BER: Die „Taschenspielertricks“ in Sachen Schallschutz gehen offenbar weiter!

3. September 2012
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BER - Anlieger geben im Steit um Schallschutz keine Ruhe. (Foto: Wolff)

Die Anwaltskanzlei Baumann Rechtsanwälte hat für fünf Kläger aus Berlin, Diedersdorf und Blankenfelde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am letzten Freitag Klagen mit dem Ziel eingereicht, sicherstellen zu lassen, dass auf Grund der an Gebäuden durchzuführenden Schallschutzmaßnahmen bei Vollausnutzung der verfügbaren Kapazität des Flughafens in den sechs verkehrsreichsten Monaten kein Maximalschallpegel oberhalb von 55 dB(A) in tagsüber genutzten Räumen auftreten darf.

Die Flughafenanwohner greifen damit, das vom brandenburgischen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) und von der Flughafengesellschaft FBB GmbH neuerdings auf Grund von „Vollzugshinweisen“ des MIL für die Schallschutzmaßnahmen zu Grunde gelegte Kriterium von 0,5 mal 55 dB(A) im Durchschnitt der sechs verkehrsreichsten Monate an.

Die Kläger wehren sich dagegen, dass der ihnen im Planfeststellungsbeschluss 2004 eingeräumte Schallschutz durch Rechenmanipulationen

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann - (Foto: Wolff)

mal vom Flughafen und mal vom MIL vermindert wird. Offenbar sollen so Schallschutzmaßnahmen von rund 300 Millionen Euro eingespart werden. Wird der Schallschutz nach dem OVG – Beschluss vom Juni 2012 umgesetzt, würde das im Tagschutzgebiet rund 600 Millionen Euro kosten.

„Der neuerliche Versuch, der Öffentlichkeit einzureden, der Wert 0,5 sei wegen einer erforderlichen rechnerischen Rundung mit 0 gleich zusetzen, ist mathematisch bei NAT-Werten unzulässig, wie unsere Gutachter darstellen. Eine solche Rundung würde nämlich bedeuten, dass die genannten 90 Ereignisse weggerundet werden, was aus logischer Sicht unzulässig ist.“ konstatierte Anwalt Baumann.

 

 

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