Finanzen: Kommunen erhalten ab 2013 mehr Geld!

18. Juli 2012
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Anfang Juli hatte das Potsdamer Kabinett den Minister der Finanzen beauftragt, einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes  vorzulegen. Diesen hat der Minister heute dem Landtag als Unterrichtung übersandt. Vorgesehen ist, dass dieser nach Beschluss der Landesregierung parallel zu den Haushaltsdebatten diskutiert und beschlossen werden kann, um am 1. Januar 2013 in Kraft treten zu können. Finanzminister Dr. Helmuth Markov bekräftigte heute, dass „das strategische Ziel der rot-roten Landesregierung, das Land, seine Kommunen und Landkreise zu entwickeln und zu stärken, mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz auf solide Beine gestellt ist. Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt, der solidarische Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen sowie auf der kommunalen Ebene selbst wird ausgebaut und damit aktive Zukunftsvorsorge betrieben.“

Kommunen erhalten ab 2013 mehr Schlüsselzuweisungen - Schulzendorf kann es gebrauchen! (Foto: Wolff)

Ab 2013 werden die Kommunen mehr Geld als Schlüsselzuweisung erhalten.  Mit diesem Gesetz soll ein Abbau des 2006 eingeführten sogenannten Vorwegabzugs vorgenommen werden, das heißt die Kommunen bekommen 2013 20 Millionen Euro, 2014 30 Millionen Euro, 2015 40 Millionen und 2016 50 Millionen Euro mehr Zuweisungen als bisher. Die Verbundmasse wird dann zugunsten der Kommunen um jährlich 50 Millionen Euro gestärkt.

Hilfsbedürftige Kommunen werden künftig durch Ausweitung des Ausgleichsfonds Zuschüsse für bedeutsame Investitionen erhalten, die bislang selbst dringendste Investitionen mangels genehmigungsfähiger Kreditaufnahmen oder stringenter Haushaltssicherungskonzepte nicht realisieren konnten. Um die besonderen Belastungen aus den kommunalen Aufgaben der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung besser abfedern zu können, wird darüber hinaus der Schuldenmanagementfonds um drei Jahre verlängert.  Dafür wird der Ausgleichsfonds für die Jahre 2012 – 2015 auf 45 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

 

 

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