Herzberger – Urteil: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

22. Januar 2020
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Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat im Herzberger – Prozess gegen das Urteil von Richterin Griehl Berufung eingelegt. Das bestätigte der Pressesprecher des Amtsgerichts Königs Wusterhausen, Matthias Deller, gegenüber dem Schulzendorfer.

Nach den Worten des Gerichtspräsidenten handelt es sich dabei um ein übliches Vorgehen der Gesetzeshüter. Denn die Frist zur Einlegung der Berufung ist sehr kurz. Eine Woche nach Urteilsverkündung muss sie eingelegt werden. Deshalb werden Gerichtsurteile von Staatsanwaltschaften rein vorsorglich angefochten.

Nach Dellers Worten werden Urteilsbegründungen in aller Regel erst nach dem Ablauf der Wochenfrist verfasst. Denn im Berufungsfall fallen sie deutlich detaillierter und umfangreicher aus, als wenn Prozessparteien Urteile akzeptieren.

Richterin Griehl hat im Fall Herzberger nun vier Wochen Zeit das Urteil zu begründen. Liegt die Begründung des Gerichts der Staatsanwaltschaft Cottbus vor, kann sie die Berufung zurückziehen. Anderenfalls wird der Vorgang vor dem Landgericht Cottbus erneut aufgerollt.

Staatsanwaltschaft

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