Gehweg: Kommunalaufsicht leitet Prüfung ein!

6. Oktober 2015
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Ging bei der Vergabe der Leistungen zum Bau des Gehweges in das Altdorf alles mit rechten Dingen zu? Mit der Beantwortung dieser Frage beschäftigt sich derzeit die Kommunalaufsicht in Lübben.

Bürgermeister Mücke: "Alle Umstände" wurden bei der Vergabe berücksichtigt. (Fotomontage: mwBild)

Bürgermeister Mücke: “Alle Umstände” wurden bei der Vergabe berücksichtigt. (Fotomontage: mwBild)

Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens, das im August 2015 den Zuschlag für den aus Steuergelder finanzierten Auftrag in Höhe von 160.000 Euro erhielt, wurde im Juli 2015 in einem BER – Bestechungsprozess vor dem Landgericht Cottbus zu einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil legte Firmenchef K. Revision ein.

In jedem Vergabeverfahren wird die Eignung eines Unternehmens geprüft. Neben fachlichen spielen auch persönliche Kriterien des Bieters eine Rolle. Eine schwere Verfehlung kann zum Verfahrensausschluss führen.

Zwar ist Unternehmer K. noch nicht rechtskräftig verurteilt und somit liegt der gesicherte Nachweis seiner Verfehlung nicht vor. Allerdings herrscht in Fachkreisen einhellig die Meinung vor, dass ein Ausschluss vom Vergabeverfahren auch beim Vorliegen von Anhaltspunkten gerechtfertigt ist, sofern sie auf gesicherten Erkenntnissen beruhen.

Bürgermeister Mücke versichert, dass die Eignung des Unternehmens festgestellt wurde. Dennoch räumt das Gemeindeoberhaupt ein: „Herr K. wurde von der Gemeinde Schulzendorf nicht aufgefordert, sich zu den Vorwürfen (die, die vor dem Landgericht Cottbus erhoben wurden – die Red.) zu äußern.“

Wie Mücke und Bauamtschef Sonntag dann die Eignung festgestellt haben wollen, das bleibt ihr Geheimnis. Schließlich hat die gesamte Bauverwaltung vom BER – Betrugsprozess vor dem Landgericht Cottbus gewußt. Und gerade bei Kenntnis von möglichen schweren Verfehlungen eines Bewerbers verlangen Rechtsexperten eine besonders umfassende Beleuchtung der Zuverlässigkeit des Bieters.

Bauchef Jörg Sonntag äußerte sich, trotz Anfrage, nicht zu dem Vorgang.

„Durch die Kommunalaufsicht des Landkreises wird eine Prüfung des Vorgangs erfolgen.“, erklärte heute Landkreis Sprecherin Heidrun Schaaf.

2 Responses to Gehweg: Kommunalaufsicht leitet Prüfung ein!

  1. Olli
    7. Oktober 2015 at 08:59

    Unglaublich, als Dankeschön für eine (mögliche) Verfehlung gibt es noch ein dicken Auftrag.

  2. Brigitte
    6. Oktober 2015 at 20:18

    Wem wunderts, dass Bauchef Sonntag sich nicht dazu äußert. Sicher unangenehm könnten die Fragen sein. Auf diesem Gebiet war er schon immer eine “Bank” und kennt sich bestens aus. Ist schon ein schlauer Fuchs, gewußt wie. Man kann sich nur wundern, dass alle Gemeindevertreter das so hinnehmen.

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