BRISANTES Gutachten: Anti-Nordufer-Beschluss „nicht rechtmäßig“

2. Dezember 2022
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Wildau. Der Stadtrat hat mit einer Mehrheit von 12 zu 6 Stimmen den Antrag von CDU, FDP und SPD gebilligt, die Planungen für das Wohnprojekt „Dahme-Nordufer“endgültig einzustellen. Der Beschluss könnte ein Beben auslösen und Wildau in eine finanzielle Schieflage versetzen.

Der namhafte Anwalt für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Jörg Beckmann kommt in einem Gutachten nach Prüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Schluss, dass der Anti-Nordufer-Beschluss „nicht rechtmäßig“ wäre und bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald beanstandet werden müsste.

Dr. Jürgen Leibfried (Foto: mwBild)

Dr. Jürgen Leibfried (Foto: mwBild)

Die Einstellung des Planungsverfahrens käme einem „Planverweigerungsbeschluss“ gleich, heißt es in dem Gutachten, das dem Schulzendorfer vorliegt. Das würde aber den Zielen der Raumordnung im Land Brandenburg entgegenstehen, die im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion definiert sind. Daraus ergibt sich für Kommunen generell eine Planungsverpflichtung. Zumal 2019 der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vom Stadtrat gefasst wurde.

Weil die Stadt mit dem Abschluss von zwei Notarverträgen mit der Bauwert AG einen Vertrauenstatbestand begründet hat, würde die Einstellung der Planungen eine Verletzung der Vertrauensgrundlage darstellen, heißt es in der Beurteilung. Bauwert hat bereits mehrere Millionen Euro in Expertisen und Untersuchungen gesteckt.

Bauwert Chef will an den Verträgen festhalten

„Das ist eine schräge Situation.“, so beurteilt der Chef der Bauwert AG, Dr. Jürgen Leibfried, die entstandene Situation. Schräg deshalb, weil der Wildauer Stadtrat noch im April 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans für das Dahme-Nordufer beschloss. Im September 2020 fand eine Gesprächsrunde mit der Bauwert AG, der damaligen Bürgermeisterin und dem Geschäftsführer der WiWO statt. Alle Teilnehmer sprachen sich für das aktuelle Bebauungskonzept der Bauwert AG aus.

„Es ist erstaunlich, dass man erst eine gemeinsame Vertrauensbasis schafft, sämtliche Verträge öffentlich macht und später sagt, die soziale Infrastruktur gäbe ein solches Wohnprojekt nicht her. Das Gegenteil ist der doch der Fall. In einer Untersuchung wird das Dahme-Nordufer als das wichtigste innerstädtische Entwicklungskonzept charakterisiert, mit dem die Infrastruktur gut zurechtkommt. Es wurden Verträge mit der Stadt geschlossen, in denen wurde klar gesagt, wie wir was zu entwickeln haben. Wir halten an diesen Verträgen fest.“, so Dr. Leibfried.

Und wie geht es weiter? „In meinem 40-jährigen Berufsleben ist es mir noch nicht vorgekommen, dass  Gesprächsangebote abgelehnt und Fakten völlig verdreht werden. Wir warten ab, was die Kommunalaufsicht zu diesem Beschluss sagt.“, so der Bauwert-Chef.

5 Responses to BRISANTES Gutachten: Anti-Nordufer-Beschluss „nicht rechtmäßig“

  1. Rumms
    4. Dezember 2022 at 08:56

    https://www.wildau.de/FNP-22-08-2014-pdf-876863.pdf

    Hier ist der FNP von Wildau. Es nervt.

  2. Zeuthener
    4. Dezember 2022 at 08:23

    Innenbereich hin, Innenbereich her. Schäbig ist, dass sich die SVV vor 36 Monaten klar für das Wohnquartier ausgesprochen hat. Ein Investor, egal wer, verlässt sich auf so eine Zusage. Die plötzliche Kehrtwende ist für mich nicht nachvollziehbar. SPD, CDU und FDP haben Wildau in eine pol. Vertrauenskrise geführt.

  3. Cornelia Tamara Fuchs
    3. Dezember 2022 at 23:18

    Wikipedia sagt das. „Innenbereich“ bedeutet in einer geschlossenen Bebauung, einem Ortsteil. Das ist beim Nord-Dahmeufer unter keinen Umständen der Fall.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Innenbereich

  4. Müller, Heidemarie
    3. Dezember 2022 at 14:30

    Wer sagt denn, dass das Dahme-Nordufer im Außenbereich liegt, diese Fläche liegt im Ort Wildau und genau zwischen bebauten Flächen, also demnach im Innenebereich.

  5. Cornelia Tamara Fuchs
    2. Dezember 2022 at 11:32

    Was soll die Kommunalaufsicht zu diesem Beschluß sagen? Ja, es gibt eine Raumordnung. Es gibt einen Landesentwicklungsplan. In letzterem steht geschrieben, die Infrastruktur müsse angemessen sein. Genügend Schulplätze, Kitaplätze, ärztliche Versorgung, Betreuungsangebote. Der Flächennutzungsplan geht von 12.500 Einwohnern aus und stammt aus dem Jahr 2014. Ich bin mir nicht sicher, aber soll die Argumentation ernsthaft in die Richtung laufen, dass man sich an den Nutzungsplan halten müsse, wegen Raumordnung etc., aber dann mit Anlauf darüber hinaus schießt?

    Übrigens steht in der Raumordnung auch, dass “Flächen im Außenbereich generell von Bebauung freizuhalten sind” – man müsste also zuerst innerhalb verdichten.

    So die Argumente. So die Sachlage.

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