Share Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat in einem Verfahren die aus dem Jahr 2014 stammende Kita – Satzung der Stadt Rathenow für unwirksam erklärt, weil sie sich auf das Kommunalabgabegesetz berief. Der Klägerin wurde die Rückerstattung der Elternbeiträge zugestanden. Schulzendorf muss nach den Worten seiner Amtsleiterin für Soziales, Ex – Kämmerin Larysa Meskat, keine Rückforderungsansprüche…







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