Kassenplünderung: Halecker zu hoher Geldstrafe verurteilt

18. Februar 2019
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Das Amtsgericht Fürstenwalde hat heute in einer mündlichen Hauptverhandlung den früheren Vize – Landrat von Dahme – Spreewald, Chris Halecker (Die Linke), zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 208 Euro, also insgesamt 41.600 Euro, verurteilt.

Richterin Elke Reiner (Foto: mwBild)
Richterin Elke Reiner (Foto: mwBild/SR)

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Halecker in sieben Fällen Gelder der Landesrettungsschule Brandenburg auf das eigene Konto transferiert hat. In der Urteilsbegründung hob Richterin Elke Reiner die Verschleierungsabsicht Haleckers hervor. So gab er im Verwendungszweck der Transaktionen unverfängliche Gründe an, wie beispielsweise „Gebühr Messestand“ oder „Bildungstag“.

Der frühere Vize – Landrat von Dahme – Spreewald hatte sich nach Aussagen des Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), Dieter Bannenberg, mit einer Berliner Schrottimmobilie verspekuliert und war dadurch im Tatzeitraum in eine finanzielle Schieflage geraten.

Zahlreiche frühere Mitstreiter von Vorstandschef Chris Halecker verfolgten kopfschüttelnd den Prozeß. (Foto: mwBild/SR)
Zahlreiche frühere Mitstreiter von Ex – Vorstandschef Chris Halecker verfolgten kopfschüttelnd den Prozeß. (Foto: mwBild/SR)

Banneberg sah im kriminellen Vorgehen Haleckers sogar den besonders schweren Tatbestand der gewerbsmäßigen Untreue erfüllt und hatte deswegen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verlangt. Dem folgte das Gericht jedoch nicht.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, da Halecker sämtliche Entnahmen zurückzahlte und der Landesrettungsschule kein Schaden entstanden sei. Halecker selbst äußerte sich nicht zur Tat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein detaillierter Bericht folgt.

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