Die Debatte um die Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters Markus Mücke (SPD-nominiert) wirft grundsätzliche Fragen auf: Was bedeutet eigentlich eine ordnungsgemäße Haushaltsführung und reicht es aus, wenn Bücher und Zahlen formal korrekt geführt werden?
Wer die Entwicklung der Gemeindeverwaltung in den vergangenen Jahren verfolgt hat, kommt an einer Feststellung nicht vorbei: Die finanziellen Herausforderungen Schulzendorfs sind nicht allein eine Frage von Jahresabschlüssen und Buchungsvorgängen. Es geht vielmehr um politische Entscheidungen, um nicht umgesetzte Planungen und um die Frage, welche finanziellen Folgen daraus für die Gemeinde entstehen.

Dieser Schaden am Dachstuhl eines gemeindeeigenen und vermieteten Wohnhaus ist nicht über Nacht entstanden.
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Zu einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung gehört zunächst die Einhaltung gesetzlicher Fristen. Genau hier gab es in Schulzendorf über Jahre Probleme. Die Gemeinde befand sich wiederholt in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 71 BbgKVerf, weil genehmigte Haushalte nicht rechtzeitig vorlagen. Auch bei den Jahresabschlüssen kam es zu erheblichen Verzögerungen. Die Kommunalaufsicht kannte diese Situation und akzeptierte sie über Jahre.
Vor diesem Hintergrund überrascht es kaum, dass sie eine Empfehlung zur Entlastung des ehemaligen Hauptverwaltungsbeamten ausgesprochen hat. Denn eine formale Betrachtung der Verwaltungsvorgänge führt zwangsläufig zu einer anderen Bewertung als eine politische und wirtschaftliche Analyse der tatsächlichen Auswirkungen.
Denn Haushaltsführung bedeutet mehr als korrekte Buchungen. Für eine Kommune geht es auch darum, beschlossene Maßnahmen umzusetzen, Investitionen zu steuern und rechtzeitig zu erkennen, wenn Planungen aus dem Ruder laufen.
Genau hier liegt aus Sicht vieler Kritiker das eigentliche Problem: Zahlreiche im Haushalt eingeplante Maßnahmen wurden über Jahre nicht umgesetzt. Allein im Haushaltsjahr 2022 blieben nach vorliegenden Angaben Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro liegen.
Der sachkundige Einwohner Rechtsanwalt Mnich bewertet dies als unproblematisch. Doch die entscheidende Frage lautet: Ist es tatsächlich wirtschaftlich, wenn dringend notwendige Projekte immer wieder verschoben werden? Denn aufgeschoben bedeutet häufig nicht aufgehoben sondern schlicht teurer.
Die Gemeindevertretung steht deshalb vor der Aufgabe, nicht nur formal über eine Entlastung zu entscheiden, sondern eine umfassende Schadensanalyse vorzunehmen. Wie der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Guido Thieke, betonte, muss jeder Abgeordnete diese Entscheidung nach seinem Gewissen treffen.
Millionenrisiken durch liegengebliebene Projekte
Ein Blick auf verschiedene Vorhaben zeigt, welche finanziellen Risiken entstanden sein könnten:
- Für Planungen zum Bau von Wohnungen in der Otto-Krien-Straße wurden erhebliche Mittel eingesetzt, ohne dass das Projekt umgesetzt wurde.
- Der Schulerweiterungsbau musste nach bisherigen Informationen mehrfach neu geplant werden. Zusätzliche Kosten waren die Folge.
- Der seit Jahren geplante Gehweg in der Walther-Rathenau-Straße als wichtiger Schulweg wurde nicht realisiert. Die Konsequenz: Die Umsetzung dürfte künftig deutlich teurer werden.
- Der bereits 2020 geplante Spielplatz im Mühlenschlag droht ebenfalls erheblich teurer zu werden.
- Eine Prioritätenliste für Beleuchtungsmaßnahmen im Ort wurde offenbar über Jahre nicht konsequent umgesetzt. Auch hier könnten künftig höhere Kosten entstehen.
- Offen ist zudem die Frage, ob Einnahmen der Kultureinrichtung „Butze“ entsprechend der bestehenden Nutzungsverträge vollständig an die Gemeinde abgeführt wurden.
- Die jahrelange Diskussion um das defekte Schuldach könnte die Gemeinde künftig finanziell stark belasten.
- Gemeindeeigene Wohnungen müssen nach jahrelangem Sanierungsstau nun voraussichtlich mit erheblichem Aufwand ertüchtigt werden.
- Die installierte Photovoltaikanlage ist nach bisherigen Informationen noch nicht vollständig am Netz. Dadurch könnten Einnahmen für den Gemeindehaushalt verloren gehen.
- Der geplante Kita-Neubau in der Brückenstraße wäre bei einer Umsetzung vermutlich deutlich teurer geworden als ursprünglich kalkuliert. Gleichzeitig hat sich die Bedarfslage seit 2019 verändert.
- Die Vertragsgestaltung beim Schulneubau an der Miersdorfer Straße könnte den Haushalt über Jahrzehnte belasten.
- Über mögliche nicht ausgeschöpfte Fördermittel wird bislang wenig öffentlich diskutiert.
- Auch bei der geplanten Feuerwehrerweiterung könnten erhebliche Mehrkosten entstehen. Nach Aussagen aus dem Sozialausschuss sollen diese möglicherweise durch neue Infrastrukturmittel des Bundes gedeckt werden. Kritiker fragen jedoch, ob diese Mittel nicht auch für andere lange aufgeschobene Aufgaben eingesetzt werden könnten.
Zinsen verschenkt – Geld auf Konten geparkt
Besonders kritisch wird auch der Umgang mit liquiden Mitteln gesehen. Über Jahre sollen Millionenbeträge auf Girokonten gelegen haben, ohne nennenswerte Zinserträge zu erwirtschaften. Teilweise seien sogar Verwahrentgelte beziehungsweise Strafzahlungen angefallen.
Hier stellt sich die Frage: Wie bewerten Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfungsamt diesen Umgang mit öffentlichen Geldern?

Schüler der Grundschule mussten mit der Gefahr herunterstürzender Stahlträge leben. Statt rechtzeitig zu handeln stehen nun hohe Sanierungskosten an.
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Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht die Entwicklung: Während der Zahlungsmittelbestand der Gemeinde Ende 2011 nach vorliegenden Daten bei etwa 3,9 Millionen Euro lag, weist der Haushalt heute nahezu 19 Millionen Euro aus.
Eine hohe Liquidität allein ist jedoch kein Beweis für eine erfolgreiche Haushaltsführung. Entscheidend ist vielmehr, ob eine Kommune ihre Mittel wirtschaftlich einsetzt und notwendige Aufgaben rechtzeitig erfüllt.
Entlastung trotz Verspätungen?
Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zusammenhang die Stellungnahme der Kommunalaufsicht. Diese verweist auf § 80 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung, wonach die Gemeindevertretung über den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres entscheiden und gleichzeitig über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten befinden soll.
Doch genau diese Fristen wurden in Schulzendorf über Jahre nicht eingehalten.
Nach § 80 Abs. 3 BbgKVerf muss der geprüfte Jahresabschluss rechtzeitig der Gemeindevertretung vorgelegt werden. Eine Beschlussfassung für das Haushaltsjahr 2022 hätte demnach spätestens Ende 2023 erfolgen müssen. Tatsächlich befinden wir uns inzwischen im Jahr 2026.
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Die entscheidende Frage lautet deshalb: Kann eine Entlastung, die gesetzlich an bestimmte Voraussetzungen und Fristen geknüpft ist, Jahre später noch die gleiche Wirkung entfalten?
Es ist eine juristisch wie politisch schwierige Frage. Eine provokante Schlussfolgerung wäre: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, kann eine nachträgliche Entlastung den ursprünglichen Verfahrensfehler nicht einfach ungeschehen machen.
Am Ende geht es nicht nur um einen formalen Beschluss. Es geht um Vertrauen und um die Frage, wie sorgfältig eine Kommune mit dem Geld ihrer Bürgerinnen und Bürger umgeht.
(Anmerlung der Redaktion: Petra Prochaska hat viele Jahre für eine deutsche Medienanstalt im Bereich der Finanzwirtschaft gearbeitet.)


„Liebe Leser, König Mücke hat 2009 mit über 70 Prozent die Wahl gewonnen und den Schulzendorfern fleißig Rosen verteilt. Jetzt, 17 Jahre später, fragen wir uns alle: Was hat der gute Mann damals eigentlich versprochen? Irgendjemand muss sich doch noch dran erinnern – besonders beim Thema Mülldeponie und Rekultivierung.Oder waren das wieder nur die üblichen Wahlkampf-Rosen, die hinterher ziemlich teuer geworden sind? Würde mich brennend interessieren, was aus all den schönen Ankündigungen geworden ist. Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der damals zugehört hat. Bevor wir dem König den nächsten Persilschein ausstellen.“