Eltern müssen sich wohl keine Sorgen mehr um fehlende Hortplätze machen. Wie Der Schulzendorfer aus dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) erfuhr, ist der Antrag der Gemeinde Schulzendorf auf Ausnahmegenehmigung mit Datum vom 22. August genehmigt worden.
Die wurde nötig, weil die Zahl der Hortanträge, die der vorhandenen Plätze überstieg. 11 Anträge auf Hortbetreuung wurden abgelehnt. Das hatte für Unruhe bei Eltern und eine Sondersitzung des Sozialausschusses gesorgt.
Allerdings erfolgte die Freigabe mit einer Einschränkung: Sollte die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme – Spreewald Bedenken, insbesondere zum Brandschutz, anmelden, dann ist die erteilte Genehmigung hinfällig.
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