Halloween: Die Polizei warnt vor strafbaren Streichen

29. Oktober 2016
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Wer mit solch einer Grusel Maske Menschen in Angst und Schrecken versetzt, der gerät in das Visier der Staatsanwaltschaft.

Wer mit solch einer Grusel Maske Menschen in Angst und Schrecken versetzt, der gerät in das Visier der Staatsanwaltschaft.

„Süßes, sonst gibt’s Saures!“ – Mit diesem Slogan werden am 31. Oktober viele Kinder mit gruseligen Kostümen unterwegs sein, um jede Menge Spaß zu haben. Doch die Grenze zwischen lustigen Streichen und Straftat sind schnell überschritten.

Gerade in den letzten Tagen haben sich Übergriffe sogenannter Horror Clowns gehäuft. Im Zuständigkeitsbereich der Brandenburger Polizeidirektion Süd wurden bislang derartige Straftaten nicht angezeigt.

Brauchtumspflege und Spaß hören da auf, wo Menschen mit übertriebenen Gesten oder furchteinflößenden Masken in Angst und Schrecken versetzt werden. Maskenträger machen sich strafbar, wenn sie andere verfolgen, nötigen oder angreifen. Wenn erhoffte Leckereien ausbleiben und deshalb das Eigentum Dritter beschädigt oder gar zerstört werden, kann Halloween schnell mit strafrechtlichen Ermittlungen enden.

Deshalb warnt die Polizei: Die Grenze zwischen Streich und Straftat darf nicht überschritten werden. Sie rät Eltern ihren Kindern zu erklären, wo der Spaß ein Ende hat.

2 Responses to Halloween: Die Polizei warnt vor strafbaren Streichen

  1. köter
    31. Oktober 2016 at 18:37

    recht hat er!!! Von den Amis kommt nicht Gutes, sind immer noch Besatzer !!!

  2. Pfarrer Braun
    29. Oktober 2016 at 17:45

    Der Kult um Halloween ist inhaltsleer und dient ausschließlich dem Konsum. Die Menschen sollten am Reformationstag besser über die Gesellschaft nachdenken.

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