BBI – Flugrouten: Das Zittern bei den neuen Betroffenen geht weiter! Wie sich Justitia – die Göttin des Rechts entscheidet ist ungewiss.

7. Oktober 2010
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Mit den von der Deutschen Flugsicherung (DFS) vorgeschlagenen Flugrouten, wonach Flugzeuge beim Parallelbetrieb um 15 Grad von einander abdrehen müssen, könnten auch noch mehr Schulzendorfer und zig Tausend Berliner und Brandenburger vom Fluglärm betroffen sein.

Rollt möglicherweise wegen dieser kürzlich bekannt gewordenen Tatsachen eine neue Klagewelle gegen den Planfeststellungsbeschluss los?

Während es in anderen Verwaltungsverfahren die Möglichkeit des Wiederaufgreifens gibt, wenn sich beispielsweise die Rechtslage geändert hat, ist derartiges im Planfeststellungsrecht nicht vorgesehen. Wenn ein Planfeststellungsbeschluss, wie der aus dem Jahre 2004, festgestellt wurde, kommt man an ihn nicht mehr heran. Er ist unumstößlich!

Allerdings stellt sich die Frage, ob der Grundsatz der Planerhaltung auch dann gilt, wenn möglicherweise eine Behörde bewusst wesentliche Informationen den betroffenen Bürgern vorenthalten hat?  Wenn die  Behörde Betroffenheit, zum Beispiel im Südwesten Berlins , die sie hätte erkennen und in die Abwägung einstellen müssen, bewusst unterschlagen hat.

Etwas anders sieht die Situation beim Planfeststellungsbeschluss zum Nachtflug aus dem Oktober 2009 aus. 40 Kläger gehen gegen diesen Ergänzungsbeschluss juristisch vor. ” Im Rahmen dieses Verfahrens werde ich, sollten sich die geplanten Flugrouten so bestätigen, sie in das Verfahren einbringen. Es sind dann zusätzliche Betroffenheiten vorhanden. Im Südwesten Berlins werden Tausende von den Folgen des Nachtfluges betroffen sein.”, sagte Rechtsanwalt Frank Boermann von der Kanzlei Grawert Schöning und Partner.

Wenn einige Tausend Anwohner mehr vom Nachtflug betroffen sind, könnte einiges dafür sprechen, dass der Schutzbelang Nachtruhe ein noch stärkeres Gewicht als bisher erhält. Jurist Boermann will dem Gericht auch deutlich machen, wie mit dem Planergänzungsbeschluss umgegangen wird. ” Wie kann es denn sein, dass es einen Planergänzungsbeschluss gibt, wenn man doch im Oktober 2009 hätte erkennen müssen, dass große Gebiete im Südwesten Berlins, Klein Machnow, Stahnsdorf und Teltow ebenfalls von den Folgen des Nachtfluges betroffen sein werden.”, so Boermann.

Weder die Politik noch die Flughafengesellschaft Berlin Schönefeld GmbH (FBS) wollen vorab von den geplanten Flugrouten etwas gewusst haben. Seit 2007 arbeitet die DFS an den Flugrouten. Fand da keinerlei Kommunikation zwischen ihr, der FBS und den Ministerien statt?

Die Flugrouten selber können, sofern sie feststehen, beklagt werden. Dabei geht es allerdings nicht darum, ob eine andere Flugroute möglicherweise besser ist, sondern darum, ob die beklagte Flugroute vertretbar ist. An diese Beurteilung sind sehr hohe Maßstäbe gesetzt.  “Wenn es Gründe der Flugsicherheit gibt, die dieses Abknicken der Routen erfordern, oder für sicherer erscheinen lassen, dann ist das eine Sache, an die man schwer rütteln kann. Das ist auch keine politische Frage.”, so Rechtsanwalt Boermann.

Trifft der Spruch, “Auf hoher See und bei Gericht liegt Dein Schicksal in Gottes Hand.” also doch zu, oder etwa nicht?

One Response to BBI – Flugrouten: Das Zittern bei den neuen Betroffenen geht weiter! Wie sich Justitia – die Göttin des Rechts entscheidet ist ungewiss.

  1. Pfennigwerth
    29. Oktober 2010 at 19:32

    Betr.: Ich habe die delikate Aufgabe , Fluglärm zu verteilen (Berliner Zeitung v. 28.Oktober 2010) – bzw. Flugroutendiskussion

    Ich vermisse bei aller Berichterstattung die Frage, was die vom künftigen Fluchhafen BBI betroffenen Bürger in Bohnsdorf, Müggelheim, Hessenwinkel, Wilhelmshagen, u. Rahnsdorf sind. Unisono kann ich nur feststellen, dass diese Menschen nicht mehr zu Berlin gezählt werden. Diese Bürger sind wahrhaft Betroffene, die von der Politik jeder Couleur verraten und verkauft wurden.
    Mit Bekanntgabe möglicher Abflugrouten ging ein Aufschrei durch den Süden Berlins, von Bürgern, die scheinbar vergessen haben, dass es andere mehr betroffene Berliner gibt. Dies ist schäbig.
    Solidarität mit wahrhaft Betroffenen zu üben wäre das Gebot der Stunde.
    Nachtflug mit seinen Auswirkungen wird stillschweigend nur nach St. Florian auf sich selbst bezogen. Zu einem bestehenden Planfestellungsbeschluß betreffs der Nachtflüge tut sich scheinbar nichts.
    Im Leserbrief vom Flugkapitän i. R. am Dienstag der Woche, vermisse ich die Ausssage, denn er hatte meines Erachtens nach festgestellt, dass Schönefeld ein ungeeigneter Standort ist. Dies schließt auch Nachtflug ein, der durch die Hintertür Planfestellungsergänzungs-beschluß eingeführt werden soll.
    Wo gibt es freien Nachtflug?
    Die Bundesregierung hat es sogar gegenüber der Schweiz (Flughafen Zürich) durchgesetzt, dass zwischen 21.00Uhr und 7.00Uhr keine Überflüge über deutschen Luftraum stattfinden.
    Selbiges erwarte ich für BBI oder ich bin wiederum ein Mensch zweiter Klasse?

    Mit freundlichen Grüßen

    KlausPfennigwerth

    PS: Die betroffenen Brandenburger Bürger schließe ich in meine Betrachtung mit ein. Sie wurden nur von den Herren Stolpe, Platzeck und Brettschneider angeschmiert.

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