Gemeinderat: Aufzeichnen, Übertragen oder nicht?

6. Oktober 2019
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Beim Thema Livestream, Tonübertragungen und Videoaufzeichnungen von Gemeinderatssitzungen scheiden sich vielerorts die Geister. Sind solche Übertragungen ein Zeichen der Transparenz? Stehen Ehrenamtliche damit unter Dauerbeobachtung?

Fest steht: Im Internet veröffentlichte oder bereitgestellte Aufzeichnungen können nicht ohne weiteres vollständig gelöscht werden. Kommunen nutzen deshalb alternativ den Live Stream, weil die Daten im Internet nicht aufgezeichnet werden.

Bündnis 90/Die Grünen will, dass Audiomitschnitte von Gemeinderatssitzungen spätestens 10 Tage nach einer Sitzung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden. Dazu soll die Geschäftsordnung geändert werden.

Der Grünen Plan ist rechtlich nicht ganz unproblematisch. So dürfen Tonaufnahmen von Personen, die sich in der Einwohnerfragestunde zu Wort melden, aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht veröffentlicht werden. Einzige Ausnahme: Der Aufnahme liegt die Einwilligung des Redners vor.

Tonmitschnitt

Tonbandaufnahmen können aber auch die Persönlichkeitsrechte der Abgeordneten berühren. Denn nicht jeder Gemeinderat ist ein Kommunikationsprofi. Jede Nuance der Rede, jeder rhetorische Fehltritt, sprachliche Unzulänglichkeiten und Gemütszustände des Redners werden dauerhaft und stets reproduzierbar konserviert.

Und schließlich wird auch jeder Schlagabtausch, der manchmal knapp an der Gürtellinie vorbeischrammt, im Internet die Runde machen.

Abgeordnete haben deshalb das Recht, die Veröffentlichung des eigenen Redebeitrages abzulehnen.

Der Grünen Plan sieht vor, die Tonaufzeichnung, die das Rathaus zum Zweck der Niederschrift anfertigt, auf der Internetseite zu veröffentlichen. Der Haken für Winnifred Tauche (Die Linke) daran: Die Rathaus Tonaufzeichnung muss nach kurzer Zeit gelöscht werden, die im Internet veröffentlichte ist dauerhaft verwahrt.

Der Grünen Vorstoß fand im Hauptausschuss keine Mehrheit. In Abgeordnetenkreisen wird der Anlauf als Aktionismus betrachtet, der dem ohnehin überlasteten Rathaus noch mehr Arbeit beschert.

Eine Frage ließ Bündnis 90/Die Grünen unbeantwortet: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich Bürger, 10 Tage (!) nach einer Gemeinderatssitzung, wo also ein Thema inzwischen längst überholt sein kann, gut drei Stunden Audiomitschnitt anhören?

One Response to Gemeinderat: Aufzeichnen, Übertragen oder nicht?

  1. Rosa Klein
    24. Oktober 2019 at 20:02

    Mitschnitt von Sitzungen , wieder so eine Spinner-Idee der Grünen. Die Grünen sollten sich doch mal um wirklich notwendige Dinge kümmern , zum Beispiel Nachhilfeunterricht für die freitags Schulschwänzer , denn das schulische Niveau ist jetzt schon niedrig genug.

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