Flughafen-Anwohner wollen Rücknahme der Baugenehmigung – Klage vor Bundesverwaltungsgericht hat kaum Chance auf Erfolg – Beschluss erst Ende Juli.

4. Juli 2012
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will erst am 31. Juli über die Klagen von Anwohnern gegen den Bau des künftigen Hauptstadtflughafens Berlin-Brandenburg entscheiden. Am Dienstag und Mittwoch hatte das Gericht über die Klagen beraten und auf die hohen Hürden für die Rücknahme eines Planfeststellungsbeschluss verwiesen. Die Erfolgsaussichten der Kläger gelten damit nach Ansicht von Prozessbeobachtern als gering.

Rüdiger Rubel, Vorsitzender Richter des 4. Senats am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Foto: Wolff)

Am Mittwoch behandelte das Gericht die Klagen von Anwohnern aus Zeuthen und Mahlow gegen das brandenburgische Infrastrukturministerium. Sie verlangen die Rücknahme der Baugenehmigung für den Schönefelder Airport. Sollte dies nicht gelingen, wollten die Kläger erreichen, dass der unabhängige Parallelbetrieb auf den beiden Start- und Landebahnen untersagt wird. Ähnliche Klagen der Gemeinde Kleinmachnow gegen die geplanten Flugrouten waren bereits am Dienstag erörtert worden.

Im Planfeststellungsbeschluss seien Geradeausflüge bei parallelen Starts von den beiden Bahnen des Airports vorgesehen gewesen, sagte Rechtsanwalt Mathias Hellriegel von der Berliner Kanzlei Eggers Malmendier am Mittwoch. Diese Flugroutenprognose sei nicht hinreichend gewesen, da die Verantwortlichen gewusst hätten, dass diese Routen nie geflogen würden. Denn beim zeitgleichen Start von zwei Bahnen müssten die Flugzeuge den Luftfahrtvorschriften entsprechend mindestens in einem Winkel von 15 Grad voneinander abweichen, ergänzte der Anwalt.

Den Anwohnern sei dadurch eine “unerträgliche Situation” entstanden, weil die Erfordernisse des Lärmschutzes nicht berücksichtigt worden seien. Im Gegenteil, sie seien bewusst ausgeklammert worden, kritisierte Hellriegel. Der Anwalt forderte deshalb die Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses.

Richter dämpft erneut Hoffnung der Kläger

Rechtsanwalt Klaus-Peter Dolde, der das Infrastrukturministerium vertritt, wies die Darstellung von Hellriegel zurück. Von einer unerträglichen Situation könne keine Rede sein. Auch seien im Planfeststellungsbeschluss keine unrealistischen Flugrouten aufgeführt worden. Diese seien gar nicht Gegenstand der Baugenehmigung, sondern nur als Planungsgrundlage und grobe Orientierung für den Flughafenbau herangezogen worden, sagte Dolde. Flugrouten seien flexibel und könnten sich ständig ändern.

Der Vorsitzende Richter des Vierten Senats, Rüdiger Rubel, bestätigte diese Sichtweise indirekt. Er verwies darauf, dass die Deutsche Flugsicherung die Flugrouten erst kurz vor der Eröffnung des Flughafens abschließend festlegen würde. Die Rücknahme eines Planfeststellungsbeschluss setze das Überwinden sehr hoher Hürden voraus. In dieser Form hatte sich der Richter bereits am Vortag geäußert.

Der Sprecher des brandenburgischen Infrastrukturministeriums, Jens-Uwe Schade, zeigte “Verständnis” für die Bürgerproteste. Aber ein langwieriger Entscheidungsprozess mit vielen Beteiligten könne nicht wegen einiger Detailfragen aufgehoben werden, sagte er. (dpad)

 

 

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2 Responses to Flughafen-Anwohner wollen Rücknahme der Baugenehmigung – Klage vor Bundesverwaltungsgericht hat kaum Chance auf Erfolg – Beschluss erst Ende Juli.

  1. ba
    5. Juli 2012 at 05:55

    Na ja, vielleicht kann man mit dem guten Florian doch nicht so gewaltig beeindrucken, wie man sich das in Kleinmachnow, Zeuthen oder am Müggelsee (und gelegentlich auch hier ganz in der Nähe) vorgestellt hat.
    Die wirklich (und nach Meinung der Kläger bitteschön doppelt) Betroffenen werden mit Lächerlichkeiten abgespeist, an denen bisher als Einzige ominöse Planungsbüros verdienen.

  2. Wolfgang Hellwach
    4. Juli 2012 at 20:42

    Diese Verfahren hat erneut 3 Dinge aufgezeigt :

    Der Politik kann man nicht trauen

    Der Richter vom Rechtstaat machen ihre eigenen Gesetze

    Jeden kann es treffen

    Und da die Trägheit der Bürger ausufert, greifen die 3 o.g, vorzüglich ineinander.

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