Corona-Lockdown: Was ab heute gilt

16. Dezember 2020
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Brandenburg fährt ab heute das öffentliche Leben herunter. Der Schulzendorfer erklärt, was wo für wen gilt:

Mund-Nasen-Bedeckung

  • Maskenpflicht in der Öffentlichkeit ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr wo die Einhaltung der Abstandsregeln nicht eingehalten werden kann;

Kontaktbeschränkungen

  • Private Zusammenkünfte im Familien-, Freundes-oder Bekanntenkreis sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt. Kommen Personen aus einem weiteren Haushalt zu Besuch, ist das Treffen auf insgesamt höchstens fünf Personen zu beschränken;
  • Vom 24. bis 26. Dezember (Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeier-tag) sind private Treffen mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familien-und Freundeskreis ohne Begrenzung der Zahl der Haushalte erlaubt;
  • Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter sind weiterhin unter freiem Himmel mit höchstens 100 zeitgleich Anwesenden und in geschlossenen Räumen mit höchstens 50 zeitgleich Anwesenden möglich;

Aufenthaltsbeschränkungen

  • Das Betreten des öffentlichen Raumes ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet:
  1. Besuch von Ehe-und Lebenspartner
  2. Wahrnehmung des Sorge-oder eines gesetzlichen oder gerichtlich an-geordneten Umgangsrechts,
  3. Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
  4. Begleitung und Betreuung Sterbender oder von Personen in lebensbedrohlichen Zuständen,
  5. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen,
  6. Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren,
  7. Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  8. Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
  9. Teilnahme an Versammlungen, religiösen Veranstaltungen, nichtreligiösen Hochzeiten und Bestattungen,
  10. Teilnahme an nach der Eindämmungsverordnung nicht untersagten Veranstaltungen und Zusammenkünften,
  11. Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung,
  12. Aufsuchen Kita, Hort, Schule Hochschulen,
  13. Aufsuchen nicht geschlossener Einrichtungen,
  14. Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie die Bewegung an der frischen Luft,
  15. Wahrnehmung von Terminen bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollzieher, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare,
  16. Abgabe von Blut-, Blutplasma-und Knochenmarkspenden,
  17. Bewirtschaftung von gärtnerischen und land-und forstwirtschaftlichen

Corona Pleite

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen:

  • In der Zeit von 22:00Uhr bis 05:00Uhr des Folgetages sind Betretungen des öffentlichen Raumes nur in den Fällen der aufgelisteten triftigen Gründe.
  • Lockerungen dieser nächtlichen Ausgangsbeschränkungen an Heiligabend und Silvester: Verwandte und Freunde können zum Weihnachtsfest eingeladen werden müssen aber den Heimweg so antreten, dass sie bis 02:00Uhram 25. Dezember ihr eigenes Zuhause erreicht haben.
  • In der Silvesternacht darf man durchgehend bis 02:00 Uhr früh draußen unterwegs sein.

Alkoholverbot

  • Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im öffentlichen Raum ganztägig untersagt, „Glühwein to go“ ist nicht mehr erlaubt.

Böllerverbot/Silvester

  • Der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten. Das bedeutet: Raketen, Feuerwerks-batterien und Böller dürfen in Brandenburg gar nicht verkauft werden. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten.
  • Alle Personen müssen am 1. Januar 2021 bis 02:00 Uhr wieder Zuhause sein,

Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, Einzelhandel

  • Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs-oder Kundenverkehrs zugängliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr sind für den Publikumsverkehr zu schließen.
  • Ausnahmen:
  1. Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte,
  2. Drogerien, Apotheken,Sanitätshäuser, Reformhäuser,
  3. Buchhandelsowie Zeitungs-und Zeitschriftenhande
  4. Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte,
  5. Bau-und Gartenfachmärkte mit Zutritt nur für Kunden mit Gewerbenachweis,
  6. landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln,
  7. Tankstellen,
  8. Tabakwarenhandel,
  9. Verkaufsstände auf Wochenmärkten beschränkt auf die für den stationären Einzelhandel nach dieser Verordnung zugelassenen Sortimente,
  10. Weihnachtsbaumverkaufsstellen,
  11. Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
  12. Optiker und Hörgeräteakustiker,
  13. Reinigungen undWaschsalons,
  14. Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge,
  15. Abhol-und Lieferdienste.

Dienstleistungen

  • Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen das Abstandsgebot nicht ein-gehalten werden kann, sind untersagt.
  • Friseursalons müssen schließen.
  • Ausnahme: Dienstleistungen im Gesundheitsbereich
  • Gaststätten, Kneipen, Bars und Cafés sind geschlossen, nur der Außerhausverkauf ist erlaubt. Der Verzehr vor Ort ist untersagt,
  • Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen beherbergen, sondern nur noch Reisende, die geschäftlich oder aus anderen notwendigen Gründen unterwegs sind. Deshalb dürfen Personen, die aufgrund von Verwandtenbesuchen nach Brandenburg reisen, nicht in Hotels und Pensionen übernachten.
  • Ausnahme: Das Verbot gilt nicht für die Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und -häusern,

Demonstrationen/Versammlungen/Zusammenkünfte

  • Versammlungen unter freiem Himmel sind ab dem 16. Dezember ausschließlich ortsfest und mit höchstens 500 Teilnehmenden zulässig, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird und Masken getragen werden,
  • In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 sind Versammlungen untersagt.
  • Für Zusammenkünfte in Kirchen und von Religionsgemeinschaften zum Zweck der Religionsausübung sind die Hygienekonzepte der besonderen Infektionslage anzupassen. z.Bsp. durch Reduzierung der Teilnehmerzahl und der Dauer der Zusammenkünfte erreicht werden.
  • Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen Besuche in Alten-und Pflegeheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen sind bezüglich der Anzahl und des Zeitfensters der Besucher eingeschränkt: Jeder Patient oder Bewohner darf höchstens eine Besucher pro Tag empfangen. Diese Personengrenze gilt aber nicht für die Begleitung Sterbender.
  • Besucher haben während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und in den dazugehörigen Außenbereichen eine FFP2-Maskezu tragen.

 

9 Responses to Corona-Lockdown: Was ab heute gilt

  1. Grolle
    17. Dezember 2020 at 12:09

    @PCRF… bleib doch einfach in Deinen 4 Wänden, setzt die Alumütze auf und schwelge in Deinen Verschwörungstheorien… Dir hilft keine Maske mehr

  2. PCRF
    17. Dezember 2020 at 10:44

    Ich muss nochmal schnell los mir eine ach was, ich stell mich gleich mehrfach in die Kälte um mehrere der tollen und kostenlosen FFP2-Masken zu bekommen. Das ist wie Begrüssungsgeld.
    Ich hätte mir die Maske vor lauter Angst ja auch schon vorher käuflich erwerben können. Nur richtig schützen tut die Maske nur, wenn sie gratis ist.
    Da fange ich mir doch gerne draussen vor der Apotheke eine Lungenentzündung ein, um mich optimal vor der Staatsgrippe zu schützen.

  3. Annie
    17. Dezember 2020 at 08:03

    Da @PCRF nicht mit Argumenten des gesunden Menschenverstandes zu helfen ist, vielleicht ein Zitat von Dieter Nuhr: “Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr… halten.”

  4. OGottDieter
    16. Dezember 2020 at 23:21

    PCRF… Ich habe lange überlegt was man Ihrer Aussage entgegnet.
    Lassen Sie mich es freundlich formulieren.
    Sie setzen Müll in die Welt.
    Gehen Sie woanders hin und genießen Sie dort das, was Sie hier vermissen.
    Danke!

  5. Ichprobieresmal
    16. Dezember 2020 at 23:09

    @pcrf Halt die Gusche.

  6. Grolle
    16. Dezember 2020 at 18:14

    Wer solche unqualifizierten und einfach nur dümmlichen Kommentare zu einem Thema schreibt, welches fast 1000 Todesopfer am Tag fordert, den kann nun wirklich niemand mehr ernst nehmen. Vermutlich wird auch die These vertreten das wir alle Microchips per Impfung erhalten…. alles dümmlicher Schwachsinn. Zum Lockdown gibt es nur eine Alternative: gesunder Menschenverstand! Der ist leider bei zu vielen nicht besonders stark ausgeprägt – also Lockdown! Zu 100% der einzig richtige Weg… meine Meinung!

  7. B. Hartenstein
    16. Dezember 2020 at 17:38

    @PCRF
    Bist du aus deinem Kokon gekrochen -du Mikrobe der Dummheit !!!!!!

  8. Kopfschüttler
    16. Dezember 2020 at 15:05

    Ich empfehle mal den Aluhut abzusetzen. Bringt frische Luft ans Hirn.

  9. PCRF
    16. Dezember 2020 at 13:03

    Werdet Ihr Schäfchen auch Alle brav gehorchen, was Seuchenmutti uns befiehlt? Die Regierung muss sich schliesslich ungestört dem kreativen Prozess widmen bis zum 10. Januar neue (angliziste) Metriken für das dann weiter zu verschärfende Kriegsrecht auszudenken.
    Ich empfehle Heinrich Mann ‘Der Untertan’.

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