BER: BVBB und 13 Bürgerinitiativen reichen Verfassungsbeschwerde ein!

16. Februar 2012
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BVBB Chefin Astritt Bothe. Foto: Wolff

Gegen die mit Urteil vom 13.10.2011 durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig verfügte Nachtflugregelung am künftigen Flughafen BER in Schönefeld hat eine Klagegemeinschaft aus 13 Bürgerinitiativen unter Führung des BVBB fristgemäß  Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Die Klage wurde finanziell durch eine beispielhafte solidarische Mittelaufbringung aller in der Klagemeinschaft  beteiligten Bürgerinitiativen ermöglicht.

Die Beschwerde wird von 34 betroffenen Berliner  und Brandenburger Bürgern geführt.  Sie richtet sich gegen die Verletzung des Anspruchs der Kläger auf ausreichendes rechtliches Gehör, da das Bundeverwaltungsgericht wesentliche Sachvorträge der Kläger nicht berücksichtigt hatte. Insbesondere hatte das Gericht die von den Klägern angemeldeten Bedenken und Gutachtenvorträge gegen die sachliche Richtigkeit der Prognosen des Nachtflugbedarfs ignoriert.

Im Kern richtet sich Beschwerde gegen die Verletzung des Art. 2 Abs.2 GG, da nach der Entscheidung des BVerwG beim Vorliegen angeblich plausibler Gründe für den Nachtflugbetrieb eine konkrete Abwägung mit den klägerischen Belangen nicht stattgefunden hat.

„Die Hoffnungen Hunderttausender betroffener Menschen  aus Berlin und Brandenburg richten sich darauf, dass das skandalöse menschenfeindliche Unrechtsurteil des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichtes, den Anwohnern  des Flughafens, der wie mittlerweile von allen Politikern zugegeben, an einem völlig ungeeigneten Standort inmitten von Siedlungsgebieten gebaut wurde,  eine Nachtruhe von nur  5 Stunden  zuzubilligen und damit eine Nonstop-Verlärmung von 19 Stunden am Tag zuzumuten, kassiert wird.“ sagt die Vorsitzende des Bürgervereins Brandenburg-Berlin e.V. Astrid Bothe.

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