Im Sozialausschuss wurde die Neufassung der Kita Gebührensatzung erneut von der Tagesordnung genommen.
Der Grund dafür liegt in der gegenwärtig unsicheren Rechtslage. Weil viele Kommunen mit der Übertragung der Essensgelderhebung an Caterer das in § 17 Kitagesetz geregelte System umgangen haben, gab das Verwaltungsgericht Potsdam einem Kläger recht, der die Rückzahlung von Essensgeldern verlangte.

Im Kita Gesetz heißt es: “Die Elternbeiträge werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und erhoben.” Warum wurde sich daran nicht gehalten? (Foto:mwBild)
Gegen das Urteil hat die Stadt Prenzlau den Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt, den das Oberverwaltungsgericht stattgegeben hat.
Inzwischen sollen drei Schulzendorfer Klagen bei Gericht mit demselben Ziel eingereicht haben und über 70 Rückforderungsansprüche im Rathaus eingegangen sein.
Knackpunkt ist die gesetzliche Bestimmung, dass Eltern „einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten“ haben. Da das Verwaltungsgericht keine Ausführungen zur Höhe der „häuslichen Ersparnis“ machte, bestehen Unklarheiten, wie sie juristisch sicher berechnet wird. Wie Der Schulzendorfer erfuhr, soll Sozialamtschef Reech erneut eine Prüfung der Kostenkalkulation vornehmen.
Sollte das Berufungsgericht dem Urteil der Potsdamer Verwaltungsrichter folgen, drohen der Gemeinde immense Rückzahlungen. Sogar Ansprüche von Eltern, die ihre Kinder bei freien Trägern, wie beispielsweise der Natur Kita, untergebracht haben, kämen möglicherweise auf das Rathaus zu.
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