Essengeld: Beschlossene Sache – Rückansprüche verjähren nicht!

22. Februar 2017
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Schulzendorf. Diese Nachricht wird Betroffene freuen: Ihr Anspruch auf Rückzahlung von Essengeld für den Zeitraum 2013 verfällt nicht.

In der entscheidenden Abstimmung votierte die Mehrheit für die Elterninteressen. (Foto:mwBild)

In der entscheidenden Abstimmung votierte die Mehrheit für die Elterninteressen. (Foto:mwBild)

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin – Brandenburg (OVG) vom vorigen Jahr, haben Eltern, die Essengelder für ihre Kinder an einen Caterer zahlten, das Recht auf Rückzahlung durch den Träger der Einrichtung.

Die Mehrheit im Gemeinderat vergatterte heute die Verwaltung, bei Anträgen von Betroffenen für das Jahr 2013 auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Normalerweise wäre der Rückerstattungsanspruch am 31.12.2016 verjährt. Bislang haben lediglich rund 100 Betroffene Rückerstattungsanträge gestellt.

Die „Stille Koalition“ aus BürgerBündnis, CDU und Die Linke sah den möglichen Verfall der Ansprüche als ungerecht an. Ihr Votum ist ein deutliches Signal, dass sie für die Interessen der Eltern und Kinder einsteht. Für die rechtswidrige Praxis der Essengeldabrechnung ist das Rathaus verantwortlich gewesen.

Gegen die elternfreundliche Entscheidung votierte der Chef des Sozialausschusses, Patrick Boll (Schulzendorf pur). Bernhard Thoma und Dirk Kröllke (beide SPD) enthielten sich der Stimme.

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