Finanzen: Brandenburgs Kommunen erhalten noch mehr Geld als bisher vorgesehen.

22. Dezember 2012
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Finanzminister Helmuth Markov: Brandenburgs Kommunen erhalten noch mehr Geld. Auch Schulzendorf wird davon profitieren! (Foto: J. Bergmann)

Potsdam – Brandenburgs Finanzminister hat zum Ausklang des Jahres 2012 gute Nachrichten für die Städte und Gemeinden. Die Kommunen erhalten im kommenden Jahr mehr Geld als ursprünglich geplant. Wie viel mehr Schlüsselzuweisungen es für die einzelnen Städte und Gemeinden konkret sind, erfahren die Kommunen nun mit den neuen sogenannten Orientierungsdaten für 2013.

Wie das Finanzministerium gestern in Potsdam mitteilte, sind den Landkreisen und kreisfreien Städten jetzt entsprechende Schreiben zugegangen. In der Summe sind gegenüber den bisher bekannten Orientierungsdaten die Schlüsselzuweisungen der Städte und Gemeinden aus zwei Gründen nochmals um 21,44 Millionen Euro gestiegen: Zum einen profitieren die Kommunen von Steuermehreinnahmen, zum anderen reicht das Land Mittel des sogenannten Spitzausgleichs 2012 früher als gesetzlich vorgeschrieben an die Kommunen weiter.

Bereits bisher hatte das Land vorgesehen, ab 2013 den bisherigen Vorwegabzug abzuschmelzen und ab 2016 vollständig abzuschaffen. Dadurch verbleibt ebenfalls schrittweise mehr Geld im kommunalen Topf (Verbundmasse), allein 2013 weitere 20 Millionen Euro.

Finanzminister Markov: „Die Kommunen in Brandenburg profitieren erheblich von den Änderungen. Das ist eine positive Botschaft für die Städte und Gemeinden so kurz vor Weihnachten. Damit erreichen wir eine weitere Etappe auf dem Weg zum Ziel dieser Landesregierung, dass das Land seine Kommunen und Landkreise weiter entwickelt und auf solide Füße stellt.“

Steuermehreinnahmen:

Die neuen Orientierungsdaten beruhen gegenüber den bisher bekannten auf Daten der November-Steuerschätzung 2012. Danach profitieren die Kommunen von den geschätzten Mehreinnahmen des Landes Brandenburg im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs mit 20 Prozent. Das heißt, ein Fünftel aller Mehreinnahmen fließt in die Verbundmasse des Kommunalen Finanzausgleichs. Für 2013 bedeutet das beispielsweise 18,5 Millionen Euro mehr im Topf der Brandenburger Kommunen.

Künftiger Spitzausgleich:

Die geschätzten weiteren Mehreinnahmen des Landes für 2012 rechtfertigen eine Anhebung der positiven Prognose für die künftige Spitzabrechnung im Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 5,88 Millionen Euro. Der Landtag des Landes Brandenburg entschied sich, diesen zu erwartenden Spitzausgleich für das laufenden Jahr – der nach den gesetzlichen Vorgaben erst 2015 an die Kommunen ginge – schon 2013 und 2014 jeweils zur Hälfte an die Kommunen weiterzureichen. Die Verbundmasse im kommunalen Topf steigt dadurch 2013 um weitere 2,94 Millionen Euro.

In der Summe stehen Brandenburgs Kommunen im Jahr 2013 allein durch diese beiden Änderungen 21,44 Millionen Euro mehr zur Verfügung als bisher bekannt. Bereits bekannt war, dass das Land die Kommunen darüber hinaus durch die schrittweise Abschaffung des sogenannten Vorwegabzugs stärkt.

Abschaffung des Vorwegabzugs:

Der Landtag hatte auf Vorschlag der Landesregierung beschlossen, den 2006 eingeführten sogenannten Vorwegabzug schrittweise bis 2016 wieder abzuschaffen. Das heißt, die Kommunen bekommen 2013 20 Millionen Euro, 2014 30 Millionen Euro, 2015 40 Millionen und 2016 50 Millionen Euro mehr Zuweisungen als bisher. Die Verbundmasse wird dann zugunsten der Kommunen um jährlich 50 Millionen Euro gestärkt.

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One Response to Finanzen: Brandenburgs Kommunen erhalten noch mehr Geld als bisher vorgesehen.

  1. ohlala
    30. Dezember 2012 at 15:41

    Liebe Redaktion, mehr Geld ist ja schön, aber kommen nicht auch neue zusätzliche Aufgaben auf die Kommunen zu? Können Sie sagen, welche das sind und ob die zusätzlichen Mittel zu deren Erfüllung ausreichen werden? Es wäre schade,wenn Ihre Nachricht Erwartungen weckt, die womöglich gar nicht erfüllt werden können, z.B. dass eine Ideenliste entsteht, wie man die vermeintlichen Mehreinnahmen gleich mehrfach wieder ausgeben kann, obwohl sie eigentlich viel zu gering sind, um auch nur die neu übertragenen Pflichten davon zu bestreiten.

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