Geflügelpest: Landrat verfügt Stallpflicht

26. November 2014
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Landrat Stephan Loge hat heute für folgende Gebiete des Landkreises Dahme – Spreewald eine Stallpflicht für Geflügel verhängt:

Für Geflügel gilt ab sofort eine Stallpflicht. (Foto: Schneider)

Für Geflügel gilt ab sofort eine Stallpflicht. (Foto: Schneider)

Gemeinde Bestensee

Bestensee (mit Klein Besten, Groß Besten, Glunzbusch, Vordersiedlung und Hintersiedlung) und Pätz

Stadt Königs Wusterhausen

Königs Wusterhausen (mit Deutsch Wusterhausen und Neue Mühle), Diepensee, Kablow, Niederlehme (mit Ziegenhals), Senzig, Zeesen (mit Körbiskrug) und Zernsdorf (mit Kablow-Ziegelei)

Stadt Luckau

nur Egsdorf, Freesdorf und Görlsdorf (mit Frankendorf und Garrenchen)

Stadt Lübben (Spreewald)

nur Radensdorf

Stadt Mittenwalde

nur Gallun, Motzen und Schenkendorf (mit Krummensee)

Stadt Wildau

nur das Stadtgebiet östlich der S-Bahn

Amt Lieberose / Oberspreewald

nur Alt Zauche – Wußwerk (mit Burglehn), Stadt Lieberose (mit Behlow, Blasdorf, Hollbrunn und Münchhofe) und Briesensee aus der Gemeinde Neu Zauche

Im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald ist die Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel untersagt.

Bei einer im Raum der Insel Rügen gesund erlegten Ente wurde das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Das Virus ist mit den bei Geflügelpest-Ausbrüchen in Deutschland, Niederlande und Großbritannien nachgewiesenen H5N8-Viren identisch.

Eine Übertragung von H5N8 auf Menschen wurde zwar noch nie beobachtet, sie kann jedoch grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Infektionen mit anderen Varianten verlaufen nicht selten tödlich. 2003 steckten sich weltweit über 600 Menschen mit dem Erreger H5N1 an, wovon mehr als die Hälfte von ihnen starb.

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