euro erst vier Jahre später beschieden wurde. Die Verbandsversammlung hätte über die Aussetzung einer Vollstreckung von 3,1 Millionen Euro Summe entscheiden müssen. Hat sie aber nicht. Das Thema stand zwar auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung vom 9. Juni 2016, wurde dann aber gestrichen. Nun frage ich mich warum? Ich erwarte von der MAWV Spitze eine lückenlose Aufklärung und plausible Erklärungen. Wir werden den Vorgang genauestens beleuchten, weil bei mir der Eindruck entstanden ist, die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen. Das ist für mich nicht akzeptabel.

Wenn die FBB – Bescheide hinfällig waren, warum wurde die Vollstreckung ausgesetzt?

Die Bescheide wurden nicht sofort aufgehoben, denn es lief zu diesem Zeitpunkt ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Frage, ob die Entscheidung aus 2015 auf die FBB überhaupt anwendbar ist. Seit dem 23. Januar 2019 wissen wir das. Ja, sie ist anwendbar.

Wie wird es mit den FBB – Anschlussgebühren weitergehen?

Wenn die Bescheide für die FBB aufgehoben werden, dann muss sie künftig nach dem Splittingmodell, dass die Verbandsversammlung Ende 2018 beschlossen hat, höhere Gebühren bezahlen. Aus meiner Sicht, ist das Splittingmodell verfassungswidrig und da bin ich nicht der einzige, der das so sieht.

Welche Gründe sprechen dafür?

Die Argumentation des MAWV lautet: Diejenigen, die offene, also nicht bestandskräftige, Bescheide haben, zahlen den Anschlussbeitrag nicht. Sie zahlen im Gegenzug höhere Gebühren, bis im Falle der FBB die 3,1 Millionen Euro oder sogar darüber hinaus wieder zustande gekommen sind. Das ist eine vollständige Aushöhlung und Umgehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015. Das Bundesverfassungsgericht wollte mit seiner Entscheidung gerade Rechtsfrieden schaffen. Die Handlung des MAWV stellt das komplette Gegenteil dazu dar.

Wie geht es mit der Beitragsrückzahlung an die Bürger weiter, deren Bescheide bestandskräftig wurden?

Die Gemeindevertretung in Zeuthen hat einstimmig beschlossen, dass Bürgermeister Herzberger einen Antrag in die MAWV – Verbandsversammlung einbringt, der eine Rückzahlung aller Bescheide, die vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erfasst sind, auch der bestandskräftigen, vorsieht. Nur so wird Rechtsfrieden in der Bevölkerung eintreten.

Kritiker dieser Rückzahloption verweisen auf enorme finanzielle Belastungen der Kommunen. Teilen Sie diese Sorge?

Denen sage ich ganz deutlich: Rechtsstaatlichkeit kann niemals eine Frage der Kassenlage sein.

Wie bewerten Sie das jüngste Vorgehen des MAWV in der Altanschließer Problematik?

Ich sehe erhebliche Fehler und Pflichtverletzungen in der Verbandsführung. Zweieinhalb Jahre hat sie Gerichtsverfahren geführt, ob die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts aus 2015 auf unseren Verband anwendbar ist. Dabei war es absehbar, dass es so sein wird. Dutzende Verfahren mit enormen Kosten wurden geführt. Da wurde das Verbandsvermögen mit einem juristischen Roulette Spiel geschmälert. Für mich ist das eine Untreue ähnliche Handlungsweise der MAWV-Verbandsführung.

Was muss aus Ihrer Sicht im MAWV geschehen, damit das Vertrauen der Bürger in den Verband wiederhergestellt wird?

Die Glaubwürdigkeit des MAWV ist stark ruiniert. Das ist nicht mehr reparabel. Wir brauchen einen vollständigen Neustart. Es muss über eine neue Verbandsstruktur, eine neue Verbandsführung und einen neuen Namen nachgedacht werden. Der MAWV hat eine bürgerunfreundliche und intransparente Struktur. So sind beispielsweise Unterlagen nicht verfügbar. Die Verbandsversammlung ist nicht gut organisiert. Bürger berichten, dass sie beim MAWV kaum einen Ansprechpartner erreichen.

4 Responses to Klartext: MAUSCHELEIEN zwischen MAWV und BER?

  1. Olli
    3. Februar 2019 at 15:08

    Ja , leider @Schulzendorfer, haben Sie Recht. Wie haben einen Versager als BM. Mit ihm beim MAWV geht Intransparenz und Mauschelei weiter.

  2. Schulzendorfer
    3. Februar 2019 at 13:01

    Schulzendorf hat auch einen Bürgermeister, der sagt: ‚Ich bin Mitglied des Verbandes und daher verpflichtet, DESSEN Interessen zu vertreten.‘
    Was also erwartet hier noch irgendjemand von solch einer Person?!

  3. Altanschließer
    3. Februar 2019 at 11:11

    Ich kann die Forderungen von Herrn Fuchs nur unterstützen. Danke Herr Fuchs!!! Die Schulzendorfer Gemeindevertreter haben noch nichts über die Rückzahloption entschieden.Das ist nicht mehr nachvollziehbar. Nur reden, reden und am Ende alles zerreden. Zeuthens Abgeordnete treten deutlich engagierter für die Interessen ihrer Bürger ein.

  4. ROTE Zorna
    3. Februar 2019 at 10:25

    Ich unterstütze ausdrücklich das Anliegen
    und den Stil des Artikels von Herrn Fuchs:

    Ohne Nachdruck und Biss und Bürger*innennähe
    wird nichts laufen in der Zukunft,
    davon gehe ich aus.

    Allerdings darf sich der MAWV nicht
    durch Neu/Ausgründung
    sowie die DNWAB mbH durch Insolvenz
    aus der Affäre ziehen!

    Ich möchte allerdings noch
    als Untersuchungsgegenstände ergänzen:

    Brandenburgische Wasserakademie (BWA) e. V.
    Blumenstraße 54,
    15711 Königs Wusterhausen

    Telefon: 03375 2568-333
    Telefax: 03375 2568-826
    E-Mail: info(at)wasserakademie.de
    Internet: http://www.wasserakademie.de

    Vertreten durch: Peter Sczepanski (Präsident),
    Hans-Reiner Aethner (Vizepräsident)

    ——————————

    Dahme- Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH
    Köpenicker Straße 25
    15711 Königs Wusterhausen
    Telefon: +49 3375 25 68 0

    Handelsregisternummer: HRB 9542

    … und die Verflechtungen

    sowie

    ——————————-

    Die Korruptionsfälle BER – MAWV

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